COVID-19-Impfungen in Praxen
KVSH-Impf-Updates - Testungen - Abrechnung - STIKO-Empfehlungen - Fachinformationen Impfstoffe - Aufklärungsmaterialien - Testverfahren - Kodieren - Schulungsvideos - Rechtliches - Impfzahlen und Impfempfehlungen
November 2022
Oktober 2022
September 2022
August 2022
April 2022
März 2022
Februar 2022
Januar 2022
- 40. Impf-Update (28.01.2022)
- 39. Impf-Update (21.01.2022)
- 38. Impf-Update (14.01.2022)
- 37. Impf-Update (07.01.2022)
- 36. Impf-Update (03.01.2022)
Dezember 2021
November 2021
- 32. Impf-Update (27.11.2021)
- Impf-Update Extra (23.11.2021)
- 31. Impf-Update (22.11.2021)
- 30. Impf-Update (19.11.2021)
- 29. Impf-Update (12.11.2021)
Oktober 2021
September 2021
- Impf-Update extra (27.09.2021)
- 25. Impf-Update (24.09.2021)
- 24. Impf-Update (10.09.2021)
- 23. Impf-Update (03.09.2021)
August 2021
- 22. Impf-Update (27.08.2021)
- 21. Impf-Update (20.08.2021)
- 20. Impf-Update (13.08.2021)
- 19. Impf-Update (06.08.2021)
Juli 2021
- 18. Impf-Update (30.07.2021)
- 17. Impf-Update (23.07.2021)
- 16. Impf-Update (16.07.2021)
- 15. Impf-Update (09.07.2021)
- Impf-Update Extra (05.07.2021)
- 14. Impf-Update (02.07.2021)
Juni 2021
- 13. Impf-Update (25.06.2021)
- 12. Impf-Update (18.06.2021)
- 11. Impf-Update (11.06.2021)
- 10. Impf-Update (04.06.2021)
Mai 2021
- 9. Impf-Update (28.05.2020)
- 8. Impf-Update (25.05.2021)
- 7. Impf-Update (14.05.2021)
- 6. Impf-Update (07.05.2021)
April 2021
- 5. Impf-Update (30.04.2021)
- 4. Impf-Update (23.04.2021)
- 3. Impf-Update (17.04.2021)
- 2. Impf-Update (16.04.2021)
- 1. Impf-Update (09.04.2021)
März 2021
Corona-Impfcheck
Gerne möchten wir Ihnen den Corona-Impfcheck vorstellen, der als neues Online-Tool zur Corona-Schutzimpfung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelt und auf www.infektionsschutz.de/corona-impfcheck veröffentlicht wurde.
Aktuell kann die Allgemeinbevölkerung schwer allein einschätzen, ob der eigene Corona-Impfschutz laut aktuellen STIKO Empfehlung ausreichend ist.
Folgende Fragen entstehen:
- Was empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) in meinem Fall?
- Steht eine Auffrischimpfung an?
- Gilt das auch, wenn ich bereits genesen bin?
- Was gilt für mein Partner oder meine Partnerin?
- Was gilt für mein Kind?
Mit dem Corona-Impfcheck kann jeder sein Impfstatus für sich oder für andere überprüfen und kurze und leicht verständliche Informationen zur passenden Impfempfehlung erhalten. Dafür müssen ein paar Fragen beantwortet werden: zum Alter, zu bisherigen Impfungen und SARS-CoV-2-Infektionen sowie zu bestimmten Risikofaktoren (Kontakt mit Risikopersonen, Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen und einer Immunschwäche). Denn in diesem Fall gelten besondere Impfempfehlungen.
