„Doppelvergütung“ von Fachärzten
KVSH-Abgeordnetenversammlung lehnt Warken-Pläne entschieden ab.
Bad Segeberg, 19. Februar 2026 -Die Abgeordnetenversammlung (AV) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) kritisiert aktuelle Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken scharf. Die CDU-Politikerin fordert, Zuschläge für Facharzttermine, die durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt werden, abzuschaffen. Warken spricht in diesem Zusammenhang außerdem fälschlicherweise von „Doppelvergütung“.
Dieser Vorschlag konterkariere nicht nur das klare, von der Ministerin ausgesprochene Ziel einer zielgerichteten Patientensteuerung. Er werde vor allem die Patientinnen und Patienten selbst treffen und die Wartezeiten auf einen Facharzttermin weiter erhöhen, heißt es in einer Resolution der AV.
Die Resolution im Wortlaut:
Mit absolutem Unverständnis und deutlicher Kritik reagiert die Abgeordnetenversammlung der KVSH auf den Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die 2019 per Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten extrabudgetären Zuschläge für die Vermittlung von dringenden Behandlungsfällen vom Hausarzt zum Facharzt über die Terminservicestellen abzuschaffen.
Wer diese Anreize streicht, muss wissen: Damit verlängern sich die Wartezeiten - vor allem für jene Patientinnen und Patienten, die kurzfristig einen Termin benötigen. Eine solche Politik ist ein direkter Angriff auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Was gedacht war, um im Sinne des Patienten für Entlastung zu sorgen, soll nun zurückgenommen werden. Verantwortungsvolle Politik zur Stärkung der ambulanten Versorgung sieht anders aus.
In diesem Zusammenhang außerdem von einer „Doppelvergütung“ der Fachärztinnen und Fachärzte zu sprechen und diesen damit zu unterstellen, doppelt zu kassieren, ist politisch verantwortungslos und faktisch falsch. Mit der Realität hat das nichts zu tun. Extrabudgetäre Vergütung bedeutet nicht doppelte Vergütung. Extrabudgetär heißt nichts anderes, als dass eine Leistung auch voll bezahlt wird.
Wenn die Bundesgesundheitsministerin das TSVG abwickeln und Anreize für eine schnelle Terminvermittlung zur Facharztpraxis abschaffen will, dann muss sie aber auch die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Wochenstunden rückgängig machen. Das war seinerzeit eine klare Vereinbarung.
Jede weitere Einschränkung von Entbudgetierungs-Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass weniger Termine verfügbar sind, und der Druck auf die bestehenden Praxen weiter steigt. Angesichts des Fachkräftemangels in den Praxen ist dies eine Politik gegen die ambulante Versorgung – und gegen die Patientinnen und Patienten.
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