Kapitalanlagen: KVSH muss Verlust in Millionenhöhe abschreiben

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) muss aufgrund von Verlusten bei Kapitalbeteiligungen im Immobilienbereich Abschreibungen in Höhe von 36 Millionen Euro vornehmen. Bei 16 Millionen Euro dieser Summe ist von einem Totalverlust auszugehen, bei den übrigen 20 Millionen Euro besteht ein hohes Ausfallrisiko. Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der KVSH ist davon nicht beeinträchtigt. Die Entscheidungen, die Kapitalanlagen zu erwerben, fallen vollständig in die Verantwortung des vorherigen KVSH-Vorstandes, der bis Ende Juni 2024 im Amt war.

25.09.2025

Der seit 1. Juli 2024 tätige neue Vorstand hat die Rechtsaufsicht im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein sowie die Mitglieder der Abgeordnetenversammlung der KVSH informiert. Darüber hinaus informierte der Vorstand alle Vertragsärztinnen und -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVSH über den Sachverhalt. Zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der KVSH wurde ein Rechtsanwalt beauftragt. 

„Für uns als neuer Vorstand ist das eine schwere Hypothek“, erklärte die Vorstandsvorsitzende, Dr. Bettina Schultz. „Wir bedauern die entstandene Situation zutiefst und werden als Vorstand gemeinsam dafür sorgen, dass ein solches Vorgehen künftig nicht mehr möglich sein wird“, erklärte Dr. Schultz weiter. 

Zu den Hintergründen
Die vergangenen Jahre waren durch ein anhaltend niedriges bzw. negatives Zinsniveau geprägt. In die­sem schwierigen Umfeld war es das Ziel der KVSH, eigene Finanzmittel und damit die der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft vor einer Entwertung zu schützen. Aus diesem Grund hat die KVSH eigenes Kapital in verschiedene Vermögensanlagen, insbe­sondere im Immobiliensektor, investiert. Die Anlage von Vermögen ist grundsätzlich ein übliches und zulässiges Vorgehen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Bei einigen Beteiligungen an Immobilienprojekten drohen jetzt Ver­luste. Die KVSH sieht sich daher im Sinne einer seriösen und transparenten Haushaltsführung gezwun­gen, einen Betrag in Höhe von 36 Millionen Euro abzuschreiben. Bei 16 Millionen Euro dieser Summe ist von einem Totalverlust auszuge­hen, bei den übrigen 20 Millionen Euro besteht ein hohes Ausfallrisiko. Die Entscheidung, in die ge­nannten Kapitalanlagen zu investieren, fällt vollständig in die Verantwor­tung des vorherigen KVSH-Vor­standes, der bis Ende Juni 2024 im Amt war. 

Trotz der erforderlichen Abschreibung ist die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein unverändert gesichert. Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, die Funktionsfä­higkeit der KVSH sowie die Auszahlung von Honoraren an die Mitglieder sind in keiner Weise beein­trächtigt. Arbeitsplätze in der KVSH sind nicht gefährdet.

Die gewählten Gremien der KVSH und die Rechtsaufsicht, das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, wurden informiert. Betroffen sind ausschließlich Mittel der KVSH und ihrer Mitglieder. Es fließen keine Steuergelder in die Finanzierung der KVSH.

Der aktuelle Vorstand der KVSH, der seit dem 1. Juli 2024 im Amt ist, hat bereits begonnen, den Sach­verhalt transparent und konsequent aufzuklären. Zu klären sind sowohl die Ursachen der Verluste als auch die Frage, ob diese vermeidbar gewesen wären. Darüber hinaus hat der Vorstand erste Maßnah­men ergriffen, um vergleichbare Risiken bei künftigen Kapitalanlagen auszuschließen. Zudem wird der Vorstand interne Prozesse prüfen und dort, wo erforderlich, anpassen. 

Die KVSH hat einen externen Rechtsanwalt beauftragt, die Situation zu bewerten. Das Ergebnis dieser Prüfung einschließlich einer rechtlichen Einschätzung wird der aktuelle Vorstand in enger Abstimmung mit der Abgeordnetenversammlung umfassend bewerten. Hierbei steht die Sicherung des Vermögens der KVSH im Vordergrund. 

Die Verluste lassen sich nicht durch eine mit Zustimmung der Abgeordnetenversammlung bereits vor­sorglich gebildete Rücklage ausgleichen. Die KVSH sieht deshalb, aber auch aufgrund allgemein stei­gender Kostenbelastungen, die Notwendigkeit einer Erhöhung der Verwaltungskostenumlage. Hierüber wird die Abgeordnetenversammlung im November dieses Jahres entscheiden. Darüber hinaus stellt der Vorstand der KVSH die Verwaltungsausgaben auf den Prüfstand, um mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.

Der Vorstand der KVSH wird die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft weiterhin umfassend informieren und eng einbinden.

Warum legt die KVSH Geld an?

Die KVSH verfügt über Finanzmittel, die nicht unmittelbar ausgezahlt werden, da sie Rücklagen und Rückstellun­gen für verschiedene Zwecke bilden muss, z.B. für Prozessrisiken, für den Erhalt und die Modernisierung von Gebäuden und zur Liquiditätssicherung. Dies ist ein erforderliches, übliches und rechtlich zulässiges Vorgehen.

Bei der Kapitalanlage gelten für Kassenärztliche Vereinigungen wie auch für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts enge gesetzliche Vorgaben. Diese schränken ein, welche Anlageformen zulässig sind. Zudem ist der Vorstand an eine er­gänzende hausinterne Anlagerichtlinie gebunden.

Ansprechpartner für die Medien:

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein: 

Marco Dethlefsen, Tel. 04551 883 818, E-Mail: marco.dethlefsen@kvsh.de 

Nikolaus Schmidt, Tel. 04551 883 381, E-Mail: nikolaus.schmidt@kvsh.de 

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