TI-Informationen der KVSH
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen.
Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) müssen ab Herbst dieses Jahres nach und nach ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden. Grund sind die Sicherheitszertifikate, die nach fünfjähriger Nutzungszeit auslaufen.
- FAQ der gematik zum Konnektortausch
- Kann das „Geldvernichtungsprogramm“ noch gestoppt werden? Nordlicht-Überblicksartikel
- Nordlicht-Interview mit den IT-Experten der KVSH, Christian Götze, Udo Karlins und Timo Rickers
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die KVSH muss Ihnen mitteilen, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des eRezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat und Sie das Einverständnis in Ihrer EDV dokumentiert haben. Die Mitteilung der Behörde vom 19.08.2022 finden Sie auf der Webseite der KVSH.
Zur Erläuterung: Das im PVS erstellte eRezept wird über die TI digital an den Fachdienst der gematik geleitet. Parallel erhält ein Patient/eine Patientin einen QR-Code, der selbst keine Daten enthält, sondern allein eine Schlüsselfunktion darstellt. Ein Scan des Codes ermächtigt die Apotheken, das vollständige eRezept beim Fachdienst der gematik abzurufen und die Medikamente abzugeben.
Die Datenschutzbehörde teilt mit, dass die Versendung datenloser QR-Codes an versicherte Personen oder Apotheken bereits die Übermittlung von Gesundheitsdaten bedeute. Dabei sei zu berücksichtigen, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermöglicht. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzenden angezeigt. Ein Mailingverfahren käme nur dann in Betracht, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde.
In der analogen Welt geht die Verantwortung für den formalen Umgang mit einem Rezept mit der Abgabe der Praxis an den Empfänger über. Was dieser/diese damit tut, ist allein seine/ihre Sache. In der digitalen Welt können Sie als Ärzte/Ärztinnen auch für Fehlverhalten oder missbräuchliche Anwendung datenloser QR-Codes durch Dritte in Haftung genommen werden, wie wir jetzt erfahren. Daher muss die Funktionalität sofort nach Bekanntwerden zu Ihrem Schutz unterbunden werden. Das PVS-System, das dieses Verfahren ermöglicht hat, hat bereits am 19.08. eine Information an seine Kunden/Kundinnen versandt und wird in diesen Tagen die Funktion abschalten.
Nach diesen aktuellen Vorgaben ist der digitale Weg des eRezepts nun momentan für ca. 99% aller Verordnungsfälle unterbunden. Das restliche 1% verteilt sich folgendermaßen:
- Die gematik App ist erst nur in wenigen Fällen nutzbar, weil die Krankenkassen aufgrund des Chipmangels nicht für alle Versicherten nfc-fähige Gesundheitskarten ausliefern können. Versicherte der AOK NordWest werden auf das Jahresende 2022 verwiesen, bei anderen Kassen läuft gerade eine Abfrage. Zudem sind überwiegend die Menschen nicht im Besitz eines modernen nfc-fähigen Smartphones und als drittes ist den Krankenkassen vor ca. zwei Wochen das Videoidentifizierungsverfahren zum Erreichen der PIN seitens des Datenschutzes untersagt worden. Versicherte müssen nun eine der in ländlichen Bereichen nur noch sporadisch vorhandenen Geschäftsstellen der Kassen aufsuchen oder ein Postident-Verfahren durchlaufen. Selbst wenn Hardware vorhanden ist, die Bluetooth-Verbindung zwischen Handy und Karte hergestellt werden kann und ein Versicherter/eine Versicherte tatsächlich eine App Freischaltung erreichen konnte, bleibt immer noch die Frage, ob der 6-stellige Anmeldecode immer zur Hand sein wird. Die Zeit wird zeigen, ob sich die App irgendwann als alltagstauglich für jedermann erweist.
