Gesamtverträge

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schließt auf Grundlage von § 83 SGB V mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge. Darin vereinbaren die Vertragspartner gemäß Paragraphen 85 und 87a ff. SGB V die Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärtzliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärtzlichen Vereinigung Schleswig-Holstein einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.

Gemäß Paragraph 82 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen die allgemeinen Inhalte der Gesamtverträge. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der Gesamtverträge.

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Maren Fiedler

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