Abrechnung aktuell
Informationen der KVSH rund um das Thema Abrechnung.
Ab 1. Juni 2025 steht Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu, um sich von körperlichen und seelischen Belastungen einer Fehlgeburt zu erholen.
Übergangsregelung für ärztliche Bescheinigung
Für den Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ärztinnen und Ärzte verwenden hierfür das Formular Bescheinigung einer Fehlgeburt. Das Formular gilt übergangsweise bis zum 31. Dezember. Ab dem nächsten Jahr verwenden Ärztinnen und Ärzte dann das Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder Behinderung des Kindes), das bis dahin entsprechend angepasst wird.
Zur Finanzierung von Behandlungskosten kriegsverletzter ukrainischer Soldaten stellt die Bundesregierung Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung der Behandlungskosten ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Falls vereinzelt ambulante ärztliche Behandlung von ukrainischen Soldaten in Anspruch genommen werden muss, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar gegenüber dem BVA:
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover
Der Soldat schließt unter Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung des BVA einen Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Arzt. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch das BVA ohne Beteiligung des Soldaten. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat weisen darauf hin, dass die Kostenabrechnung den Leistungsmaßstäben der gesetzlichen Krankenversicherung und aufgrund der Abrechnungserfordernisse im ambulanten Bereich in Anlehnung an die Bundesbeihilfeverordnung (ohne Eigenbehalte) zu folgen hat. Eine Abrechnung auf Basis von GOÄ ist zulässig soweit erforderlich. Dabei deckt die Kostenerstattung durch das BVA nur medizinisch notwendige Leistungen nach Paragraf 1 Abs. 2 S.1 GOÄ ab. Kosten für eine darüber hinaus gehende Versorgung werden nicht erstattet. Darüber hinaus entstehende Kosten für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel werden durch die militärischen Patienten grundsätzlich in Vorleistung erbracht. Das BVA stellt auch für den Bereich der Heilmittel eine Kostenübernahmebestätigung aus. Höchstgrenze sind dabei die GKV-Sätze. Die Erstattung eventuell noch übriger Kosten erfolgt durch das BVA Diese Regelung betrifft nur die Krankenbehandlung ukrainischer Soldaten. Die Behandlung aus der Ukraine geflüchteter Personen erfolgt wie bisher gehandhabt.
“85 - die neue Zahl der Laborreform” (Nordlicht 12/2024)
Neue Kostenpauschalen für In-vitro-Diagnostik und Anpassung des laborärztlichen Honorars (KBV-Praxisnachricht vom 11.04.2024)
Zum 1. Januar 2024 ist die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten. Was ist zu beachten und wie wird abgerechnet?
Die Bewertung der Leistungen des Mammographie-Screenings im EBM wurde zum 1. Juli angepasst. Hintergrund ist die Anhebung des Overhead-Aufschlags für die Organisation des Früherkennungsprogramms.
Hinsichtlich der ärztlichen Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren, die sowohl durch eine Hebamme als auch durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betreut werden, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Stellungnahme die Besonderheiten erläutert, an denen sich die Vertragsärzte orientieren können.
Zum 1. Januar 2024 sind zwei neue Leistungen nach den GOP 01681 und 01682 im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz in den EBM aufgenommen worden. Abgerechnet werden können sie aber nur gemäß einer regionalen Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz. In Schleswig-Holstein besteht derzeit keine Kooperationsvereinbarung nach § 73c SGB V.
Die Untersuchungsergebnisse der organisierten Krebsfrüherkennung sind gesondert zu dokumentieren.Die KBV hatte bereits in 2021 einen Antwortkatalog (FAQ-Katalog) zu gehäuft aufgetretenen Fragen erstellt und nun überarbeitet. Dieser enthält Antworten zu Fragen der
Dokumentation und dem Datenschutz sowie zur Anspruchsberechtigung der Versicherten und zu abrechnungsrelevanten Fragen. Der aktualisierte FAQ-Katalog steht auf den KBV-Themenseiten zu den beiden Programmen unter
www.kbv.de/html/43282.php und www.kbv.de/html/praevention_darmkrebsfrueherkennung.php zum Download bereit.
Befristete Abrechnung von zusätzlichen Stromkosten
Vertragsärztliche Praxen, die Gebührenordnungspositionen aus den Bereichen Radiologie (CT und MRT), Strahlentherapie (Hochvolttherapie) und Dialyse abrechnen und die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen sehr viel Strom benötigen, können für das Jahr 2023 quartalsweise zusätzliche Stromkosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Stromkosten 500 € und mehr betragen.
Die Abrechnung und Antragsstellung erfolgt Quartalsweise. Anspruchsberechtigte Praxen füllen die Selbsterklärung aus und schicken diese unterschrieben im Original per Post an die KVSH.
Die Selbsterklärung ist spätestens zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats, abzugeben.
Weitere relevante Informationen finden Sie in dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29. März 2023.
Rückfragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte per E-Mail an Abrechnung-Energiekosten@kvsh.de.
Zur Förderung des ambulanten Operierens haben KBV und GKV-Spitzenverband ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen. Es beinhaltet neben einer höheren Vergütung für ausgewählte Operationen auch eine Reihe von stationären Eingriffen, die Vertragsärzte ab Januar 2023 erstmals ambulant durchführen können. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite.
Ab dem ersten Quartal 2022 erfolgt die Datenübermittlung quartalsweise. Die Übertragung der Dokumentationsdateien kann jeweils bis zu den folgenden Terminen durchgeführt werden:
- 4. Quartal bis zum 15. Februar
- 1. Quartal bis zum 15. Mai
- 2. Quartal bis zum 15. August
- 3. Quartal bis zum 15. November
KBV-Praxisnachricht "Mehr Zeit für die Datenübermittlung bei Krebsfrüherkennungsprogrammen"