Honorarabschluss: Anstieg kann Kostenentwicklung in den Praxen nicht ausgleichen

Als „weder Fisch noch Fleisch“ hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) das Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen für die ambulante Versorgung auf Bundesebene bezeichnet. Der Bewertungsausschuss in Berlin, bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes, hat beschlossen, den Orientierungswert (OW) um 2,8 Prozent zu erhöhen. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen.

18.09.2025

„Einerseits war eine Steigerung von knapp drei Prozent angesichts der angespannten Finanzlage im deutschen Gesundheitswesen nicht unbedingt zu erwarten. Andererseits wird auch dieser Honorarabschluss die gestiegenen Kosten der Praxen nicht decken“, betonte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Bettina Schultz. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes steigen die Kosten der Arztpraxen deutlich stärker als die Einnahmen. So erhöhten sich die Aufwendungen für Arztpraxen um rund sechs Prozent, die Einnahmen aber nur um ein Prozent.

Die Praxen schultern seit Jahren enorme Preissteigerungen infolge stark gestiegener Kosten für Personal, Energie und höhere Mieten. Außerdem wird der Fachkräftemangel immer mehr zum Problem. Die Praxen können offene Stellen für Medizinische Fachangestellte (MFA) nicht besetzen, weil sich keine Bewerberinnen mehr finden oder MFA lieber im Krankenhaus arbeiten, da sie dort mehr verdienen. 

„Wer auch künftig noch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten haben möchte, muss für eine nachhaltige Finanzierung der Praxen sorgen. Gibt es diese nicht, wird sich die Patientenversorgung deutlich verschlechtern“, so Schultz weiter. Immerhin sei mit der Entbudgetierung einer Vielzahl hausärztlicher Leistungen zum 1. Oktober 2025 ein wichtiges Ziel erreicht, machte der KVSH-Vorstand deutlich. Als Nächstes müsse die Politik dafür sorgen, dass alle ambulant erbrachten, vertragsärztlichen Leistungen vollständig vergütet werden – auch im fachärztlichen Bereich.

Auch die diesjährigen Finanzierungsverhandlungen fanden in einem engen Korsett aus gesetzlichen Vorgaben statt. Der KVSH-Vorstand fordert daher eine grundsätzliche Reform der Berechnung der ärztlichen und psychotherapeutischen Honorare und ein Verfahren analog zu den Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern an Krankenhäusern. „Wir brauchen eine neue, flexiblere Systematik, die Kostenentwicklungen nicht mehr rückwirkend betrachtet, sondern frühzeitig erfasst und damit auch die tatsächlichen Belastungen für die Praxen berücksichtigt“, so der KVSH-Vorstand.

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