Abrechnung COVID-19-Monitoring ab II/2021

Wie angekündigt erfolgt ab dem Quartal II/2021 die Abrechnung des ambulanten COVID-19-Monitorings für gesetzlich und nicht versicherte Patienten über das eKVSH-Portal.

03.05.2021

Wie funktioniert die Abrechnung gesetzlich oder nicht versicherter Patienten?

Für jeden Tag, der im eKVSH-Portal von Ihnen dokumentiert ist, erhalten Sie die Möglichkeit, unter dem Menüpunkt „Abrechnung Covid19 ambulantes Monitoring“ anzugeben, wie häufig Sie den Patienten angerufen haben. Obligatorisch muss vorher der Versichertenstatus (gesetzlich, nicht oder privat versichert) eingetragen werden, um diese Angaben tätigen zu können.

Die Angaben können Sie bis zur Abrechnung jederzeit bearbeiten. Diese ersetzen die Abrechnung der Pseudoziffer 99873A in Ihrem PVS. Dadurch ist eine Abrechnung der Pseudoziffer in Ihrem PVS nicht mehr notwendig. 

Spätestens am Ende des Quartals bestätigen Sie bitte für jeden Patienten die getätigten Anrufe mit dem blauen Button „Die Angaben sind vollständig und korrekt. Der Patient kann abgerechnet werden“.

Wie funktioniert die Abrechnung privat versicherter Patienten?

Privat versicherte Patienten werden nach GOÄ abgerechnet. Bitte weisen Sie Ihren privat versicherten Patienten zu Beginn des Monitorings darauf hin. Sollte der Patient mit der Ausstellung einer Privatrechnung nicht einverstanden sein und somit das Monitoring ablehnen, vermerken Sie dies bitte im Monitoring mit dem Status „Patient lehnt Monitoring ab“.

Status Monitoring aktuell nicht notwendig

Wir möchten Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, für Patienten unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen oder schwerere Symptomatik den Status „Monitoring aktuell nicht notwendig“ setzen zu können. In Konsequenz Ihrer Einschätzung ist ein tägliches Monitoring Ihrerseits dann aktuell nicht notwendig und die Patienten melden sich in Absprache bei Bedarf. Siehe hierzu auch den Newsletter vom 26.02.2021.

Das einschätzende Gespräch, u. A. über Warnsymptome, Notfallprozedere und Erreichbarkeiten wird – sofern direkt zu Beginn der Betreuung im Status „Monitoring aktuell nicht notwendig“ eingetragen – mit 40 Euro vergütet (ehemals Pseudoziffer 99873E).

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