Verzögerungen bei der Verfügbarkeit des elektronischen Psychotherapeutenausweises

Bitte richten Sie zurzeit keine Bestellung ihres elektronischen Psychotherapeutenausweises (elektronischer Heilberufeausweises) an die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH).

12.05.2021

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich aktuell mit mehreren Anbietern in der letzten Phase der Vorbereitung zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA). Im bisherigen Verlauf hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen bei den Anbietern aus unterschiedlichen Gründen mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden ist. Hinzu kommt, dass vonseiten des Gesetzgebers und der gematik die Voraussetzungen und Anforderungen im laufenden Vorbereitungsprozess immer wieder geändert wurden, sodass die Arbeiten zur Umsetzung der Anforderungen an den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) mehrfach grundlegend ergänzt und geändert werden mussten. Vor diesem Hintergrund kann bisher noch kein verbindlicher Termin für den Ausgabestart genannt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Übergangslösung bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Die Übergangslösung war wichtig, weil bei Vertragspsychotherapeuten die Ausgabe eines Praxisausweises (SMC-B) an das Vorhandensein eines elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA) gekoppelt ist. Die Bestellung eines Praxisausweises (SMC-B) ist nun mindestens bis zum 31. Mai 2021 auch ohne das Vorliegen eines elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA) möglich. Sobald ein Ausgabebeginn für den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) feststeht, werden die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten umgehend von ihrer Kammer informiert.

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