- Es ist möglich, einen eRezept-Code per KIM an Apotheken zu übersenden, sofern ein Patient/eine Patientin diesem zustimmt. Diese Option besteht allerdings erst dann, wenn Apotheken mit KIM-Modulen und -Adressen ausgestattet sind. Momentan soll dies nur auf eine Handvoll Apotheken in SH zutreffen. Insbesondere Praxen, die viele Versicherte in Heimen betreuen und dementsprechend viel rezeptieren, könnten ihre umliegenden Heime und Apotheken darauf hinweisen, dass per KIM eine digitale Option bestünde. KIM ist allerdings keine Vorgabe der gematik, um als eRezept-ready zu gelten, zudem erhalten Apotheken keine finanzielle Erstattung für das KIM-Modul.
- Das eGK-Verfahren wird voraussichtlich nicht vor 2023 implementiert sein. Bei diesem Verfahren wird die eGK des/der Versicherten als Identifikationsinstrument mit einem Lesegerät in der Apotheke ausgelesen, was es dieser ermöglicht, das eRezept vom Fachdienst der gematik abzurufen. Das Verfahren setzt die physische Anwesenheit des/der Versicherten in der Apotheke voraus oder die Weitergabe der eGK an eine dritte Person zur Abholung der Medikamente. Es fehlt noch die abschließende Klärung, ob dieses Verfahren seitens des Datenschutzes für zulässig befunden wird, denn grundsätzlich ist auch ein missbräuchlicher Umgang mit eGKs möglich.
- Das Einstellen eines eRezeptes in eine ePA scheitert momentan noch an der Verfügbarkeit.
Die KVSH hat Ihnen Anfang August in ihrem Anschreiben mitgeteilt, dass sie den eRezept-Rollout unterstützt, weil grundsätzlich für die Praxen eine Entbürokratisierung des Massenprozesses Rezept durch die Digitalisierung erreicht werden kann. Nach zwei Monaten intensiver Vorbereitung, Abklärung aller Wege und permanenter Absprache mit allen Akteuren sehen wir aktuell nicht, dass unser Ziel in den nächsten Monaten erreicht werden kann. Ein Ausdruckverfahren steht Ihnen selbstverständlich frei. Bedenken Sie dabei, dass Sie damit zwar ihre Prozessorganisation umstellen und üben können, Sie ansonsten für sich und Ihr Personal aber keinen Mehrwert erzielen, weil bei Massenanwendung mehr Zeit-, Druck- und Papierressourcen verbraucht werden. Sie ersparen zudem keinem Patienten/Patientin einen Weg, zu Rezeptnachbestellungen muss jeder unverändert kommen. Mit einem Ausdruck erleichtern Sie ggf. zwar die Rezeptabrechnung für Apotheken, wir halten dies allerdings nicht für eine Aufgabe der Praxen. Vermeiden Sie beim ausgedruckten eRezept außerdem unbedingt eine Übermittlung per Fax, denn dies ist datenschutztechnisch ebenfalls unzulässig.
Die KVSH wird in einer Pressemeldung veröffentlichen, dass sie noch vor dem offiziellen Beginn des eRezept-Rollouts alle weiteren Aktivitäten zunächst einstellt. Die bereits terminierten Schulungen mit Softwarehäusern werden als Videokonferenzen noch durchgeführt, die Mailadresse erezept@kvsh.de bleibt für Fragestellungen offen. Auch werden wir die Patienteninformationen für Sie freigeben, sobald die Druckerei diese herstellen und ausliefen kann. Übrigens: Dies verzögert sich mangels Papier!
Die Situation ist außerordentlich bedauerlich, hatten die Praxen doch erstmals Aussicht auf eine nutzbringende TI-Anwendung. Sofern Sie die eRezept-Zahlen auf dem gematik-Dashboard verfolgen: Diese Zahlen sagen nichts zur tatsächlichen Digitalisierung, denn die Ausdrucke zählen mit.
Die KVSH wird sich unterstützend wieder einschalten, wenn ggf. durch Gesetzesanpassungen und/oder technische gematik-Aktivitäten eine Entbürokratisierung für Praxen und eine Alltagstauglichkeit absehbar ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Dr. Monika Schliffke
Nachdem die Testphase der gematik für das eRezept nach nun 30.000 abgerechneten elektronischen Verordnungen bundesweit erfolgreich beendet wurde, beginnt nun die stufenweise Einführung in den Realbetrieb.
Die Einführung beginnt ab 1. September 2022 in den KV-Bereichen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Weitere KV-Bereiche werden in den Folgemonaten folgen.
