Impfen

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt mit abgeschlossener Facharztausbildung hat nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Befähigung zum Impfen.

Welche Schutzimpfungen zulasten der Krankenkassen möglich sind, ist bundeseinheitlich in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Hier werden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt und konkretisiert.

Die Vergütung der Leistungen wird regional in der Impfvereinbarung geregelt. Impfleistungen werden außerbudgetär zu festen Euro-Beträgen vergütet.

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen die Haftung für eventuell auftretende Impfschäden.

Alle Schutzimpfungen gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie werden auf dem Muster 16a (Impfstoffe) bestellt. Impfungen für private Reisen müssen privat in Rechnung gestellt werden.

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