Kindeswohlgefährdung: Verdachtsmeldungen und Fallbesprechungen können abgerechnet werden

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Städteverband Schleswig-Holstein sowie dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Vertragsärztinnen und -ärzten, Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und den Jugendämtern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung abgeschlossen. Die Vereinbarung ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, die Abläufe bei der Meldung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu strukturieren, klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege zwischen Praxen und Jugendämtern zu schaffen und Ärztinnen und Ärzte psychotherapeutinnen psychotherapeuten beim Umgang mit Verdachtsfällen rechtlich und organisatorisch zu unterstützen.

Es wurden ein Meldeverfahren auf Basis eines standardisierten Meldebogens sowie die Eingangsbestätigung und Rückmeldung der Jugendämter festgelegt. Abrechenbar sind die Meldung gewichtiger Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt mittels des standardisierten Meldebogens (GOP 01681 EBM) sowie ggf. anschließende Fallbesprechungen mit dem Jugendamt (GOP 01682 EBM).

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