Abrechnung aktuell
Informationen der KVSH rund um das Thema Abrechnung.
Um die Behandlung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, stellt die Bundesregierung im Jahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung, aus denen die Behandlungskosten der Soldatinnen und Soldaten finanziert werden können. Für die Abwicklung der Kosten der medizinischen Versorgung der Kriegsverletzten wurde das Bundesverwaltungsamt (BVA) als zuständige Stelle bestimmt. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar gegenüber dem BVA.
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover
Informationen für Leistungserbringer (MedEvac)
Informationen für militärische Patientinnen und Patienten aus der Ukraine (MedEvac)
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag haben eine Kooperationsvereinbarung zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie den Jugendämtern zu verbessern. Die Vereinbarung ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es wurden ein Meldeverfahren auf Basis eines standardisierten Meldebogens sowie die Eingangsbestätigung und Rückmeldung der Jugendämter festgelegt. Bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Leistungen aus dem EBM abrechnen:
GOP 01681
für die Meldung gewichtiger Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt mittels des standardisierten Meldebogens
GOP 01682
für die Fallbesprechung mit dem Jugendamt, wenn diese vom Jugendamt initiiert worden ist
Die Kooperationsvereinbarung, den Meldebogen und Kontaktdaten der Jugendämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der KVSH-Webseite unter https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/kinder-und-jugendschutz
Auf dieser Seite stellt die KBV einen Quartalsüberblick für Praxen bereit: Sie erhalten damit wichtige Änderungen des aktuellen Kalendervierteljahres auf einen Blick KBV - Quartalsüberblick
Ab 1. Juni 2025 steht Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu, um sich von körperlichen und seelischen Belastungen einer Fehlgeburt zu erholen.
Übergangsregelung für ärztliche Bescheinigung
Für den Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ärztinnen und Ärzte verwenden hierfür das Formular Bescheinigung einer Fehlgeburt. Das Formular gilt übergangsweise bis zum 31. Dezember. Ab dem nächsten Jahr verwenden Ärztinnen und Ärzte dann das Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder Behinderung des Kindes), das bis dahin entsprechend angepasst wird.
Die Bewertung der Leistungen des Mammographie-Screenings im EBM wurde zum 1. Juli angepasst. Hintergrund ist die Anhebung des Overhead-Aufschlags für die Organisation des Früherkennungsprogramms.
Hinsichtlich der ärztlichen Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren, die sowohl durch eine Hebamme als auch durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe betreut werden, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Stellungnahme die Besonderheiten erläutert, an denen sich die Vertragsärzte orientieren können.