Onkologie-Vereinbarung: Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Zum 1. Januar 2026 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine neue Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie in der Onkologie-Vereinbarung geeinigt. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl von tumorspezifischen Medikamenten, die für eine subkutane Applikation zugelassen sind.

15.01.2026

Die neue Kostenpauschale 86522 ist ein Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 (Behandlung florider Hämoblastosen) und 86512 (Behandlung solider Tumore). Ärzte können die neue Kostenpauschale einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abrechnen. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.

Der Gebührenwert der Kostenpauschale 86522 beträgt 70 Prozent des Gebührenwertes der Kostenpauschale 86516 (intravasale medikamentöse Tumortherapie). Gemäß Teil B der Onkologie-Vereinbarung wird der Gebührenwert regional ermittelt und beträgt in Schleswig-Holstein 157,12 Euro.

Dies ist mit den Krankenkassen auf Landesebene in der Ergänzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung vereinbart und befindet sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren.

Da die Kostenpauschale neu verhandelt wurde, ist diese noch nicht mit Euro-Wert in Ihrem PVS-System hinterlegt. Spätestens bei der Abrechnung für das 1. Quartal 2026 wird dieses korrekt dargestellt.

Weitere Änderungen der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2026 betreffen Paragraf 6 Absatz 7 und Anhang 1 Satz 3: Die Fristen der EDV-Dokumentation werden um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2028 verlängert.

Die Vertragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Verträge: KVSH - Onkologie

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