Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ist ein freiwilliger und kostenfreier Service für den Patienten, der ab dem 1. Januar 2021 von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden muss. Sie schafft einen Überblick über die Gesundheitsdaten des Patienten und soll Transparenz über Behandlungsabläufe bieten, um z. B. Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Dokumente sind sektorenübergreifend und lebenslang verfügbar, um einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen den Behandlern zu ermöglichen.

Durch das Inkrafttreten des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 weitreichend reformiert.

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