Verwaltungskostenumlage wird für begrenzten Zeitraum erhöht

Bad Segeberg, 20. November 2025 – Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat beschlossen, die Verwaltungskostenumlage zu erhöhen.

20.11.2025

Die Umlage wird ab dem ersten Quartal 2026 von derzeit 2,2 auf 3,25 Prozent steigen. Die Erhöhung ist für einen begrenzten Zeitraum von voraussichtlich sieben Quartalen notwendig, um im Sinne einer Risikovorsorge die Abschreibungen in Millionenhöhe auszugleichen, die die KVSH aufgrund drohender Verluste bei Kapitalanlagen im Immobilienbereich vornimmt.

„Am stärksten bekommen unsere Mitglieder die drohenden Verluste zu spüren, obwohl sie die Situation nicht zu verantworten haben. Dass sie die Leidtragenden sind, bedauern wir sehr“, betonte der Vorstand der KVSH. Die Erhöhung der Verwaltungskostenumlage sei alternativlos, da die KVSH über keine wesentlichen anderen Finanzierungsquellen verfügt. Aufgelöste Rücklagen der KVSH und bereits identifizierte Einsparpotenziale im Verwaltungshaushalt allein reichen nicht aus, die Verluste auszugleichen. 

Die KVSH übernimmt als Selbstverwaltungskörperschaft im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wichtige hoheitliche und administrative Aufgaben, darunter die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, die Abrechnung der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungsleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen sowie die Qualitätssicherung in den Praxen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, entstehen Verwaltungskosten, z. B. für Personal, IT und Gebäude. Die KVSH finanziert sich durch eine prozentuale Umlage auf die Honorarabrechnung der Arzt- oder Psychotherapeutenpraxen und erhält keine staatlichen Gelder.

Ende September hat die KVSH darüber informiert, dass sie Abschreibungen in Höhe von bis zu 36 Millionen Euro vornehmen muss. Der Prozess der Aufarbeitung und der rechtlichen Einschätzung der Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden, ist in vollem Gange. Den Mitgliedern sind inzwischen weitere, umfassende Informationen zur Verfügung gestellt worden, da der KVSH ihnen gegenüber an größtmöglicher Transparenz gelegen ist. „Außerdem sind wir dabei, als Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung Entscheidungsstrukturen auf den Prüfstand zu stellen und zu verändern“, unterstrich der KVSH-Vorstand.

Neben der Erhöhung der Verwaltungskostenumlage hat die Abgeordnetenversammlung außerdem entschieden, den Strukturfonds neu auszurichten. Das wirkt sich unter anderem auf zwölf anerkannte Praxisnetze aus, die über den Strukturfonds mit jeweils 40.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung wird 2026 in der aktuellen Höhe fortgeführt und ab 2027 auf die Hälfte der Summe reduziert. Auch eine Streichung der Förderung ab 2028 wurde in der Abgeordnetenversammlung diskutiert, am Ende aber mehrheitlich abgelehnt. Der Strukturfonds ist vom Sozialgesetzbuch V vorgegeben und speist sich aus Mitteln der KVSH und der gesetzlichen Krankenkassen.

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