Das Land plant, Lehrern und Mitarbeiter aus Kitas und Tagespflege einen Zugang zu Antigentestungen zu öffnen. Vorgesehen ist, dass dieser Personenkreis für die Dauer von 6 Wochen bis zum 2. April 2021 jeweils 2 x wöchentlich einen kostenfreien Antigentest erhalten kann.
In einer Flut von wichtigen Informationen – insbesondere zu COVID-Zeiten – ist es manchmal schwierig den Überblick zu behalten. Deshalb möchten wir Ihnen zukünftig alle wichtigen Informationen zum Thema „Schutzausrüstung“ an einem zentralen Ort zur Verfügung stellen.
Brexit: Hinweise zur Behandlung von Personen aus dem Vereinigten Königreich - Zweitmeinungsverfahren vor Implantation einer Knieendoprothese - Änderung Humangenetik ab 2021: Keine Genehmigungspflicht mehr für große Mutationssuchen - DMP - QuaMaDi: Beitritt vivida BKK zum 1. Januar 2021
Die Zahl der Covid-positiven Fälle hat sich zwischen November 2020 und Januar 2021 von 800 auf inzwischen 2.800 erhöht und bewegt sich in den letzten Wochen anhaltend auf diesem Niveau.
Kinderkrankengeld: Bescheinigung wegen Schul- oder Kitaschließung - Kostenübernahme für Fahrten zu Impfzentren - Abgabefristen für Dokumentation organisierter Darmkrebsfrüherkennung - Formularbestellungen über das eKVSH-Portal
Die in Schleswig-Holstein vertragsärztlich tätigen Personen in den Bereichen Nephrologie, Pneumologie oder Onkologie (jeweils Innere Medizin), haben bereits jetzt die Berechtigung, sich impfen zu lassen. Die raren Impftermine müssen aber mit anderen Anspruchsberechtigten geteilt werden
Der Vorstand der KVSH hat die Fragen, die in den vergangenen Tagen, auch im Nachgang zum Online-Vorstandsdialog am 16. Dezember 2020, eingegangen sind, zum Anlass genommen, in einem weiteren Informationsvideo Erläuterungen zu verschiedenen operativen Aspekten des Impfprozesses und der Impfreihenfolge bei Ärzten zu geben und eingegangene Fragen zu beantworten.
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Gemäß Teil II § 14 und Teil III § 12 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE) sind die elektronischen Dokumentationen im Rahmen der Früherkennung von Zervixkarzinomen ab dem 1. Oktober 2020 quartalsweise an die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln. Die Dokumentation ist Voraussetzung zur Abrechnung der Früherkennungsuntersuchungen.
Minister dankt Praxen für die im Pandemie-Jahr 2020 geleistete Arbeit - Orientierungswert steigt zum Jahreswechsel - Coronavirus: Verlängerung diverser Sonderregelungen - Zervixkarzinom-Früherkennung: Anpassung der Berechnungsausschlüsse - Ambulantes Operieren: Anhang 2 des EBM zum 1. Januar 2021 aktualisiert - Intersexualität/Transsexualität: EBM-Anpassung - Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege durch Psychotherapeuten
Strahlentherapie: EBM-Änderung ab 2021 - Informationen zur Coronavirus-Testverordnung - Höhere Vergütung für Schulungen nichtärztlicher Einrichtungen - Neues Muster 10c ab 1. Januar 2021 und Anpassung des Formulars OEGD - Telefonische AU bis 31. März 2021 verlängert - Hinweise zur Abrechnung von Fax und Kopie - Neues Muster 39 zum 1. Januar 2021 - Dosisangabe auf Arzneiverordnungen - Kündigung des HzV-Vertrages Add-On mit dem BKK-Landesverband - Formularbestellungen online über das eKVSH-Portal
Im Rahmen der Testverordnung ist seit einiger Zeit vorgesehen, dass Antigenteste vorgenommen werden können in Heimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenheime, Wohngruppen für behinderte Menschen o. ä.). Voraussetzung dafür ist die Schulung von Personal im Hinblick auf die vorzunehmenden Abstriche und deren Technik.
Der Aufbau der SARS-CoV-2-Impfzentren in Schleswig-Holstein ist in vollem Gange. Viele von Ihnen haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, Dienste zu übernehmen. Die ersten Dienstleistungsverträge mit dem Land sind unterschrieben. Um diese und viele weitere Fragen von Ihnen zu beantworten, laden wir Sie herzlich zu einer Premiere ein, dem ersten Vorstandsdialog der KVSH, übertragen online im Internet.
