Elektronische Patientenakte: Starterpaket für Praxen

Nach der Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Modellregionen ist heute die bundesweite Einführung der ePA gestartet.

29.04.2025

Software-Hersteller stellen nun für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser schrittweise das ePA-Modul bereit. 

Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA zunächst freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten befüllen, sobald sie das Software-Update erhalten haben. Ab 1. Oktober 2025 ist die Nutzung für alle verpflichtend. Inzwischen besteht auch eine Richtlinie, die regelt, dass durch das Befüllen der ePA das Kindswohl nicht gefährdet werden darf. Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht mehr verpflichtet, bei unter 15-Jährigen die ePA mit Daten zu befüllen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen.

Das Ausrollen der ePA-Module kann laut Gematik mehrere Wochen dauern. Einige Praxen werden die ePA sofort nutzen können, in anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Praxisteams sollten die Zeit nutzen, um sich mit der ePA vertraut zu machen und die Funktionen zu testen, sobald dies technisch möglich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein umfangreiches Starterpaket bereitgestellt. Es soll Praxen bei der Nutzung der ePA unterstützen und umfasst folgende Informationen:

  • Serviceheft mit allen wichtigen Informationen zur ePA für Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams (Druckvorlage folgt)
  • Infoblatt für den täglichen Gebrauch: Vom Befüllen bis zur Abrechnung
  • Schaubild zur ePA in der Praxis

Zur Information der Patientinnen und Patienten:

  • Poster: Unsere Praxis steht demnächst für Sie bereit
  • Poster: Unsere Praxis steht für Sie bereit
  • Poster: Krankenkasse hilft bei Fragen zur ePA
  • Poster: Diese Daten stellt unsere Praxis ein 
  • Patienteninformation zum Auslegen im Wartezimmer

Das Starterpaket steht online auf der ePA-Themenseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/html/epa.php 

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