Richtigstellung irreführender Aussagen der Ärztegenossenschaft
Bad Segeberg, 5. November 2025 - In einer Pressemitteilung äußert sich die Ärztegenossenschaft Nord zur Haushaltsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) für das Jahr 2026 und zur Förderung regionaler Ärztenetze. Die dort getroffenen Behauptungen sind in mehreren Punkten inhaltlich falsch und führen zu einer unnötigen Verunsicherung innerhalb der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft. Die KVSH stellt die Sachverhalte wie folgt richtig:
1. Nachtragshaushalt
Die Behauptung, die Entscheidung über den Strukturfonds falle im Rahmen eines Nachtragshaushalts, ist schlicht falsch. Es gibt einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2025. Dieser hat allerdings nichts mit der Förderung der Praxisnetze zu tun. Die Entscheidung über den Strukturfonds (umfasst die Regelungen zur Förderung der Praxisnetze) ist zudem unabhängig von der Entscheidung über den Haushaltsplan 2026.
2. Neustrukturierung des Strukturfonds – unabhängig vom Haushalt
Der von der Ärztegenossenschaft hergestellte Zusammenhang zwischen „massiven Verlusten bei Kapitalanlagen“ und der geplanten Änderung des Strukturfonds der KVSH ist unzutreffend. Die grundsätzliche Neustrukturierung des Strukturfonds erfolgt unabhängig von der Entwicklung der Kapitalanlagen der KVSH und wird unabhängig vom Haushalt 2026 bewertet und entschieden. Anpassungen in der Mittelverwendung beruhen auf strategischen und strukturellen Erwägungen – nicht auf Verlusten aus Kapitalanlagen.
Ziel ist es, die Mittel künftig noch gezielter und für strukturrelevante Projekte einzusetzen, die der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung dienen.
3. Verwaltungskostenumlage und Weiterbildung – falsche Vermischung von Themen
Die in der Mitteilung der Ärztegenossenschaft erwähnte Erhöhung der Verwaltungskostenumlage und der Umlage zur Förderung der ärztlichen Weiterbildung werden hier fälschlicherweise in einen inhaltlichen Zusammenhang mit der Netzförderung gebracht. Es handelt sich um völlig unterschiedliche Finanzierungsinstrumente mit eigenen Bewertungsmaßstäben. Die KVSH prüft diese Themen getrennt voneinander – sachlich, differenziert und transparent.
Außerdem ist der Ärztegenossenschaft Nord anscheinend entgangen, dass die Umlage zur Förderung der Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin bereits angepasst wurde. Diese Erhöhung war notwendig geworden, da aufgrund der Erfolge in der hausärztlichen Nachwuchsgewinnung die Zahl der Weiterbildungsstellen als auch deren Gehälter gestiegen sind. Die KVSH ist gesetzlich verpflichtet, die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zur Fachärztin bzw. Facharzt gemeinsam mit den Krankenkassen zu finanzieren. Das gilt für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für ausgewählte Fachgebiete der unmittelbaren Patientenversorgung und dient der Sicherstellung der ambulanten Versorgung.
4. Wiederauflage eines Versorgungssicherungsfonds durch das Land Schleswig-Holstein
Hier ist die KVSH der falsche Adressat der Forderung, da es sich um ein Förderprogramm des Landes handelt.
5. Wertschätzung der Ärztenetze – aber klare Zweckbindung der Mittel
Die KVSH schätzt die Arbeit der regionalen Ärztenetze ausdrücklich und erkennt deren Beitrag zur Versorgung an. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass nur rund 20 Prozent aller Mitglieder der KVSH in einem zertifizierten Praxisnetz organisiert sind. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit Mittel, die der gesetzlichen Sicherstellung der ambulanten Versorgung dienen, für Netzförderungen eingesetzt werden dürfen und können. Diese Frage betrifft die haushalterische Zweckbindung – nicht die grundsätzliche Anerkennung der Netzarbeit.
6. Gemeinsame Verantwortung
Die KVSH steht seit jeher für den partnerschaftlichen Dialog mit allen ärztlichen Organisationen in Schleswig-Holstein. Öffentliche Unterstellungen oder vereinfachende Darstellungen helfen der Sache nicht. Stattdessen sollte das gemeinsame Ziel im Vordergrund stehen: die nachhaltige Sicherung der ambulanten Versorgung und die Stärkung der ärztlichen und psychotherapeutischen Strukturen im Land.
Ansprechpartner für die Medien:
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein:
Marco Dethlefsen, Tel. 04551 883 818
Nikolaus Schmidt, Tel. 04551 883 381