Abrechnung nach der Coronavirus-Testverordnung – Ärztliche Schulungen nach der Coronavirus-Testverordnung – Corona-Warn-App: keine Abrechnung über EBM ab 2021 bei Symptomfreiheit – Umfrage: Lieferprobleme bei Grippeimpfstoffen
Das Thema „PSA“ hat in den vergangenen Wochen zu zahlreichen Anfragen bei der KVSH geführt. Neben allgemeinen Rückfragen zur Verfügbarkeit einzelner Produkte oder individuell verfügbaren Praxis-Kontingenten, geht es insbesondere um Fragestellungen zur Produktsicherheit bei Atemschutzmasken gemäß KN95-/FFP2-Standard.
Priorisierung von PCR-Testungen - Tumortherapiefelder beim Glioblastom: Neue EBM-Leistungen - Kinder- und Jugendpsychiatrie für Versicherte jenseits des 21. Lebensjahres - Coronavirus: PCR-Bestätigungstest bei positivem PoC-Antigen-Test - ICD-10-GM 2020: Weitere neue Kodes im Zusammenhang mit COVID-19 - Telefonkonsultation während der Corona-Pandemie (Ermächtigungen) - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
Angesichts der 100% Auslastung der Labore zu PCR-Testungen bittet die KVSH im Einvernehmen mit dem Sozialministerium alle Praxen eine Priorisierung von Abstrichen gemäß der Nationalen Teststrategie vorzunehmen.
Telefonkonsultationen in der Corona-Pandemie wieder möglich - Telekonsilien nicht bei Telefonaten abrechenbar - Notfalldatensatz GOP 01640: Bewertung für ein Jahr verdoppelt - Keine Verwendung von Muster 10 bei Beauftragung von Coronatest - Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten – Ausnahmeregelungen
Asymptomatische Testanlässe – Abrechnung asymptomatischer Tests – Neuigkeiten zu den Testzentren – Anweisung zum Notdienst – Empfehlung und Klarstellung zur Praxisorganisation
Coronavirus: Schaubild und Übersicht zur Differentialdiagnostik und Testmöglichkeiten – Coronavirus: Neue GOP 32779 für Antigentest ab 1. Oktober 2020 – Coronavirus: Abstrichentnahme ab 1. Oktober im EBM neu geregelt – Vakuumversiegelungstherapie: Klarstellung zur Kostenpauschale – NäPA: Hinweis zur Abrechnung – Beitritt weiterer Krankenkassen zum Modellvorhaben "eQuaMaDi" – DMP Diabetes Typ 2: Änderung bei der Augenärztlichen Untersuchung der Abrechnungsziffer 99750 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Einrichtung eines Brückentages in 2021
Organisierte Krebsfrüherkennung: Vergütung ab 1. Oktober nur mit Dokumentation - Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2020 - Hinweis zur Kennzeichnung mit 88240 ab dem 4. Quartal 2020 - Neu im EBM ab 1. Oktober: Vakuumversiegelung von Wunden - Verordnung Soziotherapie: Erweiterung der verordnungsfähigen Arztgruppen - Neue Muster 10 und 10A zum 1. Oktober 2020 - Gesetzliche Unfallversicherung: Gebührenerhöhung zum 1. Oktober 2020 - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen - Neues aus der Abteilung Struktur und Verträge
Porto- und Faxpauschalen: Aussetzung der Höchstwerte bis 30. September 2021 - Substitutionsbehandlung: GOP 01953 bis zum Jahresende verlängert - Untersuchungszeiträume ab U6 weiterhin ausgesetzt - Neue GOP 32867 für Testung auf DPD-Mangel - Neue GOP 01517 für Beobachtung und Betreuung bei oraler Gabe von Siponimod - Kinder ohne eGK - Balneophototherapie bei Neurodermitis ab 1. Oktober 2020 im EBM - Verordnung häuslicher Krankenpflege: Formular 12 ab 1. Oktober 2020 angepasst - Grundpauschale der Rheumatologen erhöht - Kein grundsätzlicher Anspruch auf Testung für Einreisende aus inländischen Risikogebieten
Das Bildungs- und das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein haben allen Eltern von Kita- und Schulkindern eine Information zum Verhalten im Infektfall ihrer Kinder zugestellt. Sie finden diese Information auch auf der KVSH-Webseite unter www.kvsh.de/coronavirus
Im Hinblick auf Reiserückkehrer gilt aktuell nach wie vor der Ihnen in der Woche mitgeteilte Stand, dass nur Rückkehrer aus Risikogebieten von den Praxen abgerechnet werden können.
