KVSH-Vorstand fordert Kurskorrektur: Geplante GKV-Reform gefährdet ambulante Versorgung
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Die vorgesehenen Maßnahmen würden insbesondere das fachärztliche und psychotherapeutische Versorgungsangebot deutlich reduzieren.
Vor allem die geplante Abschaffung der besonderen Vergütungsregelungen für zeitnahe Facharzttermine und für offene Sprechstunden wird das Versorgungsangebot erheblich verschlechtern. Diese Regelungen wurden über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt, um den Zugang zur fachärztlichen Versorgung gezielt zu verbessern. In Schleswig-Holstein sind allein im Jahr 2025 rund eine Million TSVG-Termine angeboten worden. Hinzu kommt die Begrenzung der Wachstumsdynamik bei der sogenannten extrabudgetären Gesamtvergütung. Die Folge: Das Angebot in den Praxen wird sich künftig stärker am Budget orientieren als am medizinischen Bedarf.
„Diese Politik spart die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten kaputt“, warnt die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Bettina Schultz. Die geplanten Einschnitte würden zwangsläufig zu längeren Wartezeiten, weniger Angeboten und einer spürbaren Verschlechterung der Versorgung führen. „Gleichzeitig gibt die Politik aber ein unbegrenztes Leistungsversprechen - das ist jetzt schon verantwortungslos und wird es künftig noch mehr sein“, so Schultz.
Die Auswirkungen gehen weit über die aktuelle Versorgung hinaus. Der wirtschaftliche Druck auf die Praxen gefährdet Arbeitsplätze, verhindert neue Anstellungen und schreckt den ärztlichen Nachwuchs ab. Schon heute finden viele Praxisinhaberinnen und -inhaber keine Nachfolger. Die geplanten Maßnahmen drohen, diesen Trend weiter zu verschärfen. Hinzu kommt: Ältere Niedergelassene sehen zunehmend keinen Anlass mehr, ihre Tätigkeit fortzusetzen und ihre Praxis weiterzuführen.
Unverständlich ist zudem, dass das Bundesgesundheitsministerium auf eine zentrale Empfehlung der GKV-Finanzkommission in seinem Gesetzentwurf verzichtet. Diese hatte vorgeschlagen, die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies könnte die GKV ab 2027 um rund zwölf Milliarden Euro jährlich entlasten – ohne die Versorgung zu gefährden. Laut Aussage von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil besteht hierfür jedoch kein finanzieller Spielraum. Damit zieht sich der Staat aus seiner Verantwortung zurück und verlagert die Finanzierung weiterhin auf die Arbeitgeber und GKV-Versicherten.
Der KVSH-Vorstand fordert eine Kurskorrektur: „Die Politik muss sich entscheiden, ob sie eine leistungsfähige, wohnortnahe Versorgung erhalten will – oder ob sie bewusst längere Wartezeiten und eine schleichende Verschlechterung in Kauf nimmt. Diese Entscheidung darf nicht zulasten der Patientinnen und Patienten getroffen werden.“
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Marco Dethlefsen, Pressesprecher, Tel. 04551 883 818
Nikolaus Schmidt, Pressesprecher, Tel. 04551 883 381
presse@kvsh.de | www.kvsh.de