Elektronisches Rezept (eRezept)

Seitdem 1. Juli 2023 hat die gematik den bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts beschlossen.
Versicherte können nun eRezepte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen.
Für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser ist das eRezept seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend.

Mit der Inkrafttretung des Digital-Gesetzes vom 26. März 2024 sieht der Gesetzgeber vor, dass Praxen seitdem zweiten Quartal 2024 mit einer Honorarkürzung in Höhe von einem Prozent rechnen müssen, wenn das E-Rezept-Modul nicht installiert ist (§ 360 SGB V Abs. 17). Bei der E-Rezept-Sanktion ist zu beachten, dass die Kürzung zu möglichen, bereits bestehenden TI-Honorarkürzungen aufaddiert wird. Bitte achten Sie darauf, dass die TI-Fachanwendungen mit der jeweiligen Quartalsabrechnung vollständig übertragen werden. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Softwaretreuer auf.
Wichtig: Fachgruppen die im Regelfall keine Verordnung vornehmen sind von der Regelung nicht betroffen.

Timo Wilm

Kathrin Friester

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