Kritik am Zickzackkurs des G-BA

Mit „großer Erleichterung“ haben die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schles-wig-Holstein (KVSH), Dr. Monika Schliffke, und der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH), Dr. Henrik Herrmann, die heutige Ankündigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen, dass eine telefonische Krankschreibung von Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege jetzt doch weiterhin bis mindestens 4. Mai möglich sein wird.

20.04.2020

Zuvor hatte der G-BA am Freitag gegen die Stimmen der Ärzteschaft und der Krankenhäuser beschlossen, diese seit Anfang März bestehende Sonderregelung aufzuheben. Dies hätte bedeutet, dass Patienten mit Symptomen, die auch für Covid-19-Erkrankungen typisch sind, für eine Krankschreibung hätten persönlich ei-nen Arzt aufsuchen müssen. Vertreter der Ärzteschaft hatten auf die damit steigende Infektionsgefahr in den Praxen hingewiesen. „Dieser Zickzackkurs ist eine Zumutung für die Praxen. Es hätte auch Freitag jedem klar sein müssen, dass es für ein Ende dieser Sonderregelung deutlich zu früh ist“, so die KVSH-Vorstandsvorsitzende. „Das Hin und Her des G-BA untergräbt unsere Anstrengungen, den Menschen die Angst vor dem Arztbesuch zu nehmen und die Regelversorgung vor allem chronisch erkrankter Menschen wieder zu normalisieren“.  

Schliffke und Herrmann stellen klar, dass jeder telefonischen Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung eine gewissenhafte ärztliche Beurteilung vorausgehe. „Weder Vertrags- noch Klinikärzte stellen eine AU-Bescheinigung leichtfertig aus, wie gelegentlich suggeriert wird. Das war nie so und ist auch in Zeiten der Pandemie nicht der Fall, auch nicht, wenn es sich um eine telefonische Krankschreibung handelt. Ansonsten können wir die Diskussion um Telemedizin und Videosprechstunde hier auch gleich beenden.“ 

Der G-BA-Beschluss vom Freitag war eine ausschließlich politisch-wirtschaftlich motivierte Entscheidung von Technokraten. Mit Medizin und Infektionsschutz hatte das alles nichts zu tun“, kritisieren Schliffke und Herrmann. Bedauerlich sei, dass es erst eines Proteststurms derer, die täglich in den Praxen und Kliniken die Patienten versorgen, bedurfte, um diesen unsinnigen Beschluss zu kippen. Die jetzt gefundene Regelung, dass telefonische Krankschreibungen nur noch für sieben statt zuvor für 14 möglich sind, sei medizinisch vertretbar. Dieser Zeitraum reiche in der Regel aus, um zu klären, ob ein Patient lediglich über einen harmlosen Schnupfen klage oder es sich um eine beginnende Covid-Erkrankung handele.

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