Früherkennungsuntersuchungen Kinder/Jugendliche

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ferner wurden mit einigen Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen (U10/11, J2 oder Amblyopie) vereinbart.

Verträge

Voraussetzung zur Teilnahme an den Verträgen U10/11 und J2 ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung

Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung.

Früherkennungsuntersuchungen – Fristen

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche unterliegen zeitlichen Fristen. Diese sind aufgeführt in der

Sonstiges

BARMER – Zuschlag bei pathologischem Ergebnis

Ab dem 1. Oktober 2017 kann der Zuschlag bei pathologischem Ergebnis einer Kinderfrüherkennungs- bzw. Jugenduntersuchung (GOP 04354 EBM) für Versicherte der BARMER, die am Sondervertrag für Kinder- und Jugendliche mit dem BVKJ teilnehmen, über die Honorarabrechnung abgerechnet werden. Sofern ein pathologisches Ergebnis vorliegt, müssen Kinder- und Jugendmediziner lediglich die Kennung 99911A zusätzlich zum Zuschlag ansetzen. Die Früherkennungsuntersuchung wird weiterhin über den Sondervertrag der BARMER erbracht und über den dort angegebenen Abrechnungsweg vergütet.

Übersicht

Im Nordlicht 11/2020 wurde eine Übersicht zu den U-Untersuchungen veröffenlicht.

Ihr Ansprechpartner

Anja Oelkers

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