Ein Schritt in die Regelversorgung: Ärzte bieten immer mehr Infektsprechstunden an

Rund 2.300 Praxen gibt es inzwischen in Schleswig-Holstein, die so genannte Infektsprechstunden anbieten. Täglich melden Ärzte über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) eine solche Möglichkeit an. Über 1.300 allgemeinmedizinische und internistische Praxen aber auch zahlreiche Kinderärzte haben sich darauf eingestellt sowie auch viele Ärzte anderer Fachgebiete. Allein zwischen dem 17. und 20. April waren es über 600. In diesen Praxen werden die Regelpatienten von solchen, die Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung aufweisen, räumlich oder zeitlich voneinander getrennt.

05.05.2020

Zurück zur Regelversorgung

„Es ist wichtig, dass wir den Menschen die Angst nehmen, sich in einer Praxis anstecken zu können, und zur Regelversorgung zurückkehren“, sagt Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Die Infektsprechstunden sind hierfür ein wichtiger Schritt, damit Patienten mit Infektzeichen nicht auf solche Patienten treffen, die aus anderen Gründen die Praxis aufsuchen. Gerade die chronisch erkrankten Menschen müssen aber von ihrem Arzt dauerhaft betreut und behandelt werden“.

Bauliche Veränderungen in den Praxen

Viele Praxen haben inzwischen bauliche Veränderungen vorgenommen, so dass Patienten in getrennten Bereichen betreut werden können. Oder sie haben sich organisatorisch so aufgestellt, dass die unterschiedlichen Patientengruppen zu verschiedenen Zeiten ihren Arzt besuchen können. „Erfreulicherweise läuft auch die Versorgung mit Schutzausrüstung jetzt an“, schildert Dr. Schliffke. Alle Praxen in Schleswig-Holstein wurden mindestens einmal mit Material versorgt.

Bedarf an Schutzausrüstung weiter hoch

Bestellungen der KVSH, vor allem Masken, aber auch Brillen, Handschuhe und Desinfektionsmittel, treffen nun in unregelmäßigen Abständen im Verteilzentrum ein, so dass die KVSH in den kommenden Wochen eine kontinuierliche Versorgung sicherstellen kann. „Der Strom darf allerdings nicht abreißen. Wir sind weiterhin dringend auf Nachschub angewiesen. Bisher können wir gerade einmal den Mindestbedarf decken“, so die Vorstandsvorsitzende.

Inzwischen besteht in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht in Supermärkten und im öffentlichen Nahverkehr. Diese gilt zwar nicht für Arztpraxen, doch sollten Patienten schon aus eigenem Interesse auch beim Arztbesuch eine tragen – selbst dann, wenn sie keine Symptome haben. So können auch die Patienten dazu beitragen, dass ihr Arzt und sein Personal gesund bleiben.

Nikolaus Schmidt | Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Tel. 04551 883 381 | nikolaus.schmidt@kvsh.de | www.kvsh.de

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