Impfvereinbarung
Schutzimpfungen zulasten der Krankenkassen sind gemäß der Impfvereinbarung durchzuführen. Hierbei ist die jeweils gültige Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) beachten.
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gültig ab 1. Januar 2020
Anlage 1 (Impfziffern) ab Januar 2022
Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gültig ab 1. Juli 2018
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner
Thomas Frohberg
04551 883 304