Priorisierung von PCR-Testungen

Angesichts der 100% Auslastung der Labore zu PCR-Testungen bittet die KVSH im Einvernehmen mit dem Sozialministerium alle Praxen eine Priorisierung von Abstrichen gemäß der Nationalen Teststrategie vorzunehmen.

03.11.2020

Priorisierung Stufe 1:

  • Symptomatische Personen unter Berücksichtigung der differentialdiagnostischen Aspekte (Schema abrufbar unter www.kvsh.de/coronavirus)

Priorisierung Stufe 2:

  • Enge Kontaktpersonen zu bestätigtem Covid-19-Fall in medizinischen Einrichtungen gemäß § 2 Abs 2 TVO
    (Definition „enge Kontaktperson“ unter www.kvsh.de/coronavirus beachten)
  • Bewohner oder Personal bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen
    (Definition „Einrichtungen“ unter www.kvsh.de/coronavirus beachten)
  • Personal in Praxen bei Ausbruch

Priorisierung Stufe 3:

  • Testung vor ambulanten Operationen oder Dialyse

Priorisierung Stufe 4-5:

  • Personal in Einrichtungen ohne Covid-19-Fall
  • Besucher in Einrichtungen
  • Reiserückkehrer

Wir bitten Sie, momentan nur bei den Personen Abstriche vorzunehmen, die eindeutig der Priorität 1 oder 2 zuzuordnen sind.

Sofern Sie symptomatische Patienten an ein Testzentrum verweisen, geben Sie bitte einen Laborschein Muster 10C mit, ohne den unteren Teil abzutrennen. Dieser Teil wird dem Patienten zur Abholung des Testergebnisses über die Corona App nach dem Abstrich mitgegeben. Ausbruchgeschehen in Einrichtungen werden durch die Gesundheitsämter bei der KVSH angemeldet und durch die Mobileinheiten vorgenommen.

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