COVID-19-Impfungen in Praxen
Impf-Updates - STIKO-Empfehlungen - Fachinformationen Impfstoffe - Aufklärungsmaterialien - Testverfahren - Abrechnung - Kodieren - Schulungsvideos - Rechtliches - Impfzahlen und Impfempfehlungen
STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Am 24.5.2022 ist die 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung erschienen. Darin modifiziert die STIKO nach sorgfältiger Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder. Aktualisiert werden darüber hinaus die Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit zur Verabreichung weiterer Impfstoffdosen für die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Personen, die bereits eine bzw. mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben.
Aktuelle COVID-19-Impfempfehlung
Epidemiologisches Bulletin 13/2022
- Beschluss der STIKO zur 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung
- Download (Erscheinungsdatum: 31.03.2022)
- Informationen der KBV
Hintergrund: Die Ständige Impfkommission hat ihre COVID-19-Impfempfehlung angepasst. Personen, die mit CoronaVac, Covilo, Covaxin oder Sputnik V gegen COVID-19 grundimmunisiert wurden, sollen demnach zur Optimierung ihres Impfschutzes eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
COVID-19 im Epidemiologischen Bulletin
April 2022
März 2022
Februar 2022
Januar 2022
- 40. Impf-Update (28.01.2022)
- 39. Impf-Update (21.01.2022)
- 38. Impf-Update (14.01.2022)
- 37. Impf-Update (07.01.2022)
- 36. Impf-Update (03.01.2022)
Dezember 2021
November 2021
- 32. Impf-Update (27.11.2021)
- Impf-Update Extra (23.11.2021)
- 31. Impf-Update (22.11.2021)
- 30. Impf-Update (19.11.2021)
- 29. Impf-Update (12.11.2021)
Oktober 2021
September 2021
- Impf-Update extra (27.09.2021)
- 25. Impf-Update (24.09.2021)
- 24. Impf-Update (10.09.2021)
- 23. Impf-Update (03.09.2021)
August 2021
- 22. Impf-Update (27.08.2021)
- 21. Impf-Update (20.08.2021)
- 20. Impf-Update (13.08.2021)
- 19. Impf-Update (06.08.2021)
Juli 2021
- 18. Impf-Update (30.07.2021)
- 17. Impf-Update (23.07.2021)
- 16. Impf-Update (16.07.2021)
- 15. Impf-Update (09.07.2021)
- Impf-Update Extra (05.07.2021)
- 14. Impf-Update (02.07.2021)
Juni 2021
- 13. Impf-Update (25.06.2021)
- 12. Impf-Update (18.06.2021)
- 11. Impf-Update (11.06.2021)
- 10. Impf-Update (04.06.2021)
Mai 2021
- 9. Impf-Update (28.05.2020)
- 8. Impf-Update (25.05.2021)
- 7. Impf-Update (14.05.2021)
- 6. Impf-Update (07.05.2021)
April 2021
- 5. Impf-Update (30.04.2021)
- 4. Impf-Update (23.04.2021)
- 3. Impf-Update (17.04.2021)
- 2. Impf-Update (16.04.2021)
- 1. Impf-Update (09.04.2021)
März 2021
Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso ab wie bei Einheimischen. Ist bereits eine Impfung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (z. B. Sinovac) erfolgt, besteht kein in Deutschland anerkannter Impfschutz, die Impfserie muss also neu gestartet werden. Als Kostenträger müssen Sie bei der Bestellung der Impfstoffe das Bundesamt für Soziale Sicherung angeben.
Informationen in ukrainischer Sprache:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen gegen COVID-19 mit proteinbasiertem Impfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit proteinbasiertem Impfstoff
- Impfersatzbescheinigung RKI
- Aufklärungsmaterialien in leichter Sprache sowie in zahlreichen Fremdsprachen auf www.rki.de
Impfaufklärung per Sprach App
Für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht deutschsprachigen Personen steht eine neue App in 35 Sprachen, in Gebärdensprache, für sehr- und hörbehinderte Patienten zum kostenlosen Download bereit. Die Rescue-Impf-App wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und kann auch bei der Aufklärung sehgeschädigter oder gehörloser Menschen eingesetzt werden. Die App ist unter adminutes.rescue im AppStore oder bei Google Play herunterladbar.
Mit einer Postkartenaktion ruft die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein die bislang Ungeimpften auf. Dabei steht die Wiedererlangung von Freiheiten durch die Impfung im Vordergrund. Die Aktion richtet sich vor allem an junge Erwachsene, bei denen die Inzidenzen vergleichsweise hoch sind. Wir bitten Sie herzlich um Unterstützung, indem Sie die Postkarten in Ihren Praxen auslegen. Diese können Sie kostenfrei über das eKVSH-Portal im Bereich „Service /Formularbestellung“ beziehen: www.ekvsh.de. Sie haben die Möglichkeit, entweder nur die Postkarten oder ein Bundle aus Karten und Aufsteller zu bestellen. Die Motive finden Sie im eKVSH-Portal.Tragen Sie bitte mit dazu bei, noch mehr Menschen auf das Impfangebot aufmerksam zu machen. Herzlichen Dank!
Arztpraxen sind aufgerufen, am ambulanten COVID-19-Register teilzunehmen und so die Forschung zu unterstützen. Konkret geht es darum, systematisch Daten von ambulant behandelten COVID-19-Patienten zu erfassen, um diese dann in Studien auszuwerten. Eine erste Studie auf Basis der Daten in dem Register wird derzeit vom IGES Institut durchgeführt. Diese „ABC-19-Studie“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen, wie der richtige Zeitpunkt für eine Krankenhauseinweisung bestimmt werden kann und welchen Einfluss Begleiterkrankungen auf den Verlauf der SARS-CoV-2 Infektion haben. Die Erkenntnisse sollen helfen, die Behandlung von COVID-19-Patienten zu verbessern.
Hausärzte besonders gefragt
Partner des ambulanten COVID-19-Registers (offiziell: „IGES-ABC-19-Register“) ist das Zentralinstitut für die ambulante Versorgung (Zi). Die meisten COVID-Erkrankten in Deutschland werden von Hausarztpraxen medizinisch betreut. Zugleich gibt es bisher kaum strukturierte Daten aus dem ambulanten Sektor zu COVID-Patienten.
Besonders gefragt sind dem Zi zufolge daher allgemeinmedizinische und hausärztlich-internistische Praxen, die ihre COVID-19-Patienten dauerhaft betreuen, gesucht. Die Teilnahme werde mit 50 Euro pro eingeschlossenen Fall vergütet.
Patienten senden Daten per Smartphone
Patienten haben auch aus der Isolation heraus die Möglichkeit, über das Smartphone Daten zum Krankheitsverlauf zu senden. Das und eine Cockpitfunktion zu Patienten in der akuten Krankheitsphase erleichtern es den Arztpraxen, die Übersicht über kritische Verläufe zu behalten.
Alle Informationen zum ABC-19-Register sowie zur ABC-19-Studie, wie Ärzte teilnehmen können und was Patienten wissen sollten stehen auf der Internetseite www.iges.com/abc19 bereit.
Ärztinnen und Ärzte, die teilnehmen möchten, wenden sich bitte an Steffen Lütte, von der Clinischen Studien Gesellschaft (CSG), die vom IGES Institut mit der Durchführung beauftragt wurde:
- Telefon: 030 230 809 28 und E-Mail: abc19@csg-germany.com
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG ist der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung meldepflichtig. Die namentliche Meldepflicht durch eine(n) Ärztin/ Arzt erfolgt an das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 2 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde (PEI) in pseudonymisierter Form zu melden. Dieser etablierte Meldeweg ist auch für Meldungen unerwünschter Impfreaktionen in Bezug auf COVID-19 Impfungen zu nutzen.
- "Unser Dorf soll sicher werden": Wegweiser zur gemeinsamen Organisation von Schutzimpfungen gegen Covid-19
- www.zidatasciencelab.de/covidimpfindex/ – verfolgen Sie die Impfzahlen
- RKI COVID-19 Germany (arcgis.com) – die tägliche Information zum Stand der Pandemie
- Epidemiologisches Bulletin
- Impfverordnung des Bundes