KVSH fordert Neuausrichtung der Impfvergütung

Unverständnis herrscht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) über die Relationen der Vergütungen anlässlich der Umsetzung des digitalen Impfpasses.

15.06.2021

„Das Wertegefüge für die Leistungen sind im Verhältnis zum Aufwand deutlich aus den Fugen geraten“, kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach. Während der Gesetzgeber für die Umsetzung, Durchführung und Organisation des Impfens - inklusive der Terminvergabe und des mehrmaligen telefonischen Nachfassens durch die Praxismitarbeiter - 20 Euro vergütet, seien es 18 € für das Ausstellen des digitalen Impfpasses, „das mit lediglich ein paar Klicks deutlich schneller zu erledigen ist“. „Das steht in keinem Verhältnis zueinander, führt zu Unmut und der durchaus gerechtfertigten Ansicht, bei der Entschädigung für geleistete Arbeit ungerecht behandelt zu werden“, so Dr. Ennenbach.

„So sehr wir den Fortschritt, den es inzwischen bei der Ausstellung des digitalen Impfpasses gibt, begrüßen, so sehr ärgert uns dieses Missverhältnis, das bei der Honorierung der Leistungen besteht“, sagt Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH. Während Praxispersonal Überstunden anhäufe, es dafür keine Steuererleichterungen oder Sonderbeträge gäbe und Bürokratie und Organisationsaufwand für das Impfen die Praxen alle an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit bringen, sieht der Gesetzgeber für einen deutlich geringeren Aufwand eine höhere Vergütung vor. „Dass dies als ungerecht empfunden wird, liegt meines Erachtens auf der Hand“, so Dr. Schliffke. „Es sind die Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihren unermüdlichen Einsatz den Impfturbo gezündet haben“. Die Vergütungsbemessung spiegele die entsprechende Anerkennung dafür in keiner Weise wider.

„Wir erwarten vor diesem Hintergrund von der Politik eine grundlegende Neuausrichtung bei der Impfvergütung“, fordern die beiden KV-Vorstände. Die gestiegenen Mitarbeiterkosten durch Überstundenbezahlung, der erhebliche organisatorische Mehraufwand und die deutliche Doppelbelastung durch das zur Regelversorgung hinzutretende Impfen müssen gewürdigt werden und sich in der Vergütung wiederspiegeln, so die Forderung der KVSH. Auch die Aufnahme von Zuschlägen für Leistungen außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten wären eine sinnvolle Option.

Nikolaus Schmidt | Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
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