Vergütungskürzung gefährdet psychotherapeutische Versorgung

Bad Segeberg, 12. März 2026 - Die geplante Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen stößt beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) auf scharfe Kritik. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Honorare für entsprechende Behandlungen zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Vorausgegangen waren wochenlange Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Da keine Einigung erzielt werden konnte, entschied der Erweiterte Bewertungsausschuss – gegen die Stimmen der KBV.

12.03.2026

Für die KVSH ist dieser Beschluss ein falsches Signal zur falschen Zeit. Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung steigt seit Jahren, während einige Patientinnen und Patienten bereits heute lange auf einen Therapieplatz warten müssen. „Gerade jetzt die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zu kürzen, ist fatal“, erklärte Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Psychotherapie ist für viele Menschen unverzichtbar. Wer hier spart, spart am falschen Ende – und letztlich auf dem Rücken psychisch kranker Menschen.“

Zwar konnte eine ursprünglich von den Krankenkassen geforderte Absenkung um zehn Prozent verhindert werden. Doch auch die nun beschlossene Kürzung bedeutet eine spürbare wirtschaftliche Belastung für Psychotherapiepraxen. Die KVSH warnt davor, dass solche Entscheidungen die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen könnten.

„Wenn psychotherapeutische Leistungen immer schlechter vergütet werden, gefährdet das langfristig die Attraktivität dieses Versorgungsbereichs“, so der Vorstand der KVSH. Die Folge wären lange Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. 

Die KVSH fordert deshalb eine dauerhaft verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung. Angesichts zunehmender psychischer Belastungen in der Bevölkerung müsse der steigende Bedarf endlich auch gesundheitspolitisch stärker berücksichtigt werden.

Hintergrund:
Der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheidet über die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird einberufen, wenn sich der Bewertungsausschuss – das gemeinsame Gremium von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband – in wichtigen Fragen nicht einigen kann. In diesem Fall trifft ein unparteiischer Vorsitz gemeinsam mit weiteren unparteiischen Mitgliedern eine verbindliche Entscheidung.

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