38. Impf-Update

Impfstoffe - Neue STIKO-Empfehlung - „Freitestung“ aus Isolation - Omikron - Impfabrechnung: Ausschließliche Impfberatung - Neue Teststandorte - Impffortschritt - Dringende Bitte

14.01.2022

Impfstoffe

Cormirnaty: Die Lage ist unverändert schlecht. Der Bund erhöht die wöchentliche deutschlandweite Auslieferung von 2,2 Millionen auf 2,7 Millionen Dosen, was einen Tropfen auf den heißen Stein bedeutet. Sie können nur Ihr Glück mit der Bestellung von maximal 5 Vials versuchen.

Comirnaty für Kinder 5–11 Jahre: Bitte denken Sie bei der Rezeptierung an die Kenntlichmachung der Mengen für Zweitimpfungen, damit diese Menge garantiert ist.

Nuvaxovid: Erste Lieferungen sollen in der 8.KW kommen. Die EMA-Zulassungsinformationen stehen auf der KVSH-Website bereit unter www.kvsh.de/corona/covid-impfungen (Nuvaxovid)

Spikevax:

  • Achtung! Wenn Praxen Chargen von Spikevax vorrätig haben, die kurz vor dem Ablaufdatum stehen, sollten Sie diese in keinem Fall vernichten. Grund hierfür ist, dass Spikevax in nicht aufgetauten Zustand statt bisher sieben Monate nun neun Monate haltbar ist. Für bereits in Verkehr gebrachte Vials gilt dies ebenfalls. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat einem entsprechenden Antrag der Fa. Moderna zugestimmt.
  • Ausgelieferte Impfstoffe mit einem Haltbarkeitsdatum z .B. 10. Januar sind damit weiter verwendbar. Diese können bei Kühlschranklagerung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen verwendet werden.
  • D. h. Vials mit aufgedrucktem Haltbarkeitsdatum Januar 2022 sind bis März 2022 verwendbar, solche mit Aufdruck Februar 2022 sind bis April 2022 haltbar. Dies zieht sich hin bis zu August-22-Chargen, die bis Oktober 22 haltbar sind.

Neue STIKO-Empfehlung

Mit Datum vom 13. Januar 2022 empfiehlt die STIKO die Boosterung der 12–17-Jährigen.

„Freitestung“ aus Isolation

Gemäß aktueller Landesverordnung endet eine Isolation grundsätzlich nach 10 Tagen ohne Test. Gesundheitsämter stellen nur Bescheinigungen zum Zweck von Entschädigungszahlungen wegen Verdienstausfalls aus. Genesene Personen können sich am 7. Tag testen lassen, um die Isolation zu verkürzen. Dazu reicht ein Antigen-Schnelltest. Nur Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten, brauchen zur früheren Freitestung einen PCR-Test mit Muster OEGD-Schein und müssen 48 Stunden symptomfrei sein. Der Antigen-Schnelltest kann kostenfrei in Testzentren und Apotheken vorgenommen werden. (weiteres siehe unten).

Omikron

Die hohen Fallzahlen mit entsprechenden Nachfragen seit Anfang Januar bedeuten weitere Extrembelastungen für die Praxen, sodass an einigen Stellen bereits die Regelversorgung auf das Notwendigste beschränkt wird. Die Laborkapazitäten für PCR-Testungen sind am Limit, so dass wir Sie bitten, nur bei deutlich symptomatischen Personen einen PCR-Test abzunehmen und alle anderen Personen mit Antigen-Schnelltests zu testen. Das PEI hat gerade die gängigen Schnellteste der bfarm-Liste untersucht und überwiegend eine gute Sensibilität und Spezifität bestätigt.

Dieses Vorgehen stellt dennoch eine besondere Verhältnismäßigkeit dar und steht im Einklang mit Weisungen des Sozialministeriums an die Gesundheitsämter. Der KVSH ist sehr wohl bewusst, dass „sich juristisch definierende“ Personen ihre Ansprüche nach der Testverordnung breiter auslegen können. Momentan gilt es, medizinisch Prioritäten zu setzen, um den Erkrankten gerecht werden zu können und die Kapazitäten von Praxen und Laboren zu erhalten. Zur öffentlichen Kommunikation sind wir mit dem Land im Gespräch.

Die KVSH stellt Ihnen auf www.kvsh.de/corona ein Schema bereit, dass Ihren MFA bereits bei telefonischem Kontakt eine Zuordnung und eine klare Verfahrensanweisung an Patienten ermöglicht, die eine App-Warnmeldung erhalten oder einen positiven Selbsttest haben. Die Vorgaben der neuen Testverordnung dieser Woche sind dabei bereits berücksichtigt. Auch die 116117 verfährt seit  zwei Tagen nach diesem Schema.

In der nächsten Woche stellen wir Ihnen ebenso übersichtlich schematisiert Verhaltensvorschläge für Kontaktpersonen ein. Dazu ist noch ein Gesetz abzuwarten, dass am 15. Januar  in Kraft treten soll.

Impfabrechnung: Ausschließliche Impfberatung

Um den vertragsärztlichen Praxen weiteren bürokratischen Aufwand zu ersparen, hat die KVSH im Rahmen der Impfabrechnung die IT-gestützte Beregelung optimiert. Der Ausschluss von ausschließlicher Impfberatung
(GOP 88322) und der Impfung im Krankheitsfall wird nun  quartalsübergreifend automatisiert geprüft. Es besteht daher nicht mehr die Notwendigkeit, Patienten-Korrekturlisten einzureichen. Dies gilt auch rückwirkend für die Quartale 2/2021 und 3/2021.

Neue Teststandorte

Nach Schließung des Testzentrums Borstel wurde ein neues Testzentrum seitens der KVSH eingerichtet. Es befindet sich in Kaltenkirchen, Auf dem Berge 1 (Parkplatz XXXL Lutz/Dodenhof). Das Testzentrum Elmshorn ist umgezogen zur Trabrennbahn (Köhnholz 6). Alle Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.kvsh.de/coronavirus-patienten.

Impffortschritt

In dieser Woche sind 76,7 Prozent der Bevölkerung Schleswig-Holsteins grundimmunisiert und bereits knapp 50 Prozent geboostert. Gesundheitsminister Garg hat zum neuen Jahr an alle Praxen und Teams, die am Impfen und Testen beteiligt sind, seinen intensiven Dank ausgesprochen. Diesen geben wir gern weiter. Unser Dank schließt auch die Praxen ein, die in dieser hohen Inzidenzlage den impfenden Praxen Regelversorgung als Vertretung abnehmen.

Dringende Bitte

Praxen, die in Isolation oder Quarantäne geschickt sind, melden dies bitte umgehend im ekvsh-Portal unter Abwesenheiten. Nicht nur die TSS muss wissen, welche Praxis nicht erreichbar ist, die KVSH muss auch aus Sicherstellungsgründen grundsätzlich den Überblick über die regionalen Kapazitäten behalten!

© 2024 KVSH