DMP Osteoporose
Osteoporose ist eine systemische Skeletterkrankung, die durch eine niedrige Knochenmasse und eine mikroarchitektonische Verschlechterung des Knochengewebes charakterisiert ist, mit einem konsekutiven Anstieg der Knochenfragilität und der Neigung zu Frakturen. Sind bereits Frakturen als Folge der Osteoporose aufgetreten, liegt eine manifeste Osteoporose vor.
Zum 01.07.2023 wurde in Schleswig-Holstein der neue DMP-Osteoporose-Vertrag geschlossen. Das dritte Quartal 2023 wird dabei als Übergangsquartal genutzt, damit Ärzte einen Genehmigungsantrag bei der KVSH stellen sowie ggf. eine Schulungsqualifikation erlangen können. Patienten, bei denen eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose diagnostiziert wurde, können dann ab dem 01.10.2023 im neuen DMP versorgt werden.
Neuer DMP-Osteoporose-Vertrag in Schleswig-Holstein zum 1. Juli 2023 gestartet
Zum 1. Juli 2023 wurde in Schleswig-Holstein der neue DMP-Osteoporose-Vertrag geschlossen. Das dritte Quartal 2023 wird dabei als Übergangsquartal genutzt, damit Ärzte einen Genehmigungsantrag bei der KVSH stellen sowie ggf. eine Schulungsqualifikation erlangen können. Patienten, bei denen eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose diagnostiziert wurde, können dann ab dem 1. Oktober 2023 im neuen DMP versorgt werden.
Welche Fachgruppen können am Vertrag teilnehmen?
Am neuen DMP können Hausärzte als koordinierende Ärzte sowie Fachärzte für Orthopädie sowie Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie teilnehmen. Fachärzte können sowohl koordinierend oder als Mitbehandler tätig werden.
Wie kann ich am neuen DMP-Vertrag teilnehmen?
Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der DMP-Leistungen ist die Kenntnisnahme des DMP-Arztmanuals bzw. die Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung zum DMP sowie eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung der KVSH. Vordrucke für den Antrag zur Genehmigung sowie weitere Informationen finden Sie auf der KVSH-Website unter: www.kvsh.de/praxis/qualitaet-und-fortbildung/genehmigungspflichtige-leistungen/dmp-osteoporose
Welche Patienten können ins DMP Osteoporose eingeschrieben werden?
Frauen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose können am neuen DMP teilnehmen. Des Weiteren können Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht unter Berücksichtigung der individuellen Situation und in Abhängigkeit der medizinischen Einschätzung der Ärztin oder des Arztes frühestens ab dem vollendeten 50. Lebensjahr eingeschrieben werden. Voraussetzung für die Einschreibung ist stets eine gesicherte Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Eine Liste der zur Einschreibung korrespondierenden ICD-10-Kodes finden Sie unter „weitere Information“ auf der KVSH-Website: 2023_06_13_ICD-DMP Osteoporose.xlsx (kvsh.de)
Ab welchem Zeitpunkt können Patienten in das neue DMP eingeschrieben werden?
Wie bereits beschrieben, dient das dritte Quartal 2023 als Übergangsquartal. Der Wirkbetrieb des neuen DMP-Osteoporose startet zum 1. Oktober 2023. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Patienten in das neue DMP eingeschrieben werden. Teilnahme- und Einwilligungserklärungen sowie Erstdokumentationen mit einem früheren Datum als dem 1. Oktober 2023 werden von der Datenstelle DAVASO abgelehnt. Bitte achten Sie bei der Erstellung der Dokumente auf das korrekte Datum.
Welche Kassen nehmen am DMP-Osteoporose-Vertrag teil?
Am Vertrag nehmen alle AOKen, der BKK-Landesverband NORDWEST, die Ersatzkassen (Barmer, DAK, hkk, HEK, KKH, TK), die Knappschaft sowie die SVLFG als LKK teil. Eine Liste der einzelnen teilnehmenden BKKen werden wir auf der Homepage der KVSH veröffentlichen.
Hinweis: Die IKK nimmt noch nicht am neuen DMP-Osteoporose-Vertrag teil. Somit können Versicherte dieser Kassengruppe weder ins DMP-Osteoporose eingeschrieben, noch abgerechnet werden. Wir arbeiten daran, dass die IKK-Patienten ab dem 01.01.2024 teilnehmen können.
Welche Leistungen können im neuen DMP-Osteoporose abgerechnet werden?
Eine Übersicht der abzurechenden Leistungen finden Sie in der Anlage 6 des DMP-Osteoporose-Vertrages auf unserer Homepage. Die abzurechenden Ziffern wurden an die Praxisverwaltungssoftware-Hersteller übermittelt, sodass diese zum Start der Patientenversorgung in Ihre Softwaresysteme eingepflegt sind. Die Abrechnungsziffer „99788F Qualitätssicherungspauschale“ wird von der KVSH automatisch zugesetzt, wenn vier aufeinander folgende Dokumentationen bei quartalsweiser bzw. zwei aufeinander folgende Dokumentationen bei halbjährlicher Dokumentation abgerechnet wurden! Die Abrechnungsziffer kommt somit jeweils nach einem Krankheitsfall zum Tragen und dient der lückenlosen Betreuung der Patienten.
Wie kann ich die Qualifikation für Patientenschulungen erlangen?
Zentraler Bestandteil der internistischen DMP sind Patientenschulungen. Darin soll den Patienten der Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung im Alltag und das Bewusstsein dafür nahegebracht werden. Diese Schulungen werden von Praxen angeboten und gesondert im DMP mit 22,50 Euro je Patient und je Unterrichtseinheit honoriert. Die Train-The-Trainer-Schulung für Ärzte und ihre MFA der OSTAK finden am 20. und 30. September 2023 statt. Bitte melden Sie sich dafür wie oben beschreiben an.
Wo finde ich den neuen DMP-Osteoporose-Vertrag?
Den neuen DMP-Osteoporose-Vertrag sowie weitere Informationen zu dem DMP finden Sie auf der KVSH-Website unter: www.kvsh.de/praxis/vertraege/dmp
Ärztinnen und Ärzte
Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der DMP-Leistungen ist eine Genehmigung durch die Abteilung Qualitätssicherung. Vordrucke für den Antrag zur Teilnahme sowie weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie auf der Seite der Abteilung Qualitätssicherung
Patientinnen und Patienten
Teilnehmen können Patientinnen und Patienten der beteiligten Krankenkassen (IKK-Versicherte können zurzeit nicht am Vertrag teilnehmen), die folgende Vorrausetzungen erfüllen:
- Patientinnen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose.
- Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht können unter Berücksichtigung der individuellen Situation und in Abhängigkeit der medizinischen Einschätzung der Ärztin oder des Arztes frühestens ab dem vollendeten 50. Lebensjahr eingeschrieben werden. Voraussetzung für die Einschreibung ist stets eine gesicherte Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose.
- Vertrag
- Anlage 1 - Strukturqualität koordinierender Versorgungssektor
- Anlage 2 - Strukturqualität qualifizierter Facharzt
- Anlage 3 - Mindestinhalte der Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
- Anlage 4 - Ärzteverzeichnis ambulanter Sektor (Muster)
- Anlage 5 - Teilnahme- und Einwillgungserklärung für Patientinnen und Patienten
- Anlage 6 - Abrechnungsvoraussetzungen, Vergütung und Schulung
- Anlage 7 - Qualitätssicherung
- Anlage 8 - Dokumentation von DMP-begründenden Diagnosen
Ärzte die Patienten im DMP Osteoporose schulen wollen, können an folgenden Terminen teilnehmen:
Am 30. September und 29. November findet jeweils eine Online-Schulung für das 2. Modul zu reduzierten Preisen (siehe unten) statt.
Zur Durchführung der „Patientenschulung Osteoporose“ der Orthopädischen Gesellschaft für Osteologie ist einmalig eine Trainer-the-Trainer-Schulung des schulenden Arztes sowie der schulenden MFA zu absolvieren. Die Schulung besteht aus zwei Modulen:
1. Modul: Vierstündiges Online-Seminar zur Vermittlung des notwendigen Wissens
- Dieses Seminar können Sie zeitlich flexibel und eigenständig (auch mit Unterbrechungen und über mehrere Tage) absolvieren.
- Die Lernvideos hierfür stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung.
- Eine anschließende Online-Lernerfolgskontrolle steht ebenfalls ab sofort zur Verfügung und ist Voraussetzung für die Teilnahme am 2. Modul.
2. Modul: Vierstündiges, moderiertes Online-Seminar, insbesondere zur Vermittlung der notwendigen didaktischen Fähigkeiten.
- Bitte beachten Sie, dass das vorherige Absolvieren der Lernvideos und der Lernerfolgskontrolle Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Teil der Schulung ist.
Die Osteologie Akademie bietet das zweite Modul als Online-Schulung an:
- 30. September 2023, 9 bis 13 Uhr (Anmeldeschluss: 25. September 2023)
- 29. November 2023, 14 bis 18 Uhr
Kosten: 300 Euro je Teilnehmer
Eine alleinige Teilnahme von nicht-ärztlichem Fachpersonal ist nicht möglich. Für die Schulung werden Fortbildungspunkte vergeben, wobei die Anzahl zurzeit noch mit der Ärztekammer geklärt wird.
Bitte registrieren Sie sich auf dem Portal https://academy.ostak.de/registrierung und melden sich dann für die Schulung an. Eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier. Weitere Information zur Schulung finden Sie im folgenden Flyer.
Newsletter zur Train-The-Trainer-Schulung vom 29. August 2023
- teilnehmende BKKen (Stand 1. Oktober 2023)
- ICD-10 2023 - DMP Osteoporose
- Anlage 19 und 20 DMP-A-RL - DMP Osteoporose
- Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz
- Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten
- Stationäre Leistungserbringer (Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen)
Hinweis:
Bei Fragen zur Genehmigung bzw. zu Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Qualitätssicherung
Ihr Ansprechpartner für den DMP Osteoporose-Vertrag
Philipp Halbeck
04551 883 613
Hagen Franke
04551 883 623