Ruhe bewahren! Keiner kommt zu kurz!

Angesichts der zunehmenden Inzidenzlage ist es verständlich, wenn jedermann eine Auffrischungsimpfung so schnell wie möglich haben möchte.

12.11.2021

Mit Hochdruck arbeitet die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit Land und Kommunen an einer Struktur, die zeitnah vollständig stehen und uns in die Lage versetzen wird, spätestens bis Ende Februar allen Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein die Drittimpfung anzubieten. Diese gemeinsame Aktion von Vertragsärzten, stationären Impfstellen des Landes und der Kreise und mobiler Impfteams wird dafür sorgen, dass wir bei den Auffrischungsimpfungen noch schneller und noch effizienter voran­kom­men

Die KVSH appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bitte Ruhe zu bewahren und die üblichen Corona-Regeln einzuhalten. „Unsere Vertragsarztpraxen beteiligen sich mit Hochdruck an der Impfkampagne und haben momentan mit einer Fülle von Infekten zusätzlich zu tun. Helfen Sie mit, die Praxen zu entlasten, indem Sie von Impfdiskussionen am Telefon absehen und die Möglichkeiten nutzen, sich vorab zu informieren, ob Sie bereits für eine Auffrischungsimpfung in Frage kommen“, so die Vorstands­vorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke.

Nach wie vor gilt: Die Auffrischungsimpfungen können frühestens 6 Monate nach Ende der Grundimmu­nisie­rung erfolgen. Hinzuweisen ist darauf, dass der Impfschutz nicht automatisch nach sechs Monaten voll­stän­dig verschwindet, sondern auch die Grundimmunisierung weiterhin schützt. Wissen­schaftliche Erkennt­nisse zeigen, dass der Impfschutz insbesondere bei hochbetagten Menschen und Personen­gruppen mit einem geschwächten Immunsystem nachlassen und durch eine Auffrischungs­impfung wieder deutlich erhöht werden kann.

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