DMP: Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung ab 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober 2026 soll für die Einschreibung in Disease-Management-Programme (DMP) die neue indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE, Formular 070F) vorgehalten und verwendet werden.

16.09.2026

Das Formular wurde um die neuen DMP-Indikationen „Adipositas – Erwachsene“ sowie „Adipositas – Kinder und Jugendliche“ ergänzt und enthält nun Ankreuzmöglichkeiten für alle DMP-Indikationen.

Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung nur in DMP möglich ist, die in Schleswig-Holstein regional vertraglich umgesetzt sind. Derzeit bestehen DMP-Verträge für folgende Indikationen:

  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • COPD
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis.

     

Weitere Informationen finden Sie auf der KVSH-Vertragsseite https://www.kvsh.de/praxis/vertraege/dmp.

Gleichzeitige Einschreibung in mehrere DMP

Sollen Patientinnen und Patienten gleichzeitig neu in mehrere DMP eingeschrieben werden, ist hierfür nur noch eine TE/EWE erforderlich. Für die derzeit in Schleswig-Holstein umgesetzten DMP sind folgende Kombinationen ausgeschlossen:

  • Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2
  • Asthma bronchiale und COPD.

     

Die weiteren auf dem Formular vorgesehenen Ausschlusskombinationen gelten erst, wenn die entsprechenden DMP auch in Schleswig-Holstein vertraglich umgesetzt sind. 

Besteht bereits eine DMP-Teilnahme und soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Einschreibung in ein weiteres DMP erfolgen, sind auf dem neuen Formular nur die neu hinzukommenden DMP anzugeben. Bereits bestehende Teilnahmen müssen nicht erneut angekreuzt werden.

Übergangsregelung

Die Datenstelle nimmt die neuen Formulare bereits seit dem 1. September 2026 an. Die bisherigen Formulare können im Rahmen einer Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2026 verwendet und bei der Datenstelle eingereicht werden.

Bestellung der Formulare

Am Bestellprozess ändert sich nichts: Die neuen Formulare können wie bisher über das Mitgliederportal der KVSH bezogen werden.

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