Was sind die Vorteile des eRezepts für Praxen?
Die digitale Übermittlung der Rezeptdaten an den Patienten oder (bei im PVS dokumentierten Einverständnis des Patienten) an die Apotheke wird die Abläufe in den Praxen vereinfachen und beschleunigen. Nachbestellungen können als Stapel signiert und, sofern der Arzt es bestätigt, ohne Patientenkontakt übermittelt werden. KVSH und KVWL analysieren die Rezeptprozesse in den Praxen und legen mit gematik und BMG die Übermittlungsprozesse der ersten Rollout-Phase fest.
Bin ich verpflichtet, ab 01.09.2022 eRezepte auszustellen?
Nein. Die Einführung erfolgt nicht nur bundesweit mit Hilfe eines Stufenplans, sondern auch innerhalb von Schleswig-Holstein stufenweise. Es hängt von Ihrer technischen Ausstattung und Schulung ab, ab wann Sie eRezepte ausstellen können. Dazu bietet die KVSH Unterstützung. Alle Apotheken in SH werden spätestens ab dem 1. September 2022 eRezepte annehmen und verarbeiten können.
Welchen Support bietet die KVSH?
Der Prozess der Ausstellung des eRezeptes unterscheidet sich je nach PVS-System. Die KVSH bietet Ärzten und MFA im August Videokonferenzen mit ihrem Softwarehaus an. Die Termine teilen wir Ihnen gesondert mit. In Phase 1 beginnen wir den Support mit folgenden Praxisverwaltungssystemen (PVS):
- Praxis-Programm von MediSoftware
- Medistar von CGM
- T2med von T2med
Unser Fokus liegt vorerst auf den ca. 1.100 Praxen mit diesen Systemen, um KV-seitig und auch von Seiten der Softwarehäuser einen optimalen Service zu bieten. Im Nachgang werden dann weitere Informationsveranstaltungen mit weiteren Softwarehäusern erfolgen. Selbstverständlich kann jede Praxis mit jedem anderen PVS-System auch bereits jetzt auf das eRezept umstellen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben und die Abläufe dazu bekannt sind. Fragen zum eRezept beantwortet die KVSH unter erezept@kvsh.de, bitte warten Sie aber zunächst die Schulungen im August ab.
Welche Ausstattung ist für das eRezept erforderlich?
Ihr PVS-System bietet diese Funktion, wenn Ihre Praxis mit dem aktuellen Konnektortyp (PTV4+) und allen aktuellen Modulen ausgestattet ist.
Wie kann ich testen, ob das eRezept funktioniert?
Eine Checkliste steht Ihnen unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_Checkliste_e_Rezept_Arztpraxen.pdf zur Verfügung, mit der Sie selbst abprüfen können, ob Ihre Praxis technisch eRezept-ready ist. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr eHBA aktiviert und der Code dazu bekannt ist. Jeder Arzt einer Praxis benötigt einen persönlichen eHBA.
eRezepte können voll digital oder als Ausdruck erstellt werden. Der zeitsparende Mehrwert entsteht nur bei einer volldigitalen Lösung. Sofern Sie den Weg des eRezept-Weges als Ausdruck nachvollziehen wollen, steht Ihnen unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_E-Rezept_MFA_Kurz_Erklaert_web_20220630.pdf eine Anleitung zur Verfügung.
Den vollständig digitalisierten Weg können Sie mit dem Musterpatienten Max TK-Mustermann der Techniker Krankenkasse mit folgenden Daten testen.
IK der TK | 101575519 | Straße | Bramfelder Str. 140 |
Versichertennummer | T555558879 | PLZ | 22305 |
Vorname | Max | Ort | Hamburg |
Nachname | TK-Mustermann | Versichertenstatus | 1 |
Geburtsdatum | 01.01.1995 |
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Wie erkläre ich mich bei der KV eRezept ready?
Sie sollten erfolgreich mindestens 20 eRezepte volldigital ausgestellt und an den Patienten oder die von ihm genannte Apotheke übermittelt haben, um sich in der technischen und organisatorischen Ausführung der Prozedur sicher zu sein. Testen Sie auch, ob Ihre Drucker (Mindestauflösung = 300 dpi) eingestellt sind und ein eRezept fehlerfrei ausdrucken können. Setzen Sie dann im eKVSH-Portal einen Haken unter „Telematik-Infrastruktur (TI)“ – „Erstattung der Pauschalen für Notfalldatenmanagement/EMP, KIM, ePA und eRezept“. Hierüber lösen Sie dann die Finanzierung für die eRezept-Anwendung aus. Die Finanzierung wird auch gewährt, wenn Sie ausschließlich Ausdrucke des eRezepts erstellen, obwohl sich so kaum ein Mehrwert für die Praxis erreichen lässt.
Wofür kann ich eRezepte ausstellen?
eRezepte können vorerst nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV (bisheriges rosa Rezept) ausgestellt werden. Ob Sie apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über das eRezept verschreiben können, hängt von Ihrem Praxisverwaltungssystem ab. Alle anderen Rezepte und Verordnungen sind noch nicht digital möglich.
Die KVSH wird die Praxen kontinuierlich zum eRezept informieren. Die eRezept-Informationen gehen auch den Geschäftsführungen der zertifizierten Praxisnetze in Schleswig-Holstein zu, um deren Unterstützung wir bitten.
Qualifizierte elektronische Signatur
Um die neuen Anwendungen nutzen zu können, werden neben den Anpassungen im Praxisverwaltungssystem die bisherigen Konnektoren mit einem Update in eHealth-Konnektoren umgewandelt. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für die digitale Signatur einen elektronischen Heilberufeausweis. Erst der eHealth-Konnektor und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen die Unterschrift von Dokumenten und Datensätzen. So kann z.B. der elektronische Arztbrief rechtssicher unterschrieben werden sowie die Sammelerklärung der KVSH. Die qualifizierte, elektronische Unterschrift wird zukünftig die händische Unterschrift ersetzen bzw. ablösen.
Elektronischer Heilberufeausweis für die qualifizierte elektronische Signatur
Zukünftig stehen neben dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) weitere TI-Anwendungen zur Verfügung. So starten in diesem Jahr Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der Kommunikationsdienst KIM. Die KVSH und die KBV werden dazu weitere Informationen veröffentlichen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Dienste ist ein Softwareupdate des bisherigen Konnektors auf den sogenannten eHealth-Konnektor. Nach diesem Update ist Ihre Praxis in der Lage, qualifizierte digitale Unterschriften (Signaturen) zu erzeugen. Elektronische Briefe (eArztbriefe) und ab 2021 auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und später das elektronische Rezept (eRezept) können so digital unterschrieben und anschließend online verschickt werden. Wichtiger Baustein neben dem eHealth-Konnektor ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA). Nur mit einem eHBA der Generation 2.0 und dem eHealth-Konnektor ist die digitale Unterschrift möglich.
Was ist der eHBA?
Mit dem elektronischen Heilberufeausweis kann sich der Träger der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen. Zu den Heilberufen gehören beispielsweise Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Der eHBA für die Berufsgruppe der Ärzte wird auch als eArztausweis bezeichnet. Benötigt wird dieser für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach § 291a Abs. 5 SGB V und um sich in der digitalen Welt zu authentifizieren. Diese zwei Funktionen sind notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein späterer Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf.
Wo bekomme ich den eHBA?
Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Auf der Internetseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie weiterführende Informationen, Ansprechpartner zur Beantragung und auch die entsprechenden Anträge und Informationen der jeweiligen Anbieter für den eHBA.
Was muss ich tun, wenn ich bereits einen eHBA einer vorherigen Version besitze?
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) auf und erkundigen Sie sich, ob ein Austausch in eine G2 Karte möglich ist.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Über das Ärztekammerinformationssystem (AKIS) auf der Homepage der Ärztekammer Schleswig-Holstein www.aeksh.de finden Sie im Bereich Konto/Arztausweis/eHBA die Möglichkeit der Vorbefüllung mit Ihren im System hinterlegten Daten. Durch die Vorbefüllung erhalten Sie die Telematik-ID, die automatisch durch das System erzeugt wird. Bitte während der Datenschutzerklärung auf der Seite des Vertrauensdiensteanbieters keine neue Telematik-ID anfordern (Stand Juni 2020). Nach Ausdruck aller Unterlagen gehen Sie zum Postident mit Ihrem Ausweis, den Sie zuvor im Antrag angegeben haben. Für die weitere Bearbeitung treten nur Ihre zuständige Ärztekammer und der Vertrauensdiensteanbieter mit Ihnen in Kontakt. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird Ihnen der eHBA zur Freischaltung zugesandt. Die Freischaltung geschieht durch Sie nach Anweisung.
Finanzierung
Übersicht
Bei Fragen zur Vergütung wenden Sie sich bitte an das Info-Team der KVSH unter Tel. 04551 883 883
Ab dem 1. Oktober 2021 bietet die KVSH mit SafeTransfer folgende digitale Kommunikation an:
- Arztbrieftransfer mit größeren Dateianhängen, z.B. Langzeit-EKG, Telemonitoringdaten, Sonographieaufnahmen, Bildanhänge aus Dermatologie, Diabetologie, Wundaufnahmen etc.
- Arztbrieftransfer mit Kliniken (da Kliniken bisher vielfach noch nicht in der TI sind)
- Laborkommunikation („order entry System“)
Praxen mit bisherigem SafeMail-Anschluss benötigen keine technischen Veränderungen, um diese Daten zu übertragen, sondern nutzen und bedienen ihr Programm unverändert. Wir weisen darauf hin, dass die Arztbriefübermittlung ausschließlich bei Nutzung von KIM honoriert wird, dagegen nicht der Versand/Empfang bei Nutzung von SafeTransfer.
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Praxen ab 1. Oktober 2021 wird die Anbindung an einen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) vorausgesetzt.
Der KIM-Dienst wird nicht nur für den Versand der eAU genutzt, sondern auch für den Austausch von eArztbriefen. Mit dem eArztbrief werden digitalisierte medizinische Informationen, wie z. B. Untersuchungs-ergebnisse, Befunde, Laborberichte und Medikationspläne verschlüsselt versendet und empfangen. Diese Dokumente können bei Bedarf direkt in Ihrem Praxisverwaltungssystem hinterlegt werden, so dass das bisherige Ausdrucken und Einscannen von Arztbriefen entfallen.
Die Finanzierung sowie die Vergütung des KIM-Dienstes und des eArztbriefes sind in der TI-Finanzierungs-vereinbarung (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) geregelt.
Förderung des KIM-Dienstes
Vertragsarztpraxen, die bereits über eine funktionsfähige TI-Anbindung verfügen, haben Anspruch auf eine einmalige Einrichtungspauschale für den KIM-Dienst/e-Arztbrief von 200 Euro je Vertragsarztpraxis.
Der laufende Betrieb des KIM-Dienstes wird quartalsweise mit einer Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro gefördert. Auch Vertragsarztpraxen, denen noch kein KIM-Dienst zur Verfügung steht, erhalten diese Pauschale bereits seit April 2020.
Vergütung für eArztbriefe
Je über einen KIM-Dienst versendetem eArztbrief kann die Pauschale 86900 (0,28 Euro), je empfangenem eArztbrief die Pauschale 86901 (0,27 Euro) abgerechnet werden. Für diese Pauschalen gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Arzt im Quartal. Hinzu kommt eine extrabudgetäre Strukturförderpauschale nach der GOP 01660 (1 Punkt), die für jeden versendeten eArztbrief ohne eine Höchstwertbegrenzung abgerechnet werden kann. Die Abrechnung der GOP 01660 ist bis zum 30. Juni 2023 befristet. Die Pauschalen 86900 und 86901 dürfen nicht neben den Kostenpauschalen 40110 und 40111 abgerechnet werden.
Die Anforderungen an den Vertragsarzt und die Vertragsarztpraxis sowie die Anforderungen an das einzusetzende System zur Übermittlung des eArztbriefes sind in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinie Elektronischer Brief festgelegt.
Weitere Informationen zu der Richtlinie eArztbrief finden Sie unter http://www.kbv.de/html/earztbrief.php