Abrechnung

Abrechnung von Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge - Wöchentliche Hybrid-DRG Kostenträgerabrechnung ab Juni 2025 - U2-J1 Vorsorgeuntersuchungen bei BARMER-Versicherten - Fachausschuss für Angestellte Ärztinnen/Ärzte - DMP-Einschreibung bei Krankenkassenwechsel

22.05.2025

Abrechnung von Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge

Für die Abrechnung von Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge war übergangsweise die Angabe der Pseudoziffern 99921A bzw. 99921B erforderlich. Darüber haben wir im Newsletter vom 19. April 2022 informiert. Mittlerweile ist die Abrechnung so geregelt, dass die genannten Ziffern nicht mehr zur Anwendung kommen und somit nicht mehr in der Abrechnung anzugeben sind.

Wöchentliche Hybrid-DRG Kostenträgerabrechnung ab Juni 2025

Wir stellen unseren Abrechnungsrhythmus um: Künftig übermitteln wir die Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle an die Kostenträger wöchentlich – nicht mehr nur einmal im Monat. Für Sie als Leistungserbringer heißt das - kürzere Wartezeiten und schnellere Auszahlung der Fallpauschalen.

U2-J1 Vorsorgeuntersuchungen bei BARMER-Versicherten

Für Kinder und Jugendliche, die bei der BARMER versichert sind, existiert ein bundesweiter Sondervertrag für die Vorsorgeuntersuchungen U2-J1. Zum 31. März 2024 wurde die Zusatzkennzeichnung 99911A, die im Rahmen des BARMER-Sondervertrags für Kinder- und Jugendliche mit dem BVKJ genutzt wurde, offiziell gekündigt. Mit dem Wegfall der Zusatzkennzeichnung 99911A zum 1. April 2024 entfällt für die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte die Möglichkeit den Zuschlag GOP 04354 (Zuschlag bei pathologischem Ergebnis) im Rahmen des Sondervertrags der BARMER abzurechnen.

Fachausschuss für Angestellte Ärztinnen/Ärzte

Machen Sie mit und kandidieren Sie!

Die Abgeordnetenversammlung wählt in ihrer Sitzung am 18. Juni 2025 zwei Mitglieder für den Beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte (§ 21 Satzung KVSH) nach. Nutzen Sie die Chance und kandidieren Sie für den Fachausschuss. Durch eine Mitarbeit bestimmen Sie den gesundheits- und berufspolitischen Kurs der KVSH mit. Außerdem gestalten Sie Struktur und Inhalte der berufsständischen Selbstverwaltung.

Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur oder Fragen haben, wenden Sie sich gern an Regine Roscher, Assistentin der Selbstverwaltung, Tel.: 04551/883 218, regine.roscher@kvsh.de. Näheres zu der Arbeit des Ausschusses finden Sie auch auf unserer Internet-Seite unter https://www.kvsh.de/ueber-uns/selbstverwaltung/gremien.

DMP-Einschreibung bei Krankenkassenwechsel

Steigende Zusatzbeiträge bei vielen Krankenkassen führen derzeit verstärkt zu einem Wechsel der Versicherten hin zu „günstigeren“ Krankenkassen. Diese Bewegungen haben auch direkte Auswirkungen auf die Disease-Management-Programme (DMP).

Hinweis:

Bei einem Krankenkassenwechsel müssen die Patienten erneut in das jeweilige DMP eingeschrieben werden, da die Teilnahme nicht auf die neue Krankenkasse übertragen wird. Damit die kontinuierliche Teilnahme und die spätere Abrechnung sichergestellt sind, sind folgende Schritte erforderlich:

- Lassen Sie eine neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung von den Patienten unterschreiben, auch die Seite für den Arzt, damit in der Praxis ein im Original unterschriebenes Exemplar vorliegt.

- Erstellen Sie eine neue Erstdokumentation im jeweiligen DMP.

Nur so bleibt die DMP-Teilnahme ohne Unterbrechung bestehen. 

Daher sollte aktuell auch beim Einlesen der eGK auf die ordnungsgemäße DMP-Kennzeichnung der Patienten geachtet werden. Zudem wird generell empfohlen, bei jedem Arzt-Patient-Kontakt die eGK einzulesen, um den Leistungsanspruch zu prüfen und die Versichertenstammdaten zu aktualisieren.

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