Abrechnung, HVM, MedEvac, Hitzeschutz

 Gesundheitsuntersuchung durch Kinderärzte
 Abrechnung von Mehrkosten für Sonderlinsen
 HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen
 Papierunterlagen zur Abrechnung
 Versorgung ukrainischer Soldaten (MedEvac)
 Information zum Thema „Hitzeschutz“

26.06.2026

Gesundheitsuntersuchung durch Kinderärzte

Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin dürfen bei Versicherten vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr die GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) abrechnen. Grundlage hierfür ist die Ende vergangenen Jahres erfolgte Aufnahme der Altersgruppe der Heranwachsenden in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). 

Abrechnung von Mehrkosten für Sonderlinsen

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 beschlossen, dass bei der Implantation einer Sonderform der Intraocularlinse auf Wunsch des Versicherten der Eingriff, die postoperative Überwachung und die postoperative Behandlung bereits vollständig über den EBM abgegolten sind (neue Nr. 19 Präambel 2.1 im Anhang 2 EBM). Eine private Liquidation dieser Leistungen ist nicht zulässig, weder teilweise noch gesamthaft. Damit ist es ausgeschlossen, eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu stellen und die EBM-Vergütung vom Rechnungsbetrag abzuziehen. 

HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen

Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2026 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 beschlossen. Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Website oder über den QR-Code. Auf Anforderung wird der Text in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.

Papierunterlagen zur Abrechnung

In einer Übersicht auf unserer Website informieren wir Sie darüber, welche Papierunterlagen nicht an die KVSH geschickt werden müssen. Dazu zählen die Scheine für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen, die auf der roten Seite der Übersicht aufgeführt sind. Bitte schicken Sie diese Scheine nicht an die KVSH.

Versorgung ukrainischer Soldaten (MedEvac)

Um die Behandlung in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, stellt die Bundesregierung im Jahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die Behandlungskosten der ukrainischen Soldaten finanziert werden. Für die Abwicklung der Kosten der medizinischen Versorgung der Kriegsverletzten ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Diese Regelung betrifft die Kranken-behandlung von über das MedEvac-Programm evakuierten ukrainischen Soldaten. Die Behandlung geflüchteter Zivilpersonen aus der Ukraine erfolgt weiterhin über die Sozialsysteme. Ausführliche Information hierzu finden Sie auf hier.

Information zum Thema „Hitzeschutz“

Hitzewellen wirken sich direkt auf die Gesundheit der Menschen und somit auch auf die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus. Vor allem vulnerable Gruppen wie Ältere, Schwangere, Vorerkrankte aber auch Kleinkinder und Säuglinge leiden unter der Hitze und sind besonders gefährdet. Die KVSH stellt auf einer Themenseite „Hitzeschutz“ u.a. Informationen für die Praxen bereit, die bei der Vorbereitung auf Hitzewellen und bei der Patientenaufklärung zu den Gefahren und Präventionsmaßnahmen unterstützen.

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