Auf einen sachkundigen externen Hinweis hin möchten wir Sie informieren, dass es zunehmend Beschwerden von Patienten bei den Gesundheitsämtern über mangelnde Hygienemaßnahmen in einzelnen Praxen gibt.
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video – Neue Kostenpauschalen für endoskopische Einmalprodukte ab 1. Juli 2020 – Programmier- /Auslesegeräte kardialer Implantate: Neue Zuschläge ab 1. Juli 2020 – Laboruntersuchungen: Anpassung von Muster 10 und 10A – Tagtrennung bei Videosprechstunde – Verordnung Soziotherapie
Corona-Sonderregelungen - Neues Muster 10C mit QR-Code für Corona-Tests - Neue GOP 02402 auch für Gespräch mit Corona-App-Nutzer abrechenbar - EBM-Detailänderungen zum 1. April 2020 - Neue Zuschläge für Dokumentationsaufwand bei Nierenersatztherapie - Nebeneinanderabrechnung der GOP zum Schwangerschaftsabbruch - Änderung von Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) zum 1. Juli 2020 - Mutterschafts-Richtlinien: Mutterpass geändert - Psychotherapie: Neue KZT-Zuschläge auch bei Sitzungen mit Bezugspersonen - QuaMaDi: Beitritt Bertelsmann BKK zum 1. Juli 2020
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben mit dem Beschluss vom 26. März 2020 die gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der elektronischen Kommunikation bei zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen umgesetzt und sich auf die entsprechende Anpassung der Vergütungsregelungen im EBM geeinigt.
Zum 1. Juli 2020 gibt es verschiedene Anpassungen der Psychotherapie-Vereinbarung. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Schaffung weiterer Voraussetzungen für die Einführung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen in der vertragsärztlichen Versorgung.
- Neuer ICD-Code U99.0! für die Fälle symptomfreier Personen ab 1. Juni 2020 - Neue Leistungen für Tests aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App - GOP 32816: Vergütung für Corona-Test zum 1. Juli 2020 abgesenkt - Corona-Test zur Befreiung von der Quarantänepflicht für Reiserückkehrer - Übernahme der Kosten für die persönliche Schutzausrüstung
Seit dem 15. Juni ist die Bestellplattform KVProtect der KVSH online. Über das eKVSH-Portal können Praxen ihre erforderliche persönliche Schutzausrüstung unkompliziert und weiterhin kostenlos bestellen.
Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 27. März 2020 werden DMP-Patienten während der COVID-19-Pandemie nicht zur Teilnahme an Präsenzschulungen verpflichtet, d.h. sie werden nicht automatisch von der Krankenkasse ausgeschrieben, wenn keine Schulung erfolgt ist.
AU per Telefon noch bis 31. Mai 2020 möglich – Keine Screening-Tests auf Infektion mit SARS-CoV-2 bei Krankenhauseinweisung – Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht – Neue GOP 14223 für die funktionelle Entwicklungstherapie per Video – Obduktion von Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19
Hausärztliche Heimversorgung während der COVID-19 Pandemie - Klarstellung zur GOP 01820 bei Wiederholungsrezepten - Substitution: GOP 01952 bei therapeutischen Gesprächen per Telefon und Video - Substitution: Neue GOP 01953 für die Behandlung mit Depotpräparat - Psychotherapie: Neue Zuschläge zur Kurzzeittherapie selbst ansetzen - GOP 35150: Richtige Kennzeichnung der Probatorik bei Videosprechstunde - AU-Bescheinigung per Telefon: Ausnahmeregelung bis 18. Mai 2020 verlängert
Entgegen unserer Mitteilung von heute plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun eine rückwirkende Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung für telefonische AU.
Im Newsletter vom 31. März hatten wir Ihnen erstmals die Optionen eines Honorar-Schutzschirms für die Praxen dargelegt. Der HVM-Ausschuss hat sich gestern mit deren Gestaltung auseinandergesetzt und sich einstimmig für ein Procedere ausgesprochen.
Viele Praxen im Land haben es inzwischen möglich gemacht, zeitlich und ggf. auch räumlich Bereiche speziell für Infektpatienten abzutrennen, um möglichst ressourcenschonend zu arbeiten.
In Schleswig-Holstein verzeichnen wir weiterhin eine steigende Zahl von an COVID-19 erkrankten Patienten. Glücklicherweise bedarf nur ein kleiner Teil einer stationären Versorgung. Das bedeutet: Ein größerer Teil dieser Patienten befindet sich in behördlich angeordneter häuslicher Isolation und ist durch die Hausärzte ambulant zu betreuen.
Telefonkonsultation während der Corona-Pandemie ausgeweitet - „Bekannter“ Patient: Definition angepasst - Wiederholungsrezepte nach GOP 01820: GOP 40122 für Versand abrechenbar - Folgeverordnungen nach GOP 01426: GOP 40122 für Versand abrechenbar - Kennziffer 88240 für Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus - Änderung der ICD Codierung für COVID-19 zum 1. April 2020 - Richtlinienänderungen wegen COVID-19 - TSVG: Kennzeichnung von „Neupatienten“ ab 1. April 2020 nicht mehr notwendig
Wir ordnen die COVID positiv getesteten Patienten den Arztpraxen für das Monitoring zu. In diesem Rahmen möchten wir uns nochmals mit der dringlichen Bitte an Sie wenden, das eKVSH-Portal zu nutzen. Wir stellen Ihnen die positiv getesteten Patienten, die uns von den Gesundheitsämtern elektronisch übermittelt werden, in gewissen Intervallen in das Portal ein.
Früherkennung Zervixkarzinom: Neue GOP 01769 zum 1. Januar 2020 - Schmerztherapeutische Beratung ab 1. April 2020 per Video möglich - Schwangerschaftskonfliktgesetz: Neue GOP 01799 zum 1. April 2020 - Therapie mit Dupilumab: Neue GOP zum 1. April 2020 - Neue Zuschläge zur besseren Vergütung der Kurzzeittherapie - Formular 61: Stichtagsregelung bis 30. Juni 2020 ausgesetzt - Neue GOP 32688 für Untersuchung vor Verabreichung des Medikaments Mayzent® - Bauchaortenscreening: EBM-Anpassung nach Neufassung der GU-Richtlinie - Genotypische HIV-Resistenztestungen: EBM-Anpassung - GOP 34452: Klarstellung im Rahmen der EBM-Weiterentwicklung - Krankentransport
Die KVSH ist am gestrigen Abend von der KBV informiert worden, dass seitens des Bundes kein Schutzmaterial mehr an die KV Schleswig-Holstein ausgeliefert wird.
Umsatzgarantie für extrabudgetäre EBM-Leistungen - Umsatzgarantie für andere extrabudgetäre Leistungen - Erstattung von „Corona-Maßnahmen“ - Ausfälle im PZV-Bereich - Liquidität
Um die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise zu erleichtern, haben KBV und GKV-Spitzenverband Sonderregelungen beschlossen, die ab sofort bis zum 30. Juni 2020 gelten.
AU-Bescheinigung per Telefon ausgeweitet - Folgerezepte und Überweisungen: GOP 40122 für Porto befristet abrechnungsfähig- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dankt den Niedergelassenen - KVSH-Newsletter verpasst?
Die aktuelle Situation rund um die Auswirkungen und Folgen von Covid-19 ist hochdynamisch. Uns erreichen vielerlei Anfragen sowohl zur medizinischen Ausrichtung der Praxen, zur sinnvollen Modifikation von EBM-Begrenzungen (Bsp. Videosprechstunde) als auch zu Sorgen wirtschaftlicher Art.
Die STIKO empfiehlt aufgrund der Impfstoffknappheit weitere Einschränkungen für den Einsatz des Pneumokokkenimpfstoffes – Berufsbedingte Masernimpfung: die von der STIKO empfohlene zweite Impfdosis kann vermutlich in zwei Monaten zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer Verminderung von nicht unbedingt notwendigen Kontakten insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen -und dazu gehören eben auch Ärzte und Apotheker- beizutragen.
