TI-Informationen der KVSH
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen.
Qualifizierte elektronische Signatur
Um die neuen Anwendungen nutzen zu können, werden neben den Anpassungen im Praxisverwaltungssystem die bisherigen Konnektoren mit einem Update in eHealth-Konnektoren umgewandelt. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für die digitale Signatur einen elektronischen Heilberufeausweis. Erst der eHealth-Konnektor und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen die Unterschrift von Dokumenten und Datensätzen. So kann z.B. der elektronische Arztbrief rechtssicher unterschrieben werden sowie die Sammelerklärung der KVSH. Die qualifizierte, elektronische Unterschrift wird zukünftig die händische Unterschrift ersetzen bzw. ablösen.
Elektronischer Heilberufeausweis für die qualifizierte elektronische Signatur
Zukünftig stehen neben dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) weitere TI-Anwendungen zur Verfügung. So starten in diesem Jahr Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der Kommunikationsdienst KIM. Die KVSH und die KBV werden dazu weitere Informationen veröffentlichen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Dienste ist ein Softwareupdate des bisherigen Konnektors auf den sogenannten eHealth-Konnektor. Nach diesem Update ist Ihre Praxis in der Lage, qualifizierte digitale Unterschriften (Signaturen) zu erzeugen. Elektronische Briefe (eArztbriefe) und ab 2021 auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und später das elektronische Rezept (eRezept) können so digital unterschrieben und anschließend online verschickt werden. Wichtiger Baustein neben dem eHealth-Konnektor ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA). Nur mit einem eHBA der Generation 2.0 und dem eHealth-Konnektor ist die digitale Unterschrift möglich.
Was ist der eHBA?
Mit dem elektronischen Heilberufeausweis kann sich der Träger der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen. Zu den Heilberufen gehören beispielsweise Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Der eHBA für die Berufsgruppe der Ärzte wird auch als eArztausweis bezeichnet. Benötigt wird dieser für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach § 291a Abs. 5 SGB V und um sich in der digitalen Welt zu authentifizieren. Diese zwei Funktionen sind notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein späterer Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf.
Wo bekomme ich den eHBA?
Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Auf der Internetseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie weiterführende Informationen, Ansprechpartner zur Beantragung und auch die entsprechenden Anträge und Informationen der jeweiligen Anbieter für den eHBA.
Was muss ich tun, wenn ich bereits einen eHBA einer vorherigen Version besitze?
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) auf und erkundigen Sie sich, ob ein Austausch in eine G2 Karte möglich ist.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Über das Ärztekammerinformationssystem (AKIS) auf der Homepage der Ärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie im Bereich Konto/Arztausweis/eHBA die Möglichkeit der Vorbefüllung mit Ihren im System hinterlegten Daten. Durch die Vorbefüllung erhalten Sie die Telematik-ID, die automatisch durch das System erzeugt wird. Bitte während der Datenschutzerklärung auf der Seite des Vertrauensdiensteanbieters keine neue Telematik-ID anfordern (Stand Juni 2020). Nach Ausdruck aller Unterlagen gehen Sie zum Postident mit Ihrem Ausweis, den Sie zuvor im Antrag angegeben haben. Für die weitere Bearbeitung treten nur Ihre zuständige Ärztekammer und der Vertrauensdiensteanbieter mit Ihnen in Kontakt. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird Ihnen der eHBA zur Freischaltung zugesandt. Die Freischaltung geschieht durch Sie nach Anweisung.
Finanzierung
Bei Fragen zur Vergütung wenden Sie sich bitte an das Info-Team der KVSH unter Tel. 04551 883 883