Telefon-AU abschaffen und Krankschreibung ab dem ersten Tag: KVSH warnt vor massiver Mehrbelastung der Arztpraxen

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen. Darauf hat sich die schwarz-rote Koalition im Rahmen ihres Reformpakets geeinigt.

02.07.2026

„Das ist Irrsinn“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Bettina Schultz. „Die Pläne der Bundesregierung werden die Arztpraxen massiv belasten.“

Für die ambulante Versorgung ist die telefonische AU ein Gewinn. Gerade in Zeiten starker Infektionswellen entlastet sie die Praxen. Ihre Abschaffung würde kein Problem lösen, sondern neue schaffen. Der bürokratische Aufwand nähme zu, ohne dass der Krankenstand sinkt. Gleichzeitig ginge ein bewährtes Instrument verloren, das unnötige Praxisbesuche vermeidet.

Müssten Beschäftigte künftig bereits am ersten Krankheitstag persönlich in die Praxis kommen, würde das zu Millionen zusätzlicher Praxisbesuche pro Jahr führen – vielfach ohne medizinische Notwendigkeit. „Diese Termine dienen allein der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Patientinnen und Patienten mit tatsächlichem Behandlungsbedarf bleibt dadurch weniger Zeit. Die Folge wäre längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten“, sagte Schultz.

Zudem schaffe die Bundesregierung mit ihren Plänen zusätzliche Bürokratie und vermeidbare Praxiskontakte. „Unsere Hausarztpraxen arbeiten vielerorts bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Wer jetzt Millionen zusätzlicher Praxisbesuche auslöst, verschärft die Probleme, statt sie zu lösen“, so Schultz.

Auch medizinisch sei die Abschaffung der Telefon-AU nicht nachvollziehbar. Sie wurde eingeführt, damit Menschen mit ansteckenden Atemwegserkrankungen nicht unnötig in die Praxis kommen und andere anstecken. Es wäre ein Rückschritt, wieder mehr erkrankte Menschen in volle Wartezimmer zu schicken.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung der ambulanten Versorgung gleichzeitig finanzielle Mittel entziehen will. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen milliardenschwere Kürzungen.

„Die Bundesregierung verlangt den Praxen immer mehr ab und nimmt ihnen gleichzeitig die finanziellen Spielräume. Mehr Bürokratie, mehr Patientenkontakte und weniger Geld – diese Rechnung geht nicht auf. Wer die ambulante Versorgung stärken will, darf funktionierende Strukturen nicht aus ideologischen Gründen zerschlagen“, erklärte der KVSH-Vorstand.

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