DMP Diabetes mellitus Typ 1 (DM1)

DMP Diabetes mellitus Typ 1 (DM1): Vertrag ab 1. Juli 2021 aktualisiert - Dokumentation vor Software-Update am 1. Juli 2021 abschließen - DMP-Corona-Ausnahmeregelungen

28.06.2021

DMP Diabetes mellitus Typ 1 (DM1): Vertrag ab 1. Juli 2021 aktualisiert

Durch die dritte Aktualisierung aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Januar 2020 sowie gestrichene Paragrafen und Anlagen in unserem DMP-Vertrag war eine Überarbeitung nötig. Aus diesen Gründen haben sich die Vertragspartner auf einen Neuvertrag zu den bisherigen Konditionen entschlossen. Er ersetzt den bisherigen Vertrag. Somit muss sich kein Patient neu in das DMP DM1 einschreiben und die bisherigen Genehmigungen der Ärzte bleiben gültig.

Wesentliche Änderungen

Bei der Insulinsubstitution ist der Vorrang der Anwendung von Human-Insulin gegenüber Insulinanaloga aufgehoben worden. Besteht noch keine diabetische Nephropathie, ist statt der Albumin-Ausscheidung im Urin jetzt die Albumin-Kreatinin-Ratio (AKR) zu dokumentieren.

Weitere Neuerungen

Solange keine problematischen Hypoglykämien auftreten, wird die normnahe Einstellung der Glukose bei einem HbA1C-Zielwert von ≤ 7,5 % empfohlen. Informationen zur Bestimmung des Schilddrüsenwertes TSH sowie der Transglutaminase – Autoantikörper bei Kindern und Jugendlichen, zur Risikoberatung bezüglich Hypoglykämien im Alltag und Straßenverkehr werden in diesem DMP zum ersten Mal adressiert. Die Empfehlungen zu therapeutischen Maßnahmen einschließlich rtCGM wurden gemäß aktueller Leitlinienempfehlungen angepasst.

Das Qualitätsziel und die Dokumentation zur Albumin-Kreatinin-Ratio wurden an die geänderte Empfehlung angepasst. Obligat ist jetzt auch die Auswertung des Qualitätszieles hinsichtlich der jährlichen kompletten Untersuchung des Fußstatus.

Dokumentation vor Software-Update am 1. Juli 2021 abschließen

Zum 1. Juli 2021 wird die Dokumentationssoftware für das DMP DM1 geändert. Bitte schließen Sie die Dokumentationen für das 2. Quartal 2021 vor dem Software-Update ab.

Anlass für das Software-Update ist die oben genannte Aktualisierung des DMP DM1 durch den G-BA.

Ab dem 1. Juli müssen Praxen die Konsultationen von Patienten, die ab dem 3. Quartal 2021 erfolgen, mit der aktualisierten Software dokumentieren. Für Patienten aus dem 2. Quartal 2021 muss noch die derzeit aktuelle, beziehungsweise alte Software verwendet werden.

Änderungen in der Dokumentation

Bei der Dokumentation gibt es ab dem 1. Juli kleinere Anpassungen. Zum einen die Empfehlung, dass bei Patienten ohne diabetische Nephropathie statt der Albumin-Ausscheidung im Urin die Albumin-Kreatinin-Ratio zu ermitteln ist.

Zudem entfällt der Dokumentationsparameter „Stationäre Aufenthalte wegen Nichterreichens des
HbA1c-Wertes seit der letzten Dokumentation“. Der Grund ist, dass keine Auswertung in Bezug auf ein Qualitätsziel oder ein Evaluationsparameter vorgesehen ist.

Die Dokumentation für Diabetes mellitus Typ 1 und 2 ist in der Anlage 8 zur DMP-Anforderungen-Richtlinie des G-BA geregelt. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter www.kvsh.de/praxis/vertraege/dmp/dmp-diabetes-typ-1.

DMP-Corona-Ausnahmeregelungen

Die Aussetzung der Dokumentationspflicht im DMP ist aufgrund der Corona-Pandemie bis zum letzten Tag des Quartals, in dem die Feststellung des deutschen Bundestages gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes über eine epidemische Lage von nationaler Tragweite endet, erweitert worden. Das gilt, soweit sie sich auf Untersuchungen an Patienten bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt und nicht durch telemedizinischen Kontakt durch den Leistungserbringer erhoben werden kann.

Die Teilnahme an Schulungen im DMP kann für Patienten solange ausgesetzt werden, wie der deutsche Bundestag gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes über eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat.

Außerdem haben wir mit den Krankenkassen/-verbänden in Schleswig-Holstein vereinbart, dass
DMP-Schulungen per Video unter den bisherigen Voraussetzungen bis zum 30. September 2021
verlängert werden.

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