Ambulante Operationen
Viele chirurgische Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien.
In Schleswig-Holstein werden alle Leistungen des ambulanten Operierens nach EBM Kapitel 31 (EBM Anhang 2) sowie AOP-Vertrag nach § 115b SGB V einschließlich Anästhesien extrabudgetär – das heißt zu 100 Prozent – vergütet.
Aktuell
Wegegeld für Anästhesisten zur Leistung 05230
Abrechnung von Narkosen bei der Zusammenarbeit mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
Ambulante Operationen nach EBM Kapitel 31 (EBM Anhang 2)
Im EBM Kapitel 31 finden sich die für Vertragsärzte vereinbarten Gebührenordnungspositionen für ambulante Operationen, Anästhesien, prä- und postoperativen sowie orthopädisch-chirurgisch konservative Leistungen. Im Anhang 2 zum EBM werden diese Leistungen nach Operations- und Prozedurenschlüssel sortiert aufgelistet – inklusive Angabe der entsprechenden Pauschalen für die ambulante Operation, Anästhesie sowie die post-operative Überwachung und Behandlung.
AOP-Vertrag nach § 115b SGB V
Leistungen aus dem Katalog zum AOP-Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzenden Eingriffe im Krankenhaus) werden niedergelassenen Ärzten mit entsprechender Genehmigung in Schleswig-Holstein extrabudgetär vergütet. Zudem können bestimmte Nebenleistungen extrabudgetär abgerechnet werden.
Nebenleistungen zu ambulanten Operationen nach AOP-Vertrag § 115b SGB V
Seit dem Jahr 2015 werden einige Leistungen, die direkt im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Katalog zum AOP-Vertrag erbracht werden, extrabudgetär vergütet. Dazu zählen beispielsweise die Grund- und Versichertenpauschalen, Sonographien und Röntgenaufnahmen.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zu den AOP-Verträgen
Silke Utz
04551 883 543
Bei Fragen zur Genehmigung bzw. zu Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Qualitätssicherung.