TI-Finanzierung
Finanzierung der Telematikinfrastruktur: Kosten für notwendige Technik und Betriebskosten werden erstattet.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Das betrifft auch die Kosten für Fachanwendungen der TI wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das elektronische Rezept (eRezept). Die Höhe der Pauschalen wird in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) geregelt. Wie die jeweiligen Förderungen zu beantragen sind, erfahren Sie im Mitgliederbereich (www.ekvsh.de) unter Telematikinfrastrukur > TI-Finanzierung.