EBM-Reform zum 1. April 2020: Übersicht fachgruppenspezifischer Anpassungen – Ambulante Leistungserbringung neben stationärem Krankenhausaufenthalt – Unnötige Papierunterlagen bei der Abgabe der Abrechnung – Höherbewertung psychotherapeutischer Zuschläge ab 1. Januar 2020 – Ambulantes Operieren: Anpassung des Anhangs 2 EBM zum 1. April 2020 – Gesetzliche Unfallversicherung: Anpassung UV-GOÄ und Ärztevertrag – Angaben zur Barrierefreiheit im eKVSH-Portal – Änderung der Anlage 2 zum HVM „Zuschläge zu HVM-gestützten Leistungen“ – HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
Covid-19-Infektionen sollen so früh wie möglich erkannt werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern und um Zeit zu gewinnen. Unser Ziel ist zusätzlich, alle Praxen möglichst von Fällen freizuhalten, um die Regelversorgung nicht zu gefährden.
Die ersten nun auch in Schleswig-Holstein positiv getesteten COVID-19 Fälle stellen unsere Ärzteschaft vor eine große Herausforderung. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die in den letzten Tagen sprunghaft angestiegenen COVID19-Fälle in Norditalien führen zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung und einer Vielzahl von Anfragen.
Die ambulanten und belegärztlichen Operationen sind in der Präambel 2.1 des Anhangs 2 und in der Präambel 31.2 bzw. 36.2 des EBM geregelt. Die Regelungen gelten sowohl für Operateure als auch für Anästhesisten.
Mit dem Anschreiben zur Honorarabrechnung 3/2019 vom 14. Januar 2020 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Kennzeichnung der TSVG-Konstellation „Neupatient“ von uns nachträglich überprüft wird und dass sich daraus ein Korrekturbedarf der Honorarabrechnung ergeben kann.
Um Ihnen und Ihren Patientinnen einen möglichst einfachen Übergang von Alt- zu Neu-QuaMaDi zu ermöglichen, werden wir mit Neu-QuaMaDi und der Nutzung der elektronischen Patientenakte Optemis unverzüglich starten und die bereits verfügbaren Funktionen nutzen.
Änderungen im eKVSH-Portal - Zweitmeinungsverfahren vor Schulterarthroskopie - Medizinische Reha: Neues Muster 61 zum 1. April 2020 - Erweitertes Neugeborenen-Screening bis zur U3 möglich - Vergütung eArztbrief: Übergangsregelung erneut verlängert - Onkologie-Vereinbarung: Klarstellung der KBV
Der Bewertungsausschuss hat die Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 zur Abklärung eines Verdachts auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) in den EBMzum 1. Februar 2020 beschlossen.
Mit heutigem Datum erreichen uns neue Informationen seitens des Landesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsamtes Lübeck, zu denen wir auf www.kvsh.de verlinken. Anweisungen der Behörden ist Folge zu leisten.
Die Vergütung der Impfleistungen muss zum 1. Januar 2020 und in den folgenden Jahren gemäß unserer Impfvereinbarung mit den Krankenkassen jeweils in Höhe des Orientierungswertes angepasst werden.
Mit dem Ziel einer Ausweitung und Etablierung von Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung hat der Bewertungsausschuss die Auflagen des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt und den EBM in verschiedenen Bereichen angepasst. Die Änderungen treten rückwirkend ab 1. Oktober 2019 in Kraft.
Die KVSH und der BKK Landesverband NORDWEST haben einen Vertrag über die Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Patienten mit Hypertonie abgeschlossen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf verschiedene Anpassungen in der Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 1. Januar 2020 geeinigt.
Orientierungswert steigt zum Jahreswechsel - TSVG: Neue Zusatzpauschale für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern - Krebsfrüherkennung: Vorläufige Aussetzung der Dokumentationsverpflichtung - Früherkennung von Zervixkarzinomen: EBM-Anpassungen ab 1. Januar 2020 - Neuerungen Muster 39 - Liposuktion bei Lipödem: Vergütung ab 1. Januar 2020 geregelt - Biomarkerbasierte Testverfahren beim primären Mammakarzinom - Neue GOP 01514 zum 1. Oktober 2019 - Neue GOP 11601 bei Lynparza®-Indikation - GOP 37105: Nur von einem Arzt abrechenbar - Kein Gutachtenverfahren für Gruppentherapie - Optische Kohärenztomographie (OCT) - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
Die KVSH hat im eKVSH-Portal (www.ekvsh.de) strukturelle Anpassungen vorgenommen. Diese beziehen sich auf die Eingabemöglichkeit und Darstellung der offenen sowie der persönlichen Sprechstunden unter dem Menüpunkt „Sprechstunden/Erreichbarkeiten“.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass folgende Tage keine durch die KVSH eingerichteten Brückentage sind: Montag, 23.12.2019, Freitag, 27.12.2019 und Montag, 30.12.2019.
Im Jahr 2020 müssen die Praxen schneller mit der Bestellung von Grippeimpfstoffen sein, da das Paul-Ehrlich-Institut nach den Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes die Gesamtmenge an Impfstoff an die Hersteller melden muss.
Für das Jahr 2019 hatten die Abgeordnetenversammlung der KVSH und die Kammerversammlung der Ärztekammer den 31. Mai sowie den 4. Oktober als Brückentage festgelegt.
Die KVSH und die DAK-Gesundheit haben einen Vertrag über die Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Patienten mit Hypertonie abgeschlossen.
Offene Sprechstunde: Vergütung in 3/2019 - Optische Kohärenztomographie - Neue GOP 01451: Förderung der Videosprechstunde - HIV-Präexpositionsprophylaxe: Anpassungen im Bereich Labor - Neue Marker für Präeklampsie und Ovarialkarzinom in den EBM aufgenommen - Mammographie-Screening: GOP 01750 - Verordnung Soziotherapie von weiteren Arztgruppen möglich - Veränderte Angabe des Geschlechts auf Formularen - Unser Service – Ihr Nutzen: eAbrechnungs-Check - Gesetzliche Unfallversicherung: Dritte Stufe der Gebührenerhöhung - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie ergänzend über die seit dem 1. September 2019 gültigen Regelungen sowie über die zwischenzeitlich beschlossenen Änderungen und Anpassungen informieren.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht für bestimmte Facharztgruppen vor, dass diese ab September 2019 mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten müssen (bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilt mit, dass für die zeitgestaffelten extrabudgetären Zuschläge bei einer Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) feststehen.
Empfängnisverhütung: EBM angepasst - Neue GOP 01516: Zusatzpauschale bei der Gabe von Fingolimod - Neue GOP 32818: Genotypische HIV-Resistenztestung/Arzneimittel Delstrigo® und Pifeltro® - Vergütung eArztbrief: Übergangsregelung verlängert - Tonsillotomie bei Hyperplasie der Tonsillen - Psychotherapie: Erweiterte Kontingente bei Intelligenzstörung - Neugeborenen-Screening: Änderung der GOP 01724 - Abrechnung geschlechtsspezifischer GOP - Kennzeichnung von DMP-Patienten bei Überweisungen an besonders qualifizierte Ärzte bzw. Einrichtungen der spezialisierten Versorgungsebene - Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus - Änderung der Anlage 2 zum HVM „Zuschläge zu HVM-gestützten Leistungen“ - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
Die AG Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat mit der BKK Kooperationsgemeinschaft, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem Berufsverband der Laborärzte eine Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen geschlossen.
Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum 22. Lebensjahr - Mutterschaftsvorsorge: Routinemäßige Urinuntersuchungen gestrichen - Newsletter vom 25. April 2019: Klarstellung zum Harnstreifentest - Dokumentationspflicht bei Akupunktur chronischer Schmerzpatienten - Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung - Vorsicht vor Trojaner
Für das Jahr 2020 wurde folgender Tag seitens der Abgeordnetenversammlung der KVSH und der Kammerversammlung der ÄKSH als „Brückentag“ benannt: Freitag, 22.05.2020 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen.
Der Bewertungsausschuss hatte den Auftrag, erneut zu überprüfen, ob die psychotherapeutischen Leistungen im EBM angemessen bewertet sind. Dabei hat er die Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen rückwirkend zum Januar 2009 stufenweise angehoben.
Für alle gesetzlich Versicherten, bei denen der letzte Check-up im Jahr 2017 stattgefunden hat, ist die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September möglich.
Im Abrechnungsnewsletter vom 20. Dezember 2018 haben wir bereits über die Einführung des Zweitmeinungsverfahrens und die damit verbundenen Änderungen im EBM berichtet.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten auch in diesem Jahr wieder an, Grippeimpfstoffe in Zusammenarbeit mit dem Apothekerverband Schleswig-Holstein vorzubestellen.