Einsparungen: Frontalangriff auf ambulante Versorgung

Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Gesundheitswesen sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung und damit auf die Sicherung und Stabilisierung der Versorgung der Patientinnen und Patienten.

31.03.2026

Mit insgesamt 19. Mrd. Euro sollen nach den Vorstellungen der Kommission die so genannten Leistungserbringer und Hersteller zu den Einsparungen beitragen – ein wesentlicher Teil davon entfällt auf die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. „Gleichzeitig sind sie die tragende Säule unseres Gesundheitssystems“, so die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Dr. Bettina Schultz.  Als ein fatales Signal in Richtung der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bezeichnete Schultz die vollständige Kappung der Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sowie die Begrenzung der Vergütungsanstiege. „Das erschwert den Zugang zu ärztlichen Leistungen statt ihn zu erleichtern“, so die Vorstandsvorsitzende.

Der niedergelassenen Ärzteschaft und auch der Psychotherapeutenschaft werde mit diesen Daumenschrauben nichts anderes übrigbleiben als ihre Leistungen und Terminvorgaben an die ohnehin schon reduzierten Finanzmitteln anzupassen. „Die Politik muss sich endlich ehrlich machen“, so Schultz. Wolle sie eine ärztliche Versorgung, die den Patienten und Patientinnen ein qualitativ hochwertiges und stabiles Gesundheitssystem garantiert, dann müsse das auch bezahlt werden. Es werden schon heute Leistungen insbesondere im Facharztbereich nicht vollständig honoriert. „Wer Qualität will, muss diese auch vergüten“, so Dr. Schultz. Dass die Wählerinnen und Wähler eine gute ambulante Versorgung schätzen, habe nicht zuletzt eine bundesweite Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gezeigt: die Befragung unter 5000 Bundesbürgern im Alter ab 18 Jahren kam zu dem Ergebnis, dass 90 Prozent der Bevölkerung eine Kürzung von Mitteln in der ambulanten Versorgung klar ablehnen.

Als positiv bewertet die KVSH-Vorsitzende die Vorschläge, Beiträge für Bürgergeldempfänger nicht mehr den Versicherten aufzubürden, sondern diese aus Steuermitteln zu finanzieren. „Es ist längst überfällig, dass die Regierung versicherungsfremde Leistungen aus dem System entfernt und sie dort ansiedelt, wo sie hingehören“, so Schultz.

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein | Marco Dethlefsen, Pressesprecher, Tel. 04551 883 818

Nikolaus Schmidt, Pressesprecher, Tel. 04551 883 381 | presse@kvsh.de | www.kvsh.de

© 2026 KVSH