Zusätzlich wird mit der persönlichen Impfempfehlung zu passenden, zielgruppengerechten Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung verlinkt. Folgende Informationsangebote stehen aktuell zur Corona-Schutzimpfung bereit:
- im Merkblatt für Risikogruppen, bzw. Personen ab 60 Jahren und mit bestimmten Vorerkrankungen: www.infektionsschutz.de/download/5974-1655189975-BZgA_Merkblatt-Risikogruppen.pdf/
- für Personen mit einer Immunschwäche auf unsere Themenseite www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/covid-19-impfung-bei-immunschwaeche/
- für Kinder auf unserer Themenseite www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfung-bei-kindern-und-jugendlichen/ oder im Merkblatt für Eltern und Sorgeberechtigte www.infektionsschutz.de/download/5724-1655189217-BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-ab12-Eltern_und_Sorgeberechtigte.pdf/
- im Merkblatt für Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren (www.infektionsschutz.de/download/5324-1657551480-BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-ab12_Jugendliche.pdf/
- Zum Thema Auffrischimpfung www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/auffrischimpfung-gegen-covid-19/,
- Zum Thema Impfung nach der Genesung www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/bestmoeglich-geschuetzt-wann-sollten-sich-genesene-impfen-lassen/ oder im entsprechenden Merkblatt www.infektionsschutz.de/download/5974-1655189975-BZgA_Merkblatt-Risikogruppen.pdf/
- Zum Thema Impfung in der Schwangerschaft bzw. in der Stillzeit www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfung-bei-schwangeren-und-stillenden/ oder im entsprechenden Merkblatt www.infektionsschutz.de/download/5412-1657102715-BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-Schwangerschaft_und_Stillzeit.pdf/
Der Impfcheck ersetzt nicht die Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Er stellt aber eine gute Gesprächsbasis dar, mit dessen Hilfe der Patient oder die Patientin bzw. Eltern für ihre Kinder sich vorab selbstständig informieren können. Auch Ärzte oder Ärztinnen können von dem Corona-Impfcheck Gebrauch machen und ihn gemeinsam mit ihren Patienten und Patientinnen durchführen oder die Nutzung weiterempfehlen.
Beschluss der STIKO zur 23. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Das Epidemiologische Bulletin 46/2022 veröffentlicht die 23. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Hierin wird Kindern mit im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, sofern bei ihnen bedingt durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf besteht. Für immungesunde Kinder ohne Vorerkrankungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung. Darüber hinaus hat die STIKO wie angekündigt die Empfehlungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren überprüft. Die Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. eine Auffrischimpfung für Kinder ohne Vorerkrankungen hält die STIKO vor dem Hintergrund der hohen Seroprävalenz und dem überwiegend milden Krankheitsverlauf in dieser Altersgruppe aktuell nicht für notwendig.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 46/2022
Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Die EU hat im September 2022 die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe zugelassen. In der im Epidemiologischen Bulletin 40/2022 veröffentlichten 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO nach Prüfung der aktuellen Datenlage nun für Auffrischimpfungen ab 12 Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe (Comirnaty Original / Omicron BA.1, Comirnaty Original / Omicron BA.4/5 oder Spikevax bivalent Original / Omicron BA.1). Außerdem spricht die STIKO die Empfehlung aus, alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den adjuvantierten Totimpfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva für Personen ≥ 18 – 50 Jahren mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen anzuwenden.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 40/2022
Beschluss der STIKO zur 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (18.08.2022)
In der im Epidemiologischen Bulletin 33/2022 veröffentlichten 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen Datenlage eine weitere Auffrischimpfung nun auch für Personen im Alter von 60 – 69 Jahren sowie für Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Außerdem empfiehlt die STIKO definierten Personengruppen zusätzlich zur Impfung eine Prä-Expositionsprophylaxe mit SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern. Eine Grundimmunisierung mit Nuvaxovid wird mit der Aktualisierung nun auch Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 – 17 Jahren empfohlen.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 33/2022
Beschluss der STIKO zur 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (20.05.2022)
Am 24.05.2022 ist die 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung erschienen. Darin modifiziert die STIKO nach sorgfältiger Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder. Aktualisiert werden darüber hinaus die Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit zur Verabreichung weiterer Impfstoffdosen für die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung bei Personen, die bereits eine bzw. mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 21/2022
Archiv: COVID-19 im Epidemiologischen Bulletin
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen gegen COVID-19 mit proteinbasiertem Impfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit proteinbasiertem Impfstoff
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen gegen COVID-19 mit Ganzvirusimpfstoff
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Ganzvirusimpfstoff
- Impfersatzbescheinigung RKI
- Aufklärungsmaterialien in leichter Sprache sowie in zahlreichen Fremdsprachen auf www.rki.de
Impfaufklärung per Sprach App
Für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht deutschsprachigen Personen steht eine neue App in 35 Sprachen, in Gebärdensprache, für sehr- und hörbehinderte Patienten zum kostenlosen Download bereit. Die Rescue-Impf-App wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und kann auch bei der Aufklärung sehgeschädigter oder gehörloser Menschen eingesetzt werden. Die App ist unter adminutes.rescue im AppStore oder bei Google Play herunterladbar.
Comirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH)
COVID-19 Vaccine Valneva (Valneva Austria GmbH)
Jcovden (Janssen-Cilag International NV)
Nuvaxovid (Novavax CZ, a.s.)
Spikevax (Moderna Biotech Spain, S.L.)
- Namensabweichung der Erstlieferungen: "Spikevax bivalent Original / Omicron BA.1
- Annex Spikevax/Moderna (engl.)
- Korrekte Dosierung von Spikevax bivalent Auffrischungs-(Booster-)Impfstoffen
- Klärung zur alternativen Verwendungsdauer - Information für Mitarbeiter(innen) im Gesundheitswesen
- Durchführungsbeschluss der EU-Kommission
Vaxzevria (AstraZeneca AB)
Nuvaxovid
Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso ab wie bei Einheimischen. Ist bereits eine Impfung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff (z. B. Sinovac) erfolgt, besteht kein in Deutschland anerkannter Impfschutz, die Impfserie muss also neu gestartet werden. Als Kostenträger müssen Sie bei der Bestellung der Impfstoffe das Bundesamt für Soziale Sicherung angeben.
Informationen in ukrainischer Sprache:
Mit einer Postkartenaktion ruft die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein die bislang Ungeimpften auf. Dabei steht die Wiedererlangung von Freiheiten durch die Impfung im Vordergrund. Die Aktion richtet sich vor allem an junge Erwachsene, bei denen die Inzidenzen vergleichsweise hoch sind. Wir bitten Sie herzlich um Unterstützung, indem Sie die Postkarten in Ihren Praxen auslegen. Diese können Sie kostenfrei über das eKVSH-Portal im Bereich „Service /Formularbestellung“ beziehen: www.ekvsh.de. Sie haben die Möglichkeit, entweder nur die Postkarten oder ein Bundle aus Karten und Aufsteller zu bestellen. Die Motive finden Sie im eKVSH-Portal.Tragen Sie bitte mit dazu bei, noch mehr Menschen auf das Impfangebot aufmerksam zu machen. Herzlichen Dank!
Arztpraxen sind aufgerufen, am ambulanten COVID-19-Register teilzunehmen und so die Forschung zu unterstützen. Konkret geht es darum, systematisch Daten von ambulant behandelten COVID-19-Patienten zu erfassen, um diese dann in Studien auszuwerten. Eine erste Studie auf Basis der Daten in dem Register wird derzeit vom IGES Institut durchgeführt. Diese „ABC-19-Studie“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen, wie der richtige Zeitpunkt für eine Krankenhauseinweisung bestimmt werden kann und welchen Einfluss Begleiterkrankungen auf den Verlauf der SARS-CoV-2 Infektion haben. Die Erkenntnisse sollen helfen, die Behandlung von COVID-19-Patienten zu verbessern.
Hausärzte besonders gefragt
Partner des ambulanten COVID-19-Registers (offiziell: „IGES-ABC-19-Register“) ist das Zentralinstitut für die ambulante Versorgung (Zi). Die meisten COVID-Erkrankten in Deutschland werden von Hausarztpraxen medizinisch betreut. Zugleich gibt es bisher kaum strukturierte Daten aus dem ambulanten Sektor zu COVID-Patienten.
Besonders gefragt sind dem Zi zufolge daher allgemeinmedizinische und hausärztlich-internistische Praxen, die ihre COVID-19-Patienten dauerhaft betreuen, gesucht. Die Teilnahme werde mit 50 Euro pro eingeschlossenen Fall vergütet.
Patienten senden Daten per Smartphone
Patienten haben auch aus der Isolation heraus die Möglichkeit, über das Smartphone Daten zum Krankheitsverlauf zu senden. Das und eine Cockpitfunktion zu Patienten in der akuten Krankheitsphase erleichtern es den Arztpraxen, die Übersicht über kritische Verläufe zu behalten.
Alle Informationen zum ABC-19-Register sowie zur ABC-19-Studie, wie Ärzte teilnehmen können und was Patienten wissen sollten stehen auf der Internetseite www.iges.com/abc19 bereit.
Ärztinnen und Ärzte, die teilnehmen möchten, wenden sich bitte an Steffen Lütte, von der Clinischen Studien Gesellschaft (CSG), die vom IGES Institut mit der Durchführung beauftragt wurde:
- Telefon: 030 230 809 28 und E-Mail: abc19@csg-germany.com
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG ist der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung meldepflichtig. Die namentliche Meldepflicht durch eine(n) Ärztin/ Arzt erfolgt an das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 2 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde (PEI) in pseudonymisierter Form zu melden. Dieser etablierte Meldeweg ist auch für Meldungen unerwünschter Impfreaktionen in Bezug auf COVID-19 Impfungen zu nutzen.
- www.zidatasciencelab.de/covidimpfindex/ – verfolgen Sie die Impfzahlen
- RKI COVID-19 Germany (arcgis.com) – die tägliche Information zum Stand der Pandemie
- Epidemiologisches Bulletin
- Impfverordnung des Bundes