Diabetisches Fußsyndrom

Der Vertrag über die Versorgung "Diabetisches Fußsyndrom" gemäß § 140a SGB V zwischen der AOK NordWest, der Arbeitsgemeinschaft der Diabetes Schwerpunktpraxen Schleswig-Holstein e.V. und der KVSH gilt seit dem 1. Januar 2020. Zum 01.07.2020 ist die IKK - Die Innovationskasse diesem Vertrag beigetreten.

Neu

Casemanagement

Der Vertrag beinhaltet als neue Versorgungsform das Casemanagement. In Schleswig-Holstein sind sieben regionale Fußnetze entstanden, in denen jeweils eine Diabetologische Schwerpunktpraxis als Fußambulanz federführend tätig wird. Diese Fußambulanz ist von den Schwerpunktpraxen im Netz bestimmt und hat einen Casemanager. Ziel des Casemanagement ist es, die Praxen von organisatorischen und bürokratischen Aufgaben zu entlasten.

Ihr Ansprechpartner

Hagen Franke

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