Verträge

Von Gesamtverträgen und Honorarvereinbarungen für die Regelversorgung über Selektivverträge bis zur Arznei- und Heilmittelvereinbarungen – hier finden Sie die Verträge der KVSH, Informationen zu diesen Vereinbarungen sowie die richtigen Ansprechpartner.

A

ALtersspezifische Impfinanspruchnahme VErbessern - Ein vom Innovationsfonds gefördertes Projekt

Viele chirurgische Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien.

Für Durchführung und Abrechnung der meisten Leistungen ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung der KVSH erforderlich.

C

Zum 1. Januar 2023 hat die KVSH mit der BARMER den Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen abgeschlossen.

Ebenfalls beteiligt an dem Vertrag ist der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland - bng-Regionalgruppe in Schleswig-Holstein.

Ziel des Vertrags ist es, bei Patienten mit einer bestehenden chronischen Krankheit die Progression der Erkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, indem bei bestimmten Indikationen gezielt auf Begleit- und Folgeerkrankungen untersucht wird.
Dies soll im jeweiligen Versorgungsfeld durch ein Screening auf das Vorliegen beispielsweise einer respiratorischen Insuffizienz bei COPD erfolgen.

Folgende sechs Versorgungsfelder (Module) sind aktuell enthalten: Demenz, symptomatische Arthrose des Hüft- und Kniegelenks, Eisenmangel bei einer Herzinsuffizienz, respiratorische Insuffizienz bei COPD, periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) und COPD bei bestehendem Asthma bronchiale.

Der Vertrag wurde zum 1. August 2022 mit der AOK Nordwest geschlossen und wird ab dem 1. September 2022 umgesetzt.

Für Patienten der KKH kann das Modul symptomatische Arthrose des Hüft- und Kniegelenks nicht abgerechnet werden. Die weiteren Inhalte sind identisch. Der Vertrag wurde zum 1. Oktober 2023 mit der KKH geschlossen und umgesetzt

D

Der Vertrag über die Versorgung "Diabetisches Fußsyndrom" gemäß § 140a SGB V zwischen der AOK NordWest, der Arbeitsgemeinschaft der Diabetes Schwerpunktpraxen Schleswig-Holstein e.V. und der KVSH gilt seit dem 1. Januar 2020. Zum 01.07.2020 ist die IKK - Die Innovationskasse diesem Vertrag beigetreten.

Disease Management ist ein Organisationsansatz von medizinischer Versorgung, der sich durch eine systematische und strukturierte, an evidenzbasierten Leitlinien orientierte Behandlung von chronisch Kranken auszeichnet. Disease-Management-Programme (DMP) verknüpfen Leistungen der Sekundärprävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation über die Grenzen der Versorgungsbereiche hinweg zu einem ganzheitlichen Behandlungskonzept. Ihr Ziel ist, die Qualität der Versorgung zu erhöhen und deren Effizienz zu steigern.

Die chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen stellen wegen der in vielen Fällen im Rahmen eines längeren Behandlungsablaufes notwendig werdenden stationären Behandlungsepisoden und/oder Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere in ihrer chronischen Verlaufsform eine Erkrankung dar, bei der ein sektorenübergreifender Behandlungs- und Koordinationsbedarf besteht. Bei Asthma bronchiale vermag der Patient durch Selbstmanagement und über eine Verhaltensänderung bei Lebensstil assoziierten Risikofaktoren, der Vermeidung Asthma auslösender Faktoren und körperliches Training, den Krankheitsverlauf erheblich zu beeinflussen. Diesem Umstand wird im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen.

Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung der Frau. Jährlich erkranken über 70.000 Frauen neu an Brustkrebs. Ungefähr 18.000 Frauen sterben pro Jahr an der Erkrankung. Die mit dem Krankheitsbild verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen stellen trotz medizinischer Fortschritte in Diagnostik und Therapie für die Betroffenen eine besondere Belastung und für die Medizin eine Herausforderung dar.

In Ergänzung des aktuellen Versorgungsangebotes wird im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programms, DMP) eine interdisziplinäre, berufs- und sektorenübergreifende Behandlung in einer integrierten Versorgungsform mit dem notwendigen logistischen Hintergrund gewährleistet.

Bei COPD vermag die Patientin oder der Patient durch Selbstmanagement und über eine Verhaltensänderung bei Lebensstil assoziierten Risikofaktoren, z.B. durch eine Aufgabe des Rauchens, der Vermeidung auslösender Faktoren und körperliches Training, den Krankheitsverlauf erheblich zu beeinflussen. Diesem Umstand wird im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen.

Als Diabetes mellitus Typ 1 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch absoluten Insulinmangel aufgrund einer sukzessiven Zerstörung der Betazellen in der Regel im Rahmen eines Autoimmungeschehens entsteht. Der Verbesserung der Versorgung von Patienten mit diesem Typ-1-Diabetes wird von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen.

Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel aufgrund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht. Der Verbesserung der Versorgung von Patienten mit diesem Typ 2-Diabetes wird von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen.

Die KHK ist die Manifestation einer Arteriosklerose an den Herzkranzarterien. Sie führt häufig zu einem Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und -angebot im Herzmuskel. Die KHK und die damit im Zusammenhang stehenden Begleit- und Folgeerkrankungen stellen angesichts ihrer Häufigkeit Volkskrankheiten dar, die zu einer erheblichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Erkrankten führen können. Angesichts der zum Teil beträchtlichen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und der Folgekosten hat die koronare Herzerkrankung eine herausragende Bedeutung als chronische Erkrankung.

Osteoporose ist eine systemische Skeletterkrankung, die durch eine niedrige Knochenmasse und eine mikroarchitektonische Verschlechterung des Knochengewebes charakterisiert ist, mit einem konsekutiven Anstieg der Knochenfragilität und der Neigung zu Frakturen. Sind bereits Frakturen als Folge der Osteoporose aufgetreten, liegt eine manifeste Osteoporose vor.

E

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Selektivvertrag, bei dem die Videosprechstunde zur Versorgung von Pflegeheimbewohner eingesetzt wird.

Wenn Sie die Videosprechstunde zur allgemeinen Versorgung Ihrer Patienten einsetzen wollen, benötigen Sie keine Genehmigung. Es ist ausreichend, wenn Sie das durch den Videodienstanbieter für Ihre Praxis ausgestellte Zertifikat bei der KVSH unter Angabe Ihrer Praxisdaten einreichen. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Bestätigung zugeschickt. Das Zertifikat schicken Sie bitte per E-Mail an abrechnung@kvsh.de, per Fax an 04551 883 7322 oder per Post an die KVSH, Abrechnungsabteilung, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg.

Der Vertrag elVi dient zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen. Ziel ist es, zum Wohle der Pflegeheimbewohner unnötige Wege zu vermeiden, medikamentöse Wechselwirkungen zu verhindern und die zur Verfügung stehenden Ressourcen ärztlicher Behandlungszeiten möglichst effektiv einzusetzen.

F

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ferner wurden mit einigen Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen (U10/11, J2 oder Amblyopie) vereinbart.

Das Ziel dieser Verträge besteht darin, durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen der Diabetes mellitus und Hypertonie das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindestens deutlich zu verzögern.

Ziel dieses Vertrages ist, durch die frühe Erkennung von Begleiterkrankungen (Angiopathie und chronische Nierenkrankheit) das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindestens deutlich zu verzögern. Damit soll eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Betroffenen möglichst lange vermieden und gleichzeitig eine Reduktion der prospektiven Versorgungsaufgaben erreicht werden.

Der Vertrag wurde zum 1. November 2019 mit dem BKK-Landesverband Nordwest geschlossen.

Die beigetretenen BKK sind in der Anlage 9 aufgeführt.

Das Ziel dieses Vertrages besteht darin, durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen (Angiopathie und chronische Nierenkrankheit) das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindestens deutlich zu verzögern. Damit soll eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Betroffenen möglichst lange vermieden und gleichzeitig eine Reduktion der prospektiven Versorgungsaufgaben erreicht werden.

Der Vertrag wurde zum 1. Oktober 2019 mit der DAK Gesundheit geschlossen; die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) sind dem Vertrag beigetreten.

Das Ziel der Vereinbarung besteht darin, möglichst frühzeitig die typischen Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus zu erkennen um damit das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern.

Der Vertrag wurde mit der DAK Gesundheit abgeschlossen. Die Techniker Krankenkassen (TK), die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) sind inzwischen beigetreten.

Die COPD ist trotz erheblicher Morbidität, Mortalität und volkswirtschaftlicher sowie sozialmedizinischer Bedeutung eine häufig unterdiagnostizierte Volkskrankheit.
Mit diesem Vertrag streben die Vertragspartner unter anderem an, einer potentiellen Unterversorgung bei der Diagnostik der COPD entgegenzuwirken.
Durch eine möglichst frühe Feststellung und gezielte Steuerung der COPD soll eine Verschlimmerung des Krankheitsbildes sowie schwerwiegende Krankheitsverläufe vermieden werden, wodurch eine hohe Lebensqualität aufrechterhalten werden kann.

Der Vertrag wurde zum 1. Januar 2022 mit dem BKK-Landesverband Nordwest geschlossen.

Die beigetretenen BKK sind in der Vertrags-Anlage 11 aufgeführt.

G

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schließt auf Grundlage von § 83 SGB V mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge. Darin vereinbaren die Vertragspartner gemäß Paragraphen 85 und 87a ff. SGB V die Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärtzliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärtzlichen Vereinigung Schleswig-Holstein einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.

Gemäß Paragraph 82 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen die allgemeinen Inhalte der Gesamtverträge. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der Gesamtverträge.

Die KVSH hat mit mehreren Krankenkassen Verträge zur Betreuung, Behandlung und Schulung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes in diabetologischen Schwerpunktpraxen abgeschlossen.

Die Vereinbarung "Gesund schwanger" hat das Ziel, die Versorgungsqualität bei schwangeren Vesicherten zu erhöhen und durch besondere ambulante Maßnahmen die Frühgeburtenrate zu senken.

H

Der Vertrag "Hallo Baby" hat das Ziel, die Frühgeburtenrate durch primär- und sekundärpräventive Maßnahmen zu minimieren sowie eine Infektion durch Streptokokken B als Geburtskomplikation zu senken.

Seit Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte "Hautkrebsscreening". Ferner wurden mit einigen Krankenkassen Verträge abgeschlossen, die das Hautkrebsscreening auch für Versicherte unter 35 Jahren ermöglichen.

Die Homöopathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtung, die Krankheiten mit potenzierten Arzneimitteln behandelt, die beim Gesunden dem Krankheitsbild möglichst ähnliche Symptome hervorufen.

Die Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2011 über die AG Vertragskoordinieung der KBV abgeschlossen.

Die Vereinbarung wurde zum 1. Juli 2009 über die AG Vertragskoordinierung der KBV abgeschlossen.

Die KVSH und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen vereinbaren jährlich gemeinsam und einheitlich zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen eine sogenannte Honorarvereinbarung. Diese beruht auf der aktuellen Gesetzeslage (insbesondere die Paragraphen 82 bis 87a SGB V) und den jeweils aktuell gültigen Beschlüssen des (erweiterten) Bewertungsausschusses.

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) beschreibt eine Form der medizinischen Versorgung in Deutschland, in der der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert. Er nimmt damit die Funktion eines Lotsen wahr.

Im Rahmen dieses Add-on-Vertrages übernimmt der Hausarzt die ärztliche Betreuung eines Patienten. Er wirkt als Koordinator und Lotse der Patientenbehandlung auf eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Gesundheitsversorung hin.

I

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Grundlage bilden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI).

Zusätzlich zur Impfvereinbarung wurden mit einigen Krankenkassen Vereinbarungen über zusätzliche Impfungen abgeschlossen.

Schutzimpfungen zulasten der Krankenkassen sind gemäß der Impfvereinbarung durchzuführen. Hierbei ist die jeweils gültige Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) beachten.

Ziel ist es, durch ein Infektionsscreening zwischen der 16. bis 24. SSW asymptomatische vaginale Infektionen frühzeitig zu diagnostizieren und zu therapieren, um damit die Anzahl an Frühgeburten zu verringern.

J

Für Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) vorgeschrieben. Die Beschäftigung von Jugendlichen ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt, vorliegt.

Abrechnungsgrundlage ist der "Untersuchungsberechtigungsschein", den die Jugendlichen von der zuständigen Behörde erhalten. Weitere Informationen dazu und zur Abrechnung finden Sie unten in den FAQs.

M

Das Mammographie-Screening ist ein bundesweites Präventionsprogramm zur Früherkennung von Brustkrebs für alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.

Das wesentliche Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerung. Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit dem Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden.

O

Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt.

Die Vereinbarung wurde zum 1. Oktober 2009 von dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Bundesebene geschlossen (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

P

Ziel der Vereinbarung zur Palliativversorgung nach § 87 Abs. 1b SGB V ist die Festlegung der Voraussetzungen für die besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aller Altersgruppen in der letzten Phase ihres Lebens.

Die Vereinbarung soll die bestehende ambulante Palliativversorgung durch eine besondere Qualifikation und verbesserte Koordination stärken, um Betroffenen ein Sterben zu Hause bzw. in selbst gewählter Umgebung bei bestmöglicher individueller Lebensqualität zu ermöglichen.

Die Vereinbarung wurde auf Bundesebene als Anlage 30 zum Bundesmantelvertrag Ärzte geschlossen und trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Praxisnetze bestehen in Deutschland meist aus regionalen und fachgruppenübergreifenden Zusammenschlüssen von Ärzten. Ziel ist es, durch eine verbesserte Kooperation und Kommunikation zwischen Ärzten und weiteren Leistungserbringern die Versorgungsqualität, die Effizienz der Versorgung sowie die Patientenzufriedenheit in der Region des Netzverbundes nachhaltig zu erhöhen.

In Schleswig-Holstein haben Praxisnetze schon seit vielen Jahren eine große Bedeutung. Seit dem 1. Juli 2013 können sich Praxisnetze von der KVSH anerkennen und fördern lassen.

Q

Herzlich Willkommen auf unserer neuen QuaMaDi-Homepage! Hier finden Sie alles Wissenswerte über QuaMaDi.


R

Zentrales Element der Rheumavereinbarung ist der strukturierte und für Schleswig-Holstein einheitlich zu verwendende Befund- und Überleitungsbogen, mittels welchem der Hausarzt bei Patienten mit begründetem Verdacht auf eine entzündlich rheumatische Erkrankung u.a. die wichtigsten Symptome sowie erforderlichen Laborwerte erhebt, dokumentiert und – bei festgestellter hoher Wahrscheinlichkeit auf Vorliegen einer entzündlich rheumatischen Erkrankung – an den Rheumatologen übermittelt.

Anhand des übermittelten Befund- und Überleitungsbogens sowie der relevanten Vorbefunde kann in der rheumatologischen Praxis die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung schnell eingeschätzt und – sofern erforderlich – ein entsprechend zeitnaher Termin vergeben werden (bei Dringlichkeit innerhalb von 14 Tagen).

S

Die Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten (kurz "Schmerztherapievereinbarung") wurde 1998 von der KVSH mit dem IKK-Landesverband geschlossen und ist nach wie vor gültig.

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Die Kosten des eigentlichen Schwangerschaftsabbruchs und der Nachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf trägt die Patientin grundsätzlich selbst. Hilfe in besonderen Fällen wird aber gewährt, wenn es der Schwangeren nicht zuzumuten ist, die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch selbst zu zahlen. In diesem Fall ist das jeweilige Bundesland der Kostenträger; die Krankenkassen prüfen den Anspruch und treten in Vorleistung.

Als Sonstige Kostenträger (SKT) bezeichnet man im Gesundheitswesen Leistungsträger, die medizinische Leistungen für eine bestimmte Gruppe von Personen, wie z. B. Bundeswehr, Bundespolizei oder Postbeamte, übernehmen. Für diese SKT bestehen gesonderte Verträge, die entweder bundesweit gelten oder auf regionaler Ebene vereinbart wurden. Ob die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger oder über die KV erfolgt, kann variieren und entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen.

Die Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung - SPV) dient der Förderung einer qualifizierten interdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

Die Vereinbarung wurde vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Bundesebene geschlossen (Anlage 11 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung regelt, welche Materialien und Medikamente für die Akut- und Notfallversorgung der gesetzlich versicherten Patienten über das Muster 16a abgefordert werden dürfen.

T

Die Tonsillotomie ist ein schonendes Operationsverfahren zur Teilentfernung von stark vergrößerten Mandeln, die symptomatisch sind.

V

Vertragspartner ist die Techniker Krankenkasse

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für die Verträge finden Sie auf der jeweiligen Vertragsseite oder beim Sekretariat der Abteilung Struktur und Verträge:

Sekretariat Struktur und Verträge

Für Fragen zu Genehmigungen sowie Anträgen zur Teilnahme an Verträgen (Genehmigungspflichtige Leistungen) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Qualitätssicherung.

Abteilung Qualitätssicherung

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