Grippeimpfstoff Saison 2023/24: So verordnen Sie wirtschaftlich

Damit Sie Grippeimpfstoffe kostengünstig und in der bedarfsgerechten Menge für Ihre Praxis beziehen können, schlagen wir folgende Vorgehensweise vor.

11.01.2023

Damit Sie Grippeimpfstoffe kostengünstig und in der bedarfsgerechten Menge für Ihre Praxis beziehen können, schlagen wir folgende Vorgehensweise vor:

  • Vorbestellung ab sofort bis zum 28.02.2023 in Höhe von bis zu 100 Prozent des Saisonbedarfs Ihrer Praxis bei einer Apotheke Ihrer Wahl in Schleswig-Holstein, bzw. bei Apotheken, die zu diesen Konditionen liefern – nur auf Muster 16a – Impfstoffe (siehe Muster in der Anlage)
  • Umfangreichere Vorbestellungen sollten Sie auf mehrere Rezepte oder Rezeptzeilen verteilen. So wird eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung gewährleistet.
  • Nachbestellungen sind bei Bedarf jederzeit möglich.
  • Für Patienten ab 60 Jahre ist gemäß G-BA-Beschluss ausschließlich der Hochdosis-Grippeimpfstoff zu verwenden.

Abb. A (Muster Hochdosis-Grippeimpfstoff)

Abb. B: (Muster für quadrivalenten Grippeimpfstoff)

Diese Muster können auch für die Nachbestellung verwendet werden.

Eine wirtschaftliche Versorgung erfolgt bei Beachtung der beigefügten Preistabelle, falls Sie produkt-/herstellerbezogen verordnen. Bei generischer Verordnung sollte diese in Absprache mit Ihrer Apotheke zur wirtschaftlichen Belieferung gemäß der Preistabelle erfolgen.

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