Informationen und Downloads

Das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft. Es sieht für die Praxen allein im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von drei Milliarden Euro vor. Die Einsparungen reichen von der Abschaffung der Vergütungsregelungen für sogenannte TSVG-Fälle über den Wegfall der extrabudgetären Vergütung für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Psychotherapie und viele andere Untersuchungen und Behandlungen bis zur Streichung der Hygienezuschläge. Wir bieten Informationen und Materialien für das Wartezimmer.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns ist sehr bewusst, wie sehr Sie und Ihre Praxisteams auf konkretere Informationen zu Ihrer zukünftigen individuellen Honorarsituation warten, um sich betriebswirtschaftlich darauf vorzubereiten. Leider liegen uns bisher noch keine wesentlichen Informationen vor, um Ihnen eine verlässliche Planung zu ermöglichen. Sobald es möglich ist, werden wir Sie mit weiteren Informationen versorgen. 

Ihr Vorstand der KVSH

Infomaterialien für die Praxen

Weitere Informationen zum GKV-Spargesetz finden Sie auch auf zwei Themenseiten der KVSH und der KBV

Cannabisblüten und Homöopathika/Anthroposophika

Abschaffung der Praxisbesonderheiten erst bei neuen Vereinbarungen

Veröffentlichungen der KVSH zum GKV-Spargesetz

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