KVSH warnt vor einseitiger Förderung kommunaler MVZ

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) kritisiert einen heute im Landtag debattierten Antrag der Opposition, der ein Förderprogramm ausschließlich für kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) vorsieht.

26.09.2025

„Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich die Landespolitik damit befasst, wie die ambulante Versorgung gestärkt werden kann“, betont die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Bettina Schultz. „Eine einseitige Förderung ausschließlich von MVZ, die von Gemeinden betrieben werden, von denen es aktuell im Land nur neun gibt, greift jedoch zu kurz. Eine solche Förderung würde die von Ärztinnen und Ärzten getragenen Praxen und MVZ, die das Rückgrat der Versorgung bilden, massiv benachteiligen. Die Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Investitionen aus eigenen Mitteln stemmen“, so Schultz weiter.

Die Begründung der Antragsteller, kommunale MVZ würden dringend benötigte Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte schaffen, die das Risiko einer eigenen Praxis scheuen, verkennt, dass die weit überwiegende Zahl der angestellten Mediziner in vertragsärztlichen Praxen und MVZ tätig ist. Diese stellen mehr als drei Viertel aller Angestelltenstellen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung. Gut die Hälfte aller Angestellten arbeitet in klassischen Einzel- und Gemeinschaftspraxen. In den kommunalen MVZ sind nur rund 30 der landesweit 1.320 ärztlichen Angestelltenstellen zu finden.

„Eine finanzielle Unterstützung nur kommunaler MVZ durch das Land wäre deshalb eine klare Wettbewerbsverzerrung und würde keine Stärkung der Versorgung bewirken“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende. Wenn über eine Förderung nachgedacht werde, könne nur der konkrete Versorgungsbeitrag einer Einrichtung das Förderkriterium sein und nicht, ob sie kommunal betrieben werde oder nicht. Nur so könne auch ein Signal an junge Ärztinnen und Ärzte gesendet werden, dass sich Engagement und Niederlassung in Schleswig-Holstein lohnen.

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