25. Impf-Update

SpikeVax (bisheriger Name: Covid-19-Impfstoff Moderna) — Impfberatung ohne oder mit späterer Impfung — Registrierung in der Arztsuche als Impfarzt — Nachfrage von Praxen nach impfärztlicher Hilfe — Impfen in Apotheken — Grippe-Impfstoffe

24.09.2021

Impfstoffe

SpikeVax (bisheriger Name: Covid-19-Impfstoff Moderna)

Der Bund wird ab Oktober erstmals den Impfstoff Spikevax von Moderna an die Praxen ausliefern. Ein Grund ist, dass die Impfzentren schließen und die dort mit Moderna begonnenen Erstimpfungen nun in den Praxen abgeschlossen werden sollen. Sie können diesen Impfstoff ab sofort bei Ihrer Apotheke bestellen.

Spikevax ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen und kann ebenso wie Comirnaty der Fa. BioNTech auch für Auffrischungsimpfungen genutzt werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Empfohlenes Impfschema: zwei Dosen im Abstand von 4 bis 6 Wochen
  • Ein Vial enthält 10 Impfdosen a 0,5 ml
  • Impfstoff nicht schütteln! Lichtgeschützt lagern.
  • Ungeöffnet ist der Impfstoff bei Lagerung zwischen 2 und 8 Grad 30 Tage haltbar.
  • Nach Entnahme aus der Kühlung kann der ungeöffnete Impfstoff bis zu 24 Stunden
    bei 8 bis 25 Grad aufbewahrt werden.
  • Nach Entnahme der ersten Dosis beträgt die Haltbarkeit 19 Stunden.
  • Spikevax darf maximal 12 Stunden nach Auftauen transportiert werden. Wie viel Zeit nach dem Transport vom Großhandel über Apotheken in die Praxen verbleibt, um den Impfstoff gegebenenfalls. bei Besuchen einzusetzen, ist in den Begleitpapieren aufgeführt, die zu jeder Lieferung ausgehändigt werden.
  • Zu Kontraindikationen und Nebenwirkungen beachten Sie bitte die Produktinformation Spikevax®: www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-product-information_de.pdf
  • Abrechnung

Spikevax

Erstimpfung

Zweitimpfung

Auffrischung

In Praxis

88332A

88332B

88332R

Im Pflegeheim

88332G

88332H

88332K

Berufl. Indikation

88332V

88332W

88332X

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Impfstoffbestellung von der Bestellung des Impfzubehörs künftig getrennt erfolgen soll. Nach bisher vorliegenden Informationen bestellen Sie zuletzt am 27. September den Impfstoff plus Zubehör auf einem Rezept. Details der Änderung werden voraussichtlich in der nächsten Woche veröffentlicht. Wir geben diese mit dem nächsten Impf-Update an Sie weiter.

Impfberatung ohne oder mit späterer Impfung

Die Pseudoziffer 88322 ist abrechenbar für eine Impfberatung ohne nachfolgende Impfung in der eigenen Praxis. Die Ziffer ist nur einmal im Krankheitsfall abrechenbar, selbst wenn eine Person sich mehrfach beraten lässt. Zusätzlich ist es nicht möglich, eine dann doch gegebenenfalls in Folgequartalen erfolgende Impfung abzurechnen, weil Ihr PVS die Impfabrechnung für weitere drei Quartale sperrt. Dem Sinne nach ist diese Ziffer somit nur für praxisfremde Personen einzusetzen, die auch mindestens innerhalb des kommenden Jahres die Praxis zu Covid-Impfzwecken nicht wieder aufsuchen. Die KVSH rät Ihnen, für die kommende Abrechnung den eAbrechnungscheck zu nutzen, damit Ihnen diese Fälle auffallen und Sie diese prüfen können.

Registrierung in der Arztsuche als Impfarzt

Sofern Sie bereit sind, in der Praxis Personen zu impfen, die nicht Ihre Patienten sind, können Sie sich weiterhin als Impfärztin/Impfarzt in der Arztsuche registrieren lassen. Bitte loggen Sie sich dazu ins
eKVSH-Portal ein (eKVSH.de) und folgen Sie dem Link auf der Startseite. Bis jetzt verzeichnet die KVSH
593 Ärzte. Im Bedarfsfalle nimmt die KVSH direkten Kontakt mit Ihnen auf.

Nachfrage von Praxen nach impfärztlicher Hilfe

Einige Praxen haben nachgefragt, ob ärztliche Kollegen, die bisher in den Impfzentren tätig waren, auch an Praxen vermittelt werden könnten. Die Praxen bieten Impftätigkeit auf Honorarbasis an. Die KVSH hat daher alle Impfärzte angeschrieben, die sich nun bei Interesse an einer Honorartätigkeit melden können. Die Kontaktdaten der interessierten Ärzte werden dann ab der nächsten Woche im ekvsh-Portal zur Verfügung stehen. Die KVSH nimmt dabei eine alleinige Maklerfunktion ein. Ein Aufnahmeformular ist hinterlegt auf www.kvsh.de.

Impfen in Apotheken

Die KVSH hat sich mit einer Pressemeldung deutlich gegen die Absichten der neuen Vorsitzenden der ADBA gewandt, das Impfen in Apotheken breit anzubieten, um damit die Impfquote zu verbessern. Sie finden den Text der Pressemitteilung auf der Webseite der KVSH. Apothekerkammer und -verband Schleswig-Holstein haben sich inzwischen ausdrücklich gegen die Absichten der ABDA-Vorsitzenden ausgesprochen.

Grippe-Impfstoffe

Nach der G-BA-Schutzimpfungs-Richtlinie vom 1. Februar 2021 erfolgt erstmals in der Saison 2021/2022 sowohl die Standardimpfung gegen Influenza als auch die Indikationsimpfung (also berufliche und Reiseindikation) ab dem Alter von 60 Jahren mit einem inaktivierten quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff. Eine Ausnahmeregelung des BMG vom März 2021 zur Nutzung des herkömmlichen Impfstoffes wird nicht fortgesetzt. Personen im Alter über 60 Jahre haben für die herkömmlichen Influenza-Impfstoffe keinen Anspruch mehr gegenüber der GKV. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Grippe-Impfstoff-Bestellungen.

© 2024 KVSH