KVSH: Rumpf-Schutzschirm gefährdet ärztliche Versorgung

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat den eindringlichen Appell an die Bundespolitik gerichtet, dass der zurzeit geplante, verlängerte Schutzschirm für die niedergelassenen Ärzte deutlich zu kurz greift.

17.02.2021

Bad Segeberg, 17.02.2021 – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat den eindringlichen Appell an die Bundespolitik gerichtet, dass der zurzeit geplante, verlängerte Schutzschirm für die niedergelassenen Ärzte deutlich zu kurz greift. Er lässt jene Präventionsleistungen, die nicht Teil des Budgets sind, außen vor. „Ein Schutzschirm muss auch die extrabudgetären Leistungen umfassen, um eine wirtschaftliche Stabilisierung der Praxen in Pandemiezeiten zu gewährleisten“, sagte der stellvertretende KVSH-Vorstandsvorsitzende, Dr. Ralph Ennenbach. „Anderenfalls besteht die Gefahr, dass er seine Wirkung verfehlt. Das kann niemand wollen“. Extrabudgetäre Leistungen sind insbesondere Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, aber auch das Impfen oder ambulante Operationen gehören dazu. Sie sind bewusst aus dem Budget ausgegliedert worden, weil es sich um Leistungen mit einem besonderen Nutzen handelt, die gezielt gefördert werden sollen.

Diese Leistungen können existenziell für den Fortbestand einer Praxis sein. „Ein umfassender Schutzschirm ist unverzichtbar, weil die Praxen unabhängig von Fachgruppe, aktuellen Patientenzahlen oder der Zuordnung einzelner Leistungen zu den Vergütungsbereichen sowohl Personal als auch Geräte vorhalten, um in dieser schwierigen Zeit für ihre Patienten da zu sein. Die Kosten einer Praxis lassen sich nicht durch eine Einschränkung des Praxisbetriebs senken“, machte Dr. Ennenbach deutlich. Die KVSH setzt sich daher vehement bei der Politik dafür ein, den Schutzschirm aus dem vergangenen Jahr rückwirkend ab Jahresbeginn weiterzuführen, damit auch in der aktuellen Phase der Pandemie das einzigartige Netz aus hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen wirtschaftlich stabilisiert wird und weiter bestehen kann. „In der schleswig-holsteinischen Landesregierung erfährt die Forderung nach einem umfassenden Schutzschirm erfreulicherweise Unterstützung“, so Dr. Ennenbach. Hier habe man die Bedeutung und Dringlichkeit für die Stabilisierung des Systems erkannt. Es sei wichtig, dass auch in der bundespolitischen Debatte Bewegung in diese Frage komme. „Die Ärzte dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie medizinische Vorsorge anbieten und so die ärztliche Versorgung in vollem Umfang sicherstellen“, konstatiert Dr. Ennenbach.

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