Informationen und Downloads
Das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft. Es sieht für die Praxen allein im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von drei Milliarden Euro vor. Die Einsparungen reichen von der Abschaffung der Vergütungsregelungen für sogenannte TSVG-Fälle über den Wegfall der extrabudgetären Vergütung für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Psychotherapie und viele andere Untersuchungen und Behandlungen bis zur Streichung der Hygienezuschläge. Wir bieten Informationen und Materialien für das Wartezimmer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns ist sehr bewusst, wie sehr Sie und Ihre Praxisteams auf konkretere Informationen zu Ihrer zukünftigen individuellen Honorarsituation warten, um sich betriebswirtschaftlich darauf vorzubereiten. Leider liegen uns bisher noch keine wesentlichen Informationen vor, um Ihnen eine verlässliche Planung zu ermöglichen. Sobald es möglich ist, werden wir Sie mit weiteren Informationen versorgen.
Ihr Vorstand der KVSH
Infomaterialien für die Praxen
- Sparprogramm für Gesundheit: Hinweise für unsere Patienten
- Sparprogramm für Gesundheit: Was mit den Kürzungen auf Sie und uns zukommt
(Farb-Variante) - Sparprogramm für Gesundheit: Was mit den Kürzungen auf Sie und uns zukommt
(Variante ohne Farbe) - Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen
- Auswirkungen des Spargesetzes: Das bedeuten die Kürzungen für Praxen
- Einnahmenorientiertes Leistungsangebot - Broschüre mit allen Zahlen zu allen Fachgruppen bundesweit und regional
- Infoblatt: Einnahmenorientiertes Leistungsangebot
Weitere Informationen zum GKV-Spargesetz finden Sie auch auf zwei Themenseiten der KVSH und der KBV.
Cannabisblüten und Homöopathika/Anthroposophika
Abschaffung der Praxisbesonderheiten erst bei neuen Vereinbarungen
Veröffentlichungen der KVSH zum GKV-Spargesetz
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Statement von Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH (10.06.2026) - Gemeinsame Pressemitteilung
Die KVSH, die KGSH, die ÄKSH und die PKSH warnen eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (10.06.2026) - KVSH-Vorstand fordert Kurskorrektur: Geplante GKV-Reform gefährdet ambulante Versorgung
Der Vorstand der KVSH fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend zu überarbeiten (Pressemitteilung KVSH vom 22.04.2026). - Einsparungen: Frontalangriff auf ambulante Versorgung
Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Gesundheitswesen sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung und damit auf die Sicherung und Stabilisierung der Versorgung der Patientinnen und Patienten (Pressemitteilung KVSH vom 31.03.2026). - Spargesetz - Petitionen Psychotherapie
Infopaket für Praxen steht bereit + Honorarkürzung in der Psychotherapie: Jetzt Petitionen unterzeichnen! (Newsletter KVSH vom 21.05.2026) - GKV-Sparpläne gefährden ambulante Versorgung
GKV-Sparpläne gefährden ambulante Versorgung - Faktenblatt ambulante Versorgung (KVSH-Newsletter vom 15.04.2026).