Onkologie-Vereinbarung

Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt.

Die Vereinbarung wurde zum 1. Oktober 2009 von dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Bundesebene geschlossen (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Ihr Ansprechpartner

Sarah Fischer

Bei Fragen zur Genehmigung helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Qualitätssicherung gerne weiter.

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