Elektronische Patientenakte (ePA): Übergangsfrist endet
Nach der mehrstufigen Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA) läuft Ende September die Übergangsfrist für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken aus. Ab dem 1. Oktober müssen alle Institutionen die ePA verpflichtend anbieten und nutzen, wenn die Patienten der ePA nicht widersprochen haben.
Seit April dieses Jahres nutzen bereits viele Praxen die ePA aktiv. Es wurden Daten in die ePA eingestellt oder in die Akte des eigenen Praxisverwaltungssystems heruntergeladen. Neben den elektronischen Arztbriefen wird überwiegend die Medikationsliste genutzt (ML). Die Medikationsliste gibt einen schnellen Überblick über die Verordnungen, die dem Patienten per eRezept verordnet wurden. Bisher werden die ePAs überwiegend vom ambulanten Sektor befüllt. Dringend werden Dokumente wie der Krankenhausentlassbrief und der Medikationsplan erwartet. Diese Dokumente würden den Nutzen der ePA für die Praxen abrunden.
Die KVSH bietet weiterhin ePA Online-Sprechstunden an. Darin informieren wir Sie kurz und prägnant über die ePA und beantworten Ihre Fragen. Das Angebot richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Teams. Bitte melden Sie sich vorher über https://www.kvsh.de/termine an.
Folgende Termine stehen Ihnen zur Verfügung:
Mittwoch, 24. September, 14:30 – 15:15 Uhr
Donnerstag, 25. September, 19:00 – 19:45 Uhr
Mittwoch, 08. Oktober, 14:30 – 15:15 Uhr
Mittwoch, 22. Oktober, 14:30 – 15:15 Uhr
Viele Informationen und Serviceangebote zur Einführung der ePA gibt es auch auf der Website der KVSH: https://www.kvsh.de/epa