Onkologie-Vereinbarung
Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt.
Die Vereinbarung wurde zum 1. Oktober 2009 von dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Bundesebene geschlossen (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte).
Aktuell
Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2026 geändert:
Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 1. Januar 2026 geeinigt.
Die neue Kostenpauschale ist ein Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 und ist einmal im Behandlungsfall abrechenbar.
Der Gebührenwert für die Kostenpauschale wird regional in der Ergänzungsvereinbarung mit den Krankenkassen vereinbart. Dieser beträgt für Schleswig-Holstein 157,12 EURO. Die Vereinbarung ist noch im Unterschriftenverfahren.
Des Weiteren werden die Fristen in Paragraf 6 Abs. 7 und Anhang 1 Satz 3 (EDV-Dokumentation) um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2028 verlängert.
Diese Informationen finden Sie auch im Newsletter vom 15. Januar 2026.
Ihr Ansprechpartner
Sarah Fischer
04551 883 330
Bei Fragen zur Genehmigung helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Qualitätssicherung gerne weiter.