Neue Impfvereinbarung zum 1. Juli 2025 und RSV-Impfung

Der KVSH ist es gelungen, innerhalb der Kündigungsfrist zum 30. Juni 2025 eine neue Impfvereinbarung mit den Krankenkassen abzuschließen.

25.06.2025

Insgesamt ergibt sich eine Vergütungssteigerung von mehr als vier Prozent.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  1. Die Vergütungssystematik wurde dahingehend vereinfacht, dass jede ein- und zweivalente Impfung mit 9,50 €, jede drei-, vier- und fünfvalente Impfung mit 13 € und die sechsvalente Impfung mit 22,18 € vergütet werden, egal ob es sich um die Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung handelt.
  2. Hiervon ausgenommen sind die Covid-Impfung (12,50 €), Influenza-Impfung (10,79 €) sowie die Meningokokken B Impfung für Kinder (11,66 €).
  3. Darüber hinaus wird jede von der STIKO neu empfohlene Impfung - sobald sie Bestandteil der Leistungspflicht der GKV wird - automatisch nach der oben genannten Systematik übernommen.
  4. Die RSV-Impfung für Erwachsene kann somit ab 1. Juli 2025 über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet und der Impfstoff über das Muster 16a bezogen werden.

Durch die automatische Aufnahme neuer Impfungen in die Impfvereinbarung entfallen zukünftig Übergangslösungen wie in der Vergangenheit bei der Meningokokken B- oder RSV-Impfung. Sobald der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Impfleistung in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen hat, kann diese auch regressfrei zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass von der STIKO-Empfehlung bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtline bis zu vier Monate vergehen können. Erst dann sind neue Impfungen oder auch neue Impfstoffe von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen.

Die vollständige Übersicht der Impfziffern und die damit verbundene Vergütung können Sie auf unserer Homepage einsehen.


Achtung: Die Vervollständigung einer begonnenen Impfserie von HPV oder Hepatitis B nach dem 
18. Geburtstag ist ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr möglich. Hintergrund sind Studien, die z. B. bei HPV gezeigt haben, dass der erwartete Schutzeffekt nicht mehr relevant ist.


Darüber hinaus fällt auch bei der Meningokokken B Impfung für Kinder die 89116Z weg, da es bei den Impfungen keine Preisunterschiede mehr gibt.

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