Informationen und Downloads
Die Maßnahmen im geplanten GKV-Spargesetz bedeuten massive Belastungen für die ambulante Versorgung. Wir bieten Informationen und Materialien für das Wartezimmer.
Infopaket für Praxen
Zu den Auswirkungen des GKV-Spargesetzes auf die ambulante Versorgung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Infopaket für Praxen erstellt:
- Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen
- Auswirkungen des Spargesetzes: Das bedeuten die Kürzungen für Praxen
- Einnahmenorientiertes Leistungsangebot
- Infoblatt: Einnahmenorientiertes Leistungsangebot
- Sparprogramm für Gesundheit: Hinweise für unsere Patienten
- Sparprogramm für Gesundheit: Was mit den Kürzungen auf Sie und uns zukommt (Farb-Variante)
- Sparprogramm für Gesundheit: Was mit den Kürzungen auf Sie und uns zukommt (Variante farblos)
Veröffentlichungen der KVSH
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Statement von Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH (10.06.2026)
Gemeinsame Pressemitteilung
Die KVSH, die KGSH, die ÄKSH und die PKSH warnen eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (10.06.2026)
KVSH-Vorstand fordert Kurskorrektur: Geplante GKV-Reform gefährdet ambulante Versorgung
Der Vorstand der KVSH fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend zu überarbeiten (Pressemitteilung KVSH vom 22.04.2026).
Einsparungen: Frontalangriff auf ambulante Versorgung
Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Gesundheitswesen sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung und damit auf die Sicherung und Stabilisierung der Versorgung der Patientinnen und Patienten (Pressemitteilung KVSH vom 31.03.2026).
Spargesetz - Petitionen Psychotherapie
Infopaket für Praxen steht bereit + Honorarkürzung in der Psychotherapie: Jetzt Petitionen unterzeichnen! (Newsletter KVSH vom 21.05.2026)
GKV-Sparpläne gefährden ambulante Versorgung
GKV-Sparpläne gefährden ambulante Versorgung - Faktenblatt ambulante Versorgung (KVSH-Newsletter vom 15.04.2026).
Honorarkürzung in der Psychotherapie: Jetzt Petitionen unterzeichnen!
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Dagegen regt sich massiver Protest in der Ärzteschaft und bei Therapeuten. Es sind mehrere Petitionen initiiert worden, darunter u.a. eine beim Deutschen Bundestag sowie eine Petition auf Change.org, die bereits über Hunderttausende Unterschriften sammeln konnten.
Falls Sie noch nicht die Möglichkeit genutzt haben, unterzeichnen auch Sie die entsprechenden Petitionen: