GKV - Beitragsstabilisierungsgesetz tritt am 30.07.2026 in Kraft
Cannabisblüten und Homöopathika/Anthroposophika dürfen ab sofort nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden.
Das bedeutet für die Praxis
Cannabisblüten dürfen ab sofort nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden
Darüber hinaus hat die Versorgung mit Cannabis zunächst mit einem Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind nicht vorgesehen.
Homöopathika/Anthroposophika dürfen ab sofort nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden.
Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Leider wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung und somit auch die KVSH erst heute über die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger informiert.
Alle weiteren Änderungen im Verordnungsbereich treten erst später in Kraft. Darüber werden wir gesondert informieren.