Ärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein aktivieren Notfallverfahren für Rezepte

Patienten, die verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, werden gebeten, die dafür erforderlichen Rezepte - soweit möglich - telefonisch bei der Arztpraxis zu bestellen und von einem Besuch in der Arztpraxis abzusehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer Verminderung von nicht unbedingt notwendigen Kontakten insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen - und dazu gehören eben auch Ärzte und Apotheker - beizutragen.

16.03.2020

Die Arztpraxen faxen die Rezepte dann an die vom Patienten (als Stammapotheke) benannte Apotheke.

Die Apotheke wird sich von der Echtheit der Verschreibung durch geeignete Maßnahmen überzeugen und die Medikamente ausgeben. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbietet, sollte dieser genutzt werden, um die Patienten zu versorgen und so die Zahl der Patientenkontakte auch in der Apotheke zu verringern. Notwendige Beratungen werden auf telefonischem Wege durchgeführt.

 

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KVSH
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