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Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI - Podcast mit Dr. Bettina Schultz - PraxisBarometer Digitalisierung: Machen Sie mit! - Vorankündigung Online-Befragung angestellte Ärzte und Psychotherapeuten - Warnung vor Betrugsversuch
Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI
Viele TI-Komponenten werden nach Plänen der gematik bis Jahresende auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Deshalb müssen etliche Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise sowie Gerätekarten in den Praxen ausgetauscht werden. Hintergrund ist eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesnetzagentur. Danach läuft die Gültigkeit des aktuellen Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 zum 31. Dezember 2025 aus und muss auf das neue Verfahren ECC256 umgestellt werden. Alle Komponenten der TI, die nur mit dem RSA-Verfahren ausgestattet sind, müssen deshalb ausgetauscht werden. Betroffen sind rund 35.000 Konnektoren in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Krankenhäusern. Außerdem müssen zehntausende Heilberufsausweise, SMC-B-Karten sowie gegebenenfalls Gerätekarten in E-Health-Kartenterminals (gSMC-KT) gewechselt werden. Von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Dies hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind oder ausschließlich mit dem RSA-Verfahren arbeiten können. Die Anbieter von Heilberufsausweisen und Praxisausweisen (SMC-B-Karten) haben zugesagt, betroffene Praxen eigenständig auf auslaufende Ausweise hinzuweisen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bereits eine Verlängerung der Frist gefordert, um eine geordnete Umstellung zu ermöglichen. Die gematik hält bislang an dem Zeitplan fest. Mehr Informationen sind auf der Website der KBV zu finden.
Mehr Informationen unter https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/alles-zur-ti-anbindung/wenn-zertifikate-auslaufen
Podcast mit Dr. Bettina Schultz
Der Vorstand der KVSH ist seit einem Jahr im Amt. Neu war nicht nur die Besetzung mit Dr. Bettina Schultz (Vorsitzende), Karsten Brandstetter (Stellvertreter) und Alexander Paquet, sondern auch die Erweiterung des Gremiums von zwei auf drei Personen. Welches Zwischenfazit zieht die Vorstandsvorsitzende? Welche Herausforderungen haben sich bestätigt und welche Hürden konnten in den ersten zwölf Monaten schon genommen werden? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Dr. Bettina Schultz in einem Podcast des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes. Die neue Podcast-Folge ist über folgende Links zu erreichen:
- spotify: https://open.spotify.com
- apple podcast: https://podcasts.apple.com/de
- aeksh.de: https://www.buzzsprout.com
PraxisBarometer Digitalisierung: Machen Sie mit!
Ab sofort können sich alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an der bundesweiten Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Digitalisierung beteiligen. Eine Teilnahme ist-noch bis zum 20. Juli 2025 möglich. Neben der elektronischen Patientenakte geht es dabei in diesem Jahr auch um Erfahrungen mit dem elektronischen Rezept sowie die Zufriedenheit mit dem Praxisverwaltungssystem. Durchgeführt wird Befragung vom Berliner IGES Institut im Auftrag der KBV. Die Erhebungsdaten werden streng vertraulich behandelt. Voraussichtlich im Herbst 2025 werden die Ergebnisse anonymisiert veröffentlicht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragung können auf Wunsch ihre Kontaktdaten hinterlassen, um im Anschluss an vertiefenden Fokusgruppeninterviews teilzunehmen.
Vorankündigung Online-Befragung angestellte Ärzte und Psychotherapeuten
Die KVSH wird voraussichtlich im Juli eine anonyme Online-Befragung der in Praxen angestellten Ärzte und Psychotherapeuten durchführen. Ziel ist es, mehr über deren Bedürfnisse und Erwartungen gegenüber der KVSH und der Selbstverwaltung zu erfahren – auch, was die berufliche Zukunftsplanung betrifft. Die KVSH kommt mit der Befragung einem Wunsch des beratenden Fachausschusses für angestellte Ärztinnen und Ärzte nach. Wir informieren die betroffenen Personen direkt, sobald eine Teilnahme an der Befragung möglich ist.
Warnung vor Betrugsversuch
Die Deutsche-Gesetzliche-Unfallversicherung (DGUV) warnt, dass derzeit Kriminelle Schreiben/E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe versenden – auch an Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten. Darin wird über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufs-genossenschaft aufgefordert. Mittlerweile wurde der Druck in den Schreiben erhöht und unter einer „Letzten Zahlungsaufforderung“ wird unter anderem mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gedroht. Die DGUV warnt, nicht auf diese Schreiben/E-Mails zu antworten und auch den Zahlungsaufforderungen unter keinen Umständen nachzukommen. Die DGUV hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu kann über das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie der Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erfragt werden. Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 6050404 beziehungsweise unter info@